Beschlussvorlage - B/16/1950-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 9.395.410,00 EUR beim Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ im Haushaltsjahr 2016 zu.

 

 

Haushaltsplan 2016

Prognose 2016

Mehrbedarf 2016

Deckungsring Jugend ohne Erstattungen an Gemeinden

46.403.230,00 EUR

59.128.425,00 EUR

12.725.195,00 EUR

Erstattungen an Gemeinden

2.500.000,00 EUR

3.700.000,00 EUR

1.200.000,00 EUR

Gesamt DR Jugend

48.903.230,00 EUR

62.828.425,00 EUR

13.925.195,00 EUR

Abzgl. der Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (s. Beschlussvorlage Drucksache Nr. B/16/1949-01)

-4.529.785,00 EUR

Gesamt

9.395.410,00 EUR

 

(siehe Anlage Aufwendungen HzE (detaillierte Darstellung des Mehrbedarfs))

 

Deckungsvorschlag

 

Deckung in Höhe von 1.091.043,00 EUR durch Mehrerträge beim Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ (außerhalb des Deckungsrings).

 

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag

448200

Erstattungen von Gemeinden *)

994.964,00 EUR

421110

Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete

30.027,00 EUR

422140

Rückzahlung gewährter Hilfen

   9719,00 EUR

422120

Leistungen von Sozialleistungsträgern

56.333,00 EUR

Gesamt:

 

1.091.043,00 EUR

 

*) einschließlich Kostenerstattung von Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer für das Jahr 2015

 

Deckung in Höhe von 8.304.367,00 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Im Deckungsring Jugend werden in 2016 aufgrund der Ausgabenentwicklung gegenüber dem Planansatz 2016 überplanmäßige Aufwendungen von
9.395.410,00 EUR entstehen. Zum Zeitpunkt der Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Jugend für das Haushaltsjahr 2015 (Dringlichkeitsentscheidung vom 30.11.2015 Drucksache B/16/1255-01 und Dringlichkeitsentscheidung vom 15.02.2016 Drucksache B/16/1368-01) konnte eine Veränderung für den Haushaltsplan 2016 nicht mehr vorgenommen werden. Folgende Daten und Fakten erläutern den Mehrbedarf beim Deckungsring Jugend:

 

 

Finanzdaten

 

Ausgabenentwicklung DR Jugend 2012 – 2016

 

Haushaltsjahr

Plan-Ansatz

Ist 31.12

Refinanzierung UMAs

2012

48.191.106,60

49.551.823,69

 

2013

48.640.536,60

50.450.389,12

 

2014

46.846.360,00

49.182.228,30

 

2015

47.859.070,00

58.678.028,80

661.658,00

2016

48.903.230,00

62.828.425,00
Prognose

4.529.785,00
Prognose

 

Gesamtmehrbedarf              = 13.925.195,00 EUR

minus Aufwendungen UMA =   4.529.785,00 EUR

verbleibender Mehrbedarf   =   9.395.410,00 EUR

 

 

Ausgabenentwicklung Hilfen zur Erziehung (HzE) 2012 -2015

 

Haushaltsjahr

Plan-Ansatz

Ist 31.12

Refinanzierung UMAs

2012

36.284.600,00

36.861.317,00

 

2013

36.278.600,00

37.549.920,00

 

2014

35.954.960,00

38.202.587,00

 

2015

35.890.440,00

44.751.229,00

661.658,00

2016

38.200.810,00

51.056.774,00
Prognose

4.529.785,00
Prognose

 

Gesamtmehrbedarf              = 12.855.964,00 EUR

minus Aufwendungen UMA =   4.529.785,00 EUR

verbleibender Mehrbedarf   =   8.326.179,00 EUR

 

Hinweis:

In 2016 wurde die Produktstruktur im Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung angepasst. Die Anzahl der Produkte wurde reduziert, das Produkt 060404 – Prävention, Vereinbarungen und Kontrakte mit Dritten ist ganz entfallen und wurde auf andere neue Produkte verteilt. Ab 2016 wurden alle Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung dem Produkt 060506 – Erzieherische Hilfen zugeordnet, so dass unter der neuen Produktstruktur eine exaktere Auswertung der Hilfen zur Erziehung möglich ist.

