Beschlussvorlage - B/16/1942-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussfassung ohne Vorberatung

 

1.Da es sich bei Honorarzahlungen um vertragliche Verpflichtungen handelt und der bestehende Ansatz im SK 501900 nicht mehr für die Honorarzahlungen ab Oktober 2016 ausreicht, wird der Rat der Stadt gem. § 1 Abs. 7 Zuständigkeitsordnung um Beschlussfassung ohne Vorberatung gebeten.

 

2. Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen beim Produkt 040401 – Volkshochschule/Bildungsangebote – in Höhe von 235.600 € wie folgt zu:

 

Kostenart 501900/Aufwendungen für sonstige Beschäftigte

 

a) Auftrag 830004040109 / Deutsch als Zweitsprache130.000 €

 

b) Auftrag 830004040191 / Flüchtlinge und Asylbewerber 80.100 €

 

c) Auftrag 830004040107 / Grundbildung, Schulabschlüsse     25.500 €

 

gesamt          235.600 €

 

 

Deckungsvorschlag:

 

 

Zu b)

Deckung durch Mehrertrag in erwarteter Höhe von 80.100 € bei Kostenart 414800/Zuschüsse von übrigen Bereichen im Auftrag 830004040191/Flüchtlinge und Asylbewerber

 

Zu c)

Deckung durch Mehrertrag  in erwarteter Höhe von 24.290 € bei Kostenart 414800/ Zuschüsse von übrigen Bereichen im Auftrag 830004040107/Grundbildung u. Schulabschlüsse

 

Deckung durch Mehrerträge gesamt 104.390 €

 

 

Zu a)

Zunächst Deckung durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 131.210 €.

(Mehrerträge in entsprechender Höhe bei Kostenart 448000/Erstattungen vom Bund im Auftrag 830004040109 werden zugunsten des Haushaltsjahres 2016 noch erwartet.)

 

 

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

 

Im Haushaltsjahr 2016 wird nach derzeitigem Stand der Ansatz im Sachkonto 501900 /  Aufwendungen für sonstige Beschäftigte im Produkt 040401 / Volkshochschule um rd. 

235.600 € überschritten. Der Mehraufwand ist in überplanmäßigen Unterrichtsstunden bzw. Honorarhöhen der Fachbereiche „Deutsch als Zweitsprache “, „Flüchtlinge und Asylbewerber“ und „Grundbildung, Schulabschlüsse“ begründet.

 

 

a) Fachbereich „Deutsch als Zweitsprache“ – Auftrag 830004040109

Die Volkshochschule führt jährlich Integrationskurse im bisherigen Umfang von rd. 10.000 Unterrichtsstunden durch, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Form von Teilnehmeranwesenheitsstunden gefördert werden. Angesichts der hohen Nachfrage nach Deutschkursen (s. auch Pkt. b)) und des dadurch entstandenen landesweiten Engpasses an qualifizierten Lehrkräften  erhöhte im Jahr 2016 das BAMF den Fördersatz von 2,94 €/Anwesenheitsstunde zunächst zum 01.01.16 auf 3,10 €, am 12.07.16 rückwirkend zum 01.07.16 auf 3,90 €. Damit verbunden waren Erhöhungen der vom BAMF vorgeschriebenen Honoraruntergrenzen für Lehrkräfte. Entgegen der ursprünglichen Honorarplanung von 23 €/Unterrichtsstunde (Ustd.)  - Ansatz 230.000 € in SK 501900 -  müssen somit ab 01.01.16 27,50 €/Ustd. und ab 01.07.16 35,00 €/Ustd. in Ansatz gebracht werden. Zudem ist der Umfang der Unterrichtsstunden sowie der erforderlichen Sprachenberatungsstunden (inclusive Einstufungstests) im Jahr 2016 auf über 12.000 Ustd. angestiegen.

Dies bedeutet einen überplanmäßigen Honorarbedarf von rd. 130.000 € im Jahr 2016.

 

Demgegenüber steht auf Grund der Erhöhung des Fördersatzes eine zu erwartende Einnahmeerhöhung im Sachkonto 448000 – Erstattungen vom Bund -, dessen Jahresansatz von 235.000 € bereits jetzt erfüllt ist. Die Hochrechnung des durchschnittlichen Anwesenheitsumfangs lässt für das 2. Halbjahr 2016 eine Erstattung von rd.  200.000 € erwarten, die voraussichtlich in Höhe von rd. 150.000 € noch im Haushaltsjahr 2016 kassenwirksam wird.

 

 

b) Flüchtlingskurse – Auftrag 830004040191

Der bereits seit Anfang des Jahres 2015 große Andrang von Flüchtlingen, die sich um die Aufnahme in Deutschkurse bewarben, erlebte ab Winter 2015 eine erhebliche Steigerung.

Für diesen Personenkreis besteht bis heute kein Anspruch auf Zulassung zu den allgemeinen Integrationskursen. Lediglich Asylbewerber aus den Staaten Syrien, Eritrea, Iran und Irak (seit August 2016 auch aus Somalia) können im Einzelfall Zulassungen erhalten, wenn sie über eine günstige Bleibeperspektive verfügen.

 

Sowohl das Land als auch die Bundesanstalt für Arbeit legten daher Programme auf, mit denen Deutschkurse für diesen Personenkreis gefördert werden. Für die 18 im Jahr 2016 durchgeführten Flüchtlingskurse der VHS Oberhausen fielen/fallen Honorarkosten von insgesamt 80.100 € an, die durch die bewilligten Drittmittel gedeckt sind.

 

Noch nicht darstellbar sind die haushaltsrechtlichen Auswirkungen in 2016 von vertraglich vereinbarten Kursmaßnahmen zwischen Arbeitsagentur und einer Trägerkooperation (Ruhrwerkstatt, VHS, ZAQ, Kurbel u. a.) im Rahmen des sog. KompAS-Programms (Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb), da die detaillierte Terminplanung noch nicht abgeschlossen ist.

 

 

 

c) Fachbereich „Grundbildung, Schulabschlüsse“ – Auftrag 830004040107

a) Im Juni 2016 bewilligte die Bezirksregierung mit ESF-Mitteln von insg. 62.173 € die Einrichtung eines zusätzlichen Kurses „Abschluss Sekundarstufe I“. Der dadurch entstandene Honorarmehraufwand  von 20.803 € kann durch die erste Abschlagszahlung der ESF-Mittel von 24.292,50 € (voraussichtlich Nov. 2016) gedeckt werden.

 

b) Auf Grund neunwöchiger Krankheit einer Weiterbildungslehrerin im 1. Halbjahr 2016 mussten 225 Unterrichtsstunden durch überplanmäßige Honorare von 4500 € abgedeckt werden.

 

Der gesamte zusätzliche Honoraraufwand im Auftrag beträgt mithin rd. 25.500 €.

 

 

 

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