Beschlussvorlage - B/16/2059-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Erlass einer neuen Hebesatz-Satzung für die Festsetzung der Realsteuerhebesätze – Grundsteuer sowie Gewerbesteuer – ab dem 01.01.2017 in der als Anlage beigefügten Fassung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Rates vom 11.11.2013 – Haushaltssanierungsplan 2014 ff. (Drucksache-Nr. B/15/3043-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

 

    -

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 11.11.2013 den Haushaltssanierungsplan 2014 ff. beschlossen (Drucksache-Nr. B/15/3043-01). Unter den lfd. Nummern 153 des Haushaltssanierungsplans ist die Erhöhung der Grundsteuer B eingeplant worden.

 

Die Festsetzung der Höhe der Realsteuern liegt grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde. Aufgrund der schwierigen Finanzsituation der Stadt, der notwendigen Steigerung der Ertragskraft und den Vorgaben der bestehenden Haushaltsverfügungen der Bezirksregierung ist eine Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes unabdingbar.

 

 

Grundsteuer B

 

Der Hebesatz wird ab 01.01.2017 von 640 % auf 670 % festgesetzt. Die Grundsteuer B erhöht sich damit um 4,6875 %. Bis zum Jahr 2021 sind somit zusätzliche Erträge von 11.415.400 € geplant.

 

Die Konsolidierungsreihe (in TEUR) des Haushaltssanierungsplanes wurde entsprechend geändert:

 

Jahr

2017

2018

2019

2020

2021

Stand HSP 2012 ff.

7.646,9 €

7.670,6 €

7.694,4 €

7.718,3 €

7.742,2 €

Stand HSP 2014 ff

10.206,7 €

10.092,5 €

9.977,9 €

9.863,0 €

9.747,7 €

Erhöhung des Konsoli- dierungsvolumen um

2.559,8 €

2.421,9 €

2.283,5 €

2.144,7 €

2.005,5 €

 

In Oberhausen wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B zuletzt zum 01.01.2015 erhöht. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt wurde der Hebesatz seinerzeit an die Maximalwerte anderer Kommunen angepasst.  In der Zwischenzeit haben die Nachbarstädte ihre Hebesätze ebenfalls weiter angepasst.

 

Der Hebesatz der pflichtig am Stärkungspakt teilnehmenden Städte lag im Jahr 2016 im Durchschnitt bei 690 %.

 

Damit liegt Oberhausen mit der Erhöhung auf 670 % immer noch unter dem Durchschnitt der vergleichbaren Städte für das Jahr 2016.

 

Hebesätze der pflichtig am Stärkungspakt teilnehmenden Städte in %:

 

Stadt

2014

2015

2016

Witten

590

690

910

Duisburg

695

695

855

Castrop-Rauxel

625

625

825

Marl

660

660

790

Remscheid

600

600

784

Hagen

750

750

750

Essen

590

670

670

Leverkusen

590

590

650

Oberhausen

590

640

640

Mönchengladbach

520

520

620

Wuppertal

620

620

620

Hamm

500

500

600

Herne

560

560

600

Solingen

590

590

590

Minden

460

460

460

 

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Anlagen

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