 

Ausgabenentwicklung Erstattungen an Gemeinden

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr

Plan-Ansatz

Ist 31.12

2012

910.000,00

1.822.325,00

2013

1.500.000,00

2.245.984,00

2014

1.500.000,00

2.037.844,00

2015

2.000.000,00

3.612.093,00

2016

2.500.000,00

3.700.000,00

 

 

Bei den Erstattungen an Gemeinden ist die Ansatzüberschreitung von 1,2 Mio. EUR auf die fehlenden Steuerungsmöglichkeiten zurückzuführen. Eine valide Prognose ist nicht möglich, da weder zu Beginn eines Jahres noch während eines Jahres festgestellt werden kann, in welcher Höhe welche Gemeinde für die Stadt Oberhausen in Vorleistung gegangen ist. Selbst Vorjahreswerte lassen keine genaue Prognose zu.

 

 

Fallzahlenentwicklung Hilfen zur Erziehung 2014-30.04.2016

 

Anzahl der kostenrelevanten

davon unbegleitete minderjährige

 

Fälle

 

 

Flüchtlinge (UMAs)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat

2014

UMAs

2015

UMAs

2016

UMAs

 

 

 

 

 

 

 

Jan

1623

3

1708

4

1919

76

Feb

1642

3

1724

5

1966

94

Mär

1658

3

1756

6

1994

97

Apr

1679

3

1765

7

2035

115

Mai

1687

4

1784

9

 

 

Jun

1677

4

1795

9

 

 

Jul

1682

4

1801

13

 

 

Aug

1675

4

1843

15

 

 

Sep

1693

4

1845

16

 

 

Okt

1686

4

1869

32

 

 

Nov

1693

4

1891

39

 

 

Dez

1700

4

1907

60

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterung / Hintergründe

 

Wie bereits in der Begründung zur Leistung und überplanmäßigen Aufwendung im Deckungsring Jugend im Jahr 2015 ausgeführt, wurde diese Entwicklung beeinflusst durch die Intensität der Hilfen, allgemeine Kostensteigerung der Hilfeanbieter, aber insbesondere durch Personalengpässe in den Regionalteams Erzieherische Hilfen, so dass der von der Firma con_sens empfohlene Fallschlüssel 1/35 in dem genannten Jahr nicht eingehalten werden konnte. Hiermit verbunden waren fehlende Steuerungsmöglichkeiten der fallführenden Sozialarbeiter und der Regionalteamleitungen. Da in 2015 auch die Jugendhilfeplanung und das Controlling organisatorisch bzw. personalwirtschaftlich im Bereich 3-1 noch nicht umgesetzt werden konnte, fehlte auch die Möglichkeit der Ausgabenentwicklung entgegenzusteuern. Seit Ende 2015 ist es der Verwaltung aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.12.2015 zur Besetzung von Planstellen in den Regionalteams Erzieherische Hilfen möglich, den von con_sens empfohlenen Fallschlüssel 1/35 sicherzustellen. Die Personalsituation hat sich daher insgesamt in den Regionalteams stabilisiert. Wenn auch ein großer Teil der Sozialarbeiter/innen noch über geringe Praxiserfahren verfügen. Hier wird aktuell eine intensive Einarbeitung durch erfahrene Kräfte umgesetzt. Erste positive Auswirkungen auf die Ausgabenentwicklung in 2016 im Vergleich zu 2015 werden hierauf zurückgeführt.

 

Den HzE-Berichten zum Benchmarkingkreis NRW ist zu entnehmen, dass die Kinderschutzdebatte und die damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit, insbesondere in den vergangenen Jahren die Entwicklung in den Hilfen zur Erziehung stark geprägt hat. Dies fand in deutlichen Steigerungen der Falldichten und der Ausgaben zur Hilfen von Erziehung seinen Niederschlag. Hinzu kommen gesellschaftliche Tendenzen, die sich eher negativ auf Familien auswirken und das Entstehen erzieherischer Bedarfe begünstigen können.

