Beschlussvorlage - B/16/1860-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 720 - Nohlstraße / Marktstraße -Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 4 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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14.09.2016
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt,
a)die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung - vom 27.07.2016 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 720);
Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722).
b)die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).
Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen.
Sachverhalt
Begründung
- Lage des Plangebiets im Stadtbereich
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Oberhausen, Flur 31, und wird wie folgt umgrenzt:
Nördliche Seite der Marktstraße, westliche Seite der Saarstraße, südliche Seite der Helmholtzstraße, östliche Seite der Nohlstraße.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich auch aus der als Anlage beigefügten Übersichtsskizze.
- Planungsanlass
Aktueller Planungsanlass ist ein angefragtes Vorhaben für ein Wettbüro oder eine Wettannahmestelle an der Marktstraße. Diese Umnutzung würde die vorhandenen Trading-Down-Tendenzen im Hauptzentrum Alt-Oberhausen verfestigen.
Stadtplanerisches Ziel für den Innenstadtbereich von Alt-Oberhausen ist die Erhaltung und Förderung der Handelsfunktion, die vorhandene Durchmischung mit Wohnen soll dabei erhalten bleiben. Um diese Planungsziele zu erreichen, sollen im Bebauungsplan Nr. 720 Mischgebiete und Wohngebiete festgesetzt werden. So kann das Plangebiet der umliegenden Nutzungsstruktur entsprechend entwickelt werden.
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 720 wird eine verträgliche Nutzungsmischung angestrebt. Hierbei ist eine Abstufung der Nutzungen von Mischgebiet im Bereich der Marktstraße in nördlicher Richtung hin zu einem Wohngebiet vorgesehen. Es sollen dabei Nutzungen, die schädliche Auswirkungen aufweisen und/oder einen „Trading-Down-Effekt“ auslösen, verfestigen oder verstärken, ausgeschlossen werden.
Unter Trading-Down-Effekten wird die Entwertung einer Gebietsstruktur verstanden, die dann entsteht, wenn Betriebe mit typischerweise niedrigem Investitionsbedarf und vergleichsweise hoher Rendite (wie z.B. Wettbüro, Spielhallen und Rotlichtnutzungen) in Konkurrenz treten zu Betrieben mit höherem Investitionsbedarf und niedrigerer Rendite. Der Wettbewerb zwischen Konkurrenten mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Potenz führt tendenziell zu einer Erhöhung der Immobilienpreise und damit zu einer Verdrängung von Branchen oder Nutzungen mit schwächerer Finanