06.12.2016 - 3.1 Stadterneuerungsprojekt „Soziale Stadt Osterfel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Frau Dreßler erläutert, dass diese Vorlage vom Beirat "Soziale Stadt Osterfeld" diskutiert wurde und dort die Zustimmung aller Fraktionen fand. Im Frühjahr 2017 wird die Verwaltung von der Landesregierung erfahren, ob diese Maßnahme entsprechend gefördert wird. Angestrebt wird der Baubeginn dieses Projektes für Herbst 2017.

 

Herr Czempiel stellt als Architekt im Auftrag der Evgl. Auferstehungskirchengemeinde Osterfeld anhand einer Powerpoint-Präsentation das Konzept des neuen Gemeindehauses vor.

 

Für Frau Kauenhowen ist dieses Konzept ein hervorragendes Beispiel für ein tolles und gelungenes Miteinander von Alt und Jung.

 

Frau Stv. Jacobs stellt fest, dass heute ein besonders guter Tag für Osterfeld ist, da gleich die Realisierung von zwei Jugendzentren im Stadtteil auf der Tagesordnung stehen. Das vorgestellte Projekt ist generationsübergreifend und ökumenisch.

 

Herr Paßgang führt aus, dass er im Hinblick auf eine Förderung der gesamten Baukosten für dieses Projekt zunächst skeptisch gewesen ist. Nach Kenntnisnahme des Gesamtkonzeptes gratuliert er jetzt der Evgl. Kirchengemeinde zu einem homogenen Gemeindezentrum.

 

Frau Harfst - Pfarrerin der Evgl. Auferstehungskirchengemeinde -bedankt sich für die positiven Rückmeldungen und weist darauf hin, dass das Gemeindehaus für alle Menschen offen ist.

 

Herr stellv. Bezirksbürgermeister Wischermann lobt die gelungene Architektur sowie die Barrierefreiheit des neuen Gebäudes.

Er lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

 

 

 

1.Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt nach Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss (Sitzung v. 30.11.2016) und den Beirat „Soziale Stadt Osterfeld" (Sitzung v. 02.12.2016) die Einzelförderantragsstellung für die anteilige Förderung des Neubaus des Gemeindeszentrums der evangelischen Auferstehungskirchengemeinde Osterfeld („Jugendtreff") zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2017 als Teilmaßnahme des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld" (IHK-Maßnahme Nr. 12).

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der evangelischen Auferstehungskriche als Projektträger der Teilmaßnahme, die erforderlichen Einzelförderantragsunterlagen zusammenzustellen und der Bezirksregierung Düsseldorf zur Bewilligung vorzulegen.

 

Bezug:

 

Drucksache Nr. B/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16. November 2015 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld - Qualifizierung des Integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes soziale Stadt Osterfeld"

 

 

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Anlagen zur Vorlage