Soziostrukturelle Rahmenbedingungen, insbesondere auch der Faktor Armut, haben einen zumindest indirekten Einfluss auf Bedarfe in den Hilfen zur Erziehung, was verschiedene Studien belegen. Die „Gewaltstudie 2013“ der Universität Bielefeld belegt überdies, dass Kinder aus Familien in wirtschaftlich prekären Lagen in erkennbar höherem Maße körperlicher Gewalt aus dem Elternhaus ausgesetzt sind.

Betrachtet man die Entwicklung in Oberhausen, In diesem Zusammenhang zeigt die Entwicklung in Oberhausen von Eltern im SGB II-Bezug in dem Zeitraum 2010 bis 2015 einen Negativtrend auf.

Daten Familien  (Zeitreihe)

 

 

Stadt Oberhausen Stichtag 31.12.

 

 

 

 

 

 

Familien im SGB II-Bezug

 

 

Jahr

Anteil der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II insgesamt an der Bevölkerung unter 65 Jahren

Leistungsempfänger nach SGB II

Bevölkerung unter 65 Jahren

2010

16,1

27.000

167.819

2011

16,1

27.021

167.455

2012

16,0

26.658

166.927

2013

16,4

27.146

165.938

2014*

16,4

27.190

165.531

2015*

16,7

27.869

166.812

Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Einwohnermelderegister, Berechnung: Stadt Oberhausen: Bereich Statistik und Wahlen

*) Revision der BA Daten

 

 

 

 

 

 

Jahr

Anteil der Leistungsempfänger/-innen unter 15 Jahre (Sozialgeld) nach SGB II an der Bevölkerung unter 15 Jahren

Leistungsempfänger/-innen unter 15 Jahre (Sozialgeld) nach SGB II

Bevölkerung unter 15 Jahren

2010

26,8

7.367

27.505

2011

27,3

7.373

27.037

2012

27,4

7.267

26.524

2013

27,3

7.296

26.286

2014*

28,3

7.415

26.209

2015*

28,8

7.700

26.745

Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Einwohnermelderegister, Berechnung: Stadt Oberhausen: Bereich Statistik und Wahlen

*) Revision der BA Daten

 

 

 

 

 

 

Jahr

Anteil der Haushalte mit Kindern im Leistungsbezug SGB II an allen Haushalten mit Kindern

Haushalte mit Kindern im Leistungsbezug
SGB II

Haushalte mit Kindern

2010

23,2

4.879

21.006

2011

23,4

4.841

20.652

2012

23,6

4.805

20.383

2013

23,9

4.846

20.256

2014*

24,6

4.968

20.155

2015*

25,0

5.034

20.122

Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Einwohnermelderegister, Berechnung: Stadt Oberhausen: Bereich Statistik und Wahlen

*) Revision der BA Daten

 

 

 

 

 

 

Jahr

Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden im Leistungsbezug SGB II an allen Haushalten von Alleinerziehenden

Haushalte von Alleinerziehenden im Leistungsbezug SGB II

Haushalte von Alleinerziehenden

2010

52,0

2.669

5.136

2011

52,9

2.664

5.035

2012

53,2

2.660

4.999

2013

52,8

2.701

5.120

2014*

54,8

2.782

5.076

2015*

54,5

2.801

5.144

Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Einwohnermelderegister, Berechnung: Stadt Oberhausen: Bereich Statistik und Wahlen

*) Revision der BA Daten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung 15 bis unter 25 Jahren

Arbeitslose 15 bis unter 25 Jahre

Bevölkerung 15 bis unter 25 Jahren

2010

4,8

1.153

24.151

2011

4,8

1.146

24.067

2012

4,9

1.170

23.803

2013

6,0

1.409

23.404

2014*

5,0

1.154

23.214

2015*

5,2

1.200

23.257

Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Einwohnermelderegister, Berechnung: Stadt Oberhausen: Bereich Statistik und Wahlen

*) Revision der BA Daten

 

 

 

 

 

Steuerungsansätze

 

Die Jugendhilfeplanerin Hilfe zur Erziehung und der Controller haben ihre Arbeit im August 2016 aufgenommen. Als erste Maßnahmen werden folgende Punkte angegangen:

 

       Optimierung der Falleingangsphase – Klärung in eigenen Reihen. Vermeidung vorschneller externer und intensiver (Clearing-)Maßnahmen. Reduzierung von Stundenkontingenten.

