Beschlussvorlage - B/16/2072-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunales Integrationskonzept Oberhausen (KIKO): Strategischer Steuerungsansatz & Arbeits- und BeteiligungsstrukturÄnderungsantrag des Integrationsrates vom 22.11.2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kommunales Integrationszentrum
- Bearbeitung:
- Heike Persch
- Verantwortung:
- Kalthoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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22.11.2016
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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29.11.2016
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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30.11.2016
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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08.12.2016
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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14.12.2016
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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15.12.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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01.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des strategischen Steuerungsansatzes sowie der Etablierung der Arbeits- und Beteiligungsstruktur gemäß der als Anlage 1 beigefügten Konzeption.
Der Formulierungsvorschlag des Integrationsrates (siehe Anlage 2) ersetzt ab Seite 9, nach Absatz 1 den nachfolgenden Text der ursprünglichen Version der Anlage 1 bis Seite 10.
Sachverhalt
Begründung
Oberhausen kann auf eine lange Geschichte der Zuwanderung und Integration zurückblicken. Die Aufgabe der Integration stellt sich im Lichte des Anstiegs des Zuzugs schutzsuchender Menschen seit 2014 und der EU-Binnenzuwanderung in NRW und Oberhausen dem Grunde nach nicht neu. Jedoch sind der Umfang und die zu bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen deutlich größer als in der Vergangenheit. Zugleich bleiben die umfangreichen Herausforderungen der sog. “nachholenden“ Integrationspolitik weiterhin aktuell.
- Rechtliche Vorgaben
Am 08.02.2012 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (Teilhabe- und Integrationsgesetz) verabschiedet. Im § 7 Abs. 1 des Gesetzes wird die doppelte Aufgabenstellung der Kommunalen Integrationszentren (KI) wie folgt definiert:
- „Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf [sollen] in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern;
- die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger [sollen] vor Ort koordiniert werden“.
Eine zentrale Voraussetzung für die Einrichtung und den Betrieb eines Kommunalen Integrationszentrums ist gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes bzw. der Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren (Gem. RdErl. d. MAIS und d. MSW v. 25.6.2012) das Vorliegen eines durch den Rat der Stadt bzw. den Kreistag verabschiedeten „Integrationskonzepts“.
Die hinter dieser gesetzlichen Neuregelung stehende Intention des Landesgesetzgebers besteht darin, im Rahmen eines Entwicklungsprozess die beiden Handlungsstrategien “Integration durch Bildung“ und “Integration als Querschnittsaufgabe“ zusammenzuführen und in einer neuen, landesweiten Struktur zu bündeln: Die vor mehr als 30 Jahren gegründeten “Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ (RAA) mit ihrem Fokus auf Bildung sollen zeitgemäß weiterentwickelt und mit den Ansätzen und Erkenntnissen aus dem ehemaligen Landesprogramm “Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit – KOMM-IN NRW“ verknüpft werden. Das “KOMM-IN NRW“-Programm zielte in der Förderperiode 2005 bis 2012 im Kern darauf ab, “Strategische Steuerung“, “Vernetzung“ und “Transparenz“ als elementare Grundlagen einer effektiven und nachhaltigen Integrationspolitik/Integrationsarbeit in den Kommunen zu verankern.
- Bisherige verwaltungsorganisatorische Umsetzung
Am 29.04.2013 hat der Rat der Stadt Oberhausen die Überführung der ehemaligen Regionalen Arbeitsstelle Zuwanderung (RAA) in ein Kommunales Integrationszentrum beschlossen (siehe Drucksache Nr. B/15/2685-01).
Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Oberhausen am 15.09.2014 den Beschluss gefasst, den Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum (KI) mit der Koordinierungsstelle Integration des Bereichs 0-4/Büro für Chancengleichheit organisatorisch zusammenzuführen. Dieses beinhaltete die Verlagerung der Vollzeitplanstelle „Kommunales Integrationskonzept“ aus dem Büro für Chancengleichheit in das Kommunale Integrationszentrum (siehe Drucksache Nr. B/16/0212-01).
- Strategische Steuerung & Arbeits- und Beteiligungsstruktur
Mit dem o.g. Ratsbeschluss vom 15.09.2014 wurde die Verwaltung in Ergänzung damit beauftragt, „gemeinsam mit dem Integrationsrat eine Arbeits- und Beteiligungsstruktur zu entwickeln, um die Ziele des Kommunalen Integrationskonzepts umzusetzen“ (siehe Drucksache Nr. A/16/0294-01).
Mit Wirkung zum 01.07.2015 wurde die zwischenzeitlich vakante Stelle „Kommunales Integrationskonzept“ (Funktion: Koordinierungsstelle Integration) wiederbesetzt. Seit Oktober 2015 fanden mehrere Gespräche zwischen dem Kommunalen Integrationszentrum (vertreten durch die Bereichsleitung und die Koordinierungsstelle Integration) und dem Integrationsrat (vertreten durch den Geschäftsführer) bezüglich der Umsetzung des o.g. Handlungsauftrags des Rates statt.
Am 23.08.2016 wurden die Ergebnisse des Entwicklungsprozesses zu den Themenkomplexen “Strategische Steuerung“ und “Arbeits- und Beteiligungsstruktur“ im Rahmen einer Problem-/Konzeptdiskussion in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes (VV) unter Vorsitz des Oberbürgermeisters dezernatsübergreifend beraten.
Die als Anlage 1 beigefügte Konzeption trägt den rechtlichen Vorgaben und den fachlichen Anforderungen an eine zeitgemäße Gestaltung kommunaler Integrationspolitik Rechnung. Die Etablierung eines strategischen Steuerungskreislaufes und eine nachhaltige Vernetzung nach Innen und Außen sind erforderlich, um die aktuellen und zukünftigen integrationspolitischen Herausforderungen effektiv bearbeitet zu können.
Den nächsten zentralen Prozessschritt auf dem Weg zur strategischen Ausrichtung der Oberhausener Integrationspolitik stellt die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes Oberhausen (KIKO) zu einem Strategieplan mit konkreten, überprüfbaren mittelfristiger Zielsetzungen dar. Eine wesentliche Grundlage hierfür soll der erste Auswertungsbericht zum “Oberhausener Integrationsmonitoring“ bilden, mit dessen Erstellung ab Anfang 2017 begonnen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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172,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,1 kB
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