Erreichbar durch den Einsatz erfahrener Fachkräfte, entweder zur bevorzugten Durchführung oder adäquaten Fachgesprächsführung, bzw. kollegialen Beratung neuerer Kollegen und somit auch Steuerung der auszuwählenden Anbieter.

  • Personalsteuerung, Installierung Teamkoordinatoren (2 pro RT)
  • Fachstandard Einarbeitung

 

 

       Inanspruchnahme Adoptionsvermittlung – Kostenreduzierung durch Ersatzfamilie statt Ergänzungsfamilie.

Erreichbar durch frühe Einschätzung der Perspektiven in der Ursprungsfamilie. Option der offenen / teiloffenen und/oder der langfristig möglichen Ersetzung von Elterneinwilligung ist zu berücksichtigen.

  • Fachstandard Fachgespräch

 

 

       Rückführung nach stationärer Unterbringung.

Erreichbar durch frühe grundlegende Einschätzung der Rückkehroption sowie der entsprechenden Berücksichtigung und Steuerung in der Hilfeplanung.

  • Fachstandard Fachgespräch
  • Fachstandard Reintegration
  • Verabschiedung und Umsetzung Fachstandard Pflegekinderwesen
  • Vertragsverhandlungen Caritasverband OB e.V.

 

       I-Helfer gem. § 35a SGB VIII – Einsatz in Schulen.

Erreichbar durch Poollösungen (Modellprojekt), gegebenenfalls Nachjustierung im Rahmen individueller Einzelfallbedarfe.

  • Prüfung Jugendhilfeplanung mit FB 3-1-40 Erzieherische Hilfen und Schulaufsicht zwecks Standardentwicklung
  • Schaffung einer Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfen

 

 

 

 

 

       Neuschaffung eines Notschlafplatzangebots (Tingelkonzept ?) für schwierige Jugendliche, die bisherige Angebote sprengen.

Reduzierung des Kostenvolumens. Reduzierung des Arbeitszeiteinsatzes des/der fallführenden Kollegen/in auf der Suche nach alternativen Schutzstellenplätzen anderer Kommunen zu hohen Tagessätzen.

  • Prüfung Jugendhilfeplanung

 

 

 

 

Begründung der Deckung

 

Auch Oberhausen geht für andere Gemeinden in Vorleistung bei den Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung und bekommt diese Aufwendungen von anderen Gemeinden erstattet. Diese Einnahmen werden aber nicht im Deckungsring Jugend abgebildet.

 

Die aus den Erstattungen von Gemeinden erzielten Mehrerträge gegenüber den Planansätzen für das Haushaltsjahr 2016 verbessern das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Sachkonto 448200 „Erstattungen von Gemeinden“ 994.964,00 EUR). Darüber hinaus erzielt die Wirtschaftliche Jugendhilfe Mehrerträge bei den Kostenbeiträgen der Eltern zu den Hilfen zur Erziehung (Sachkonto 421110 „Unterhaltsansprüche“ 30.027,00 EUR) sowie bei den Rückzahlungen gewährter Hilfen (Sachkonto 422140 „Rückzahlung gewährter Hilfen 9.719,00 EUR) und den Leistungen von Sozialleistungsträgern (Sachkonto 422120 „Leistungen von Sozialleistungsträgern“ 56.333,00 EUR).

 

 

Unabweisbarkeit der Aufwendungen

 

Aufgrund der Gesamtverantwortung der Stadt Oberhausen als öffentlicher Jugendhilfeträger nach §79 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, ist die Erfüllung der Aufgaben rechtzeitig und ausreichend zu gewährleisten. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach §83 Gemeindeordnung sind damit unabweisbar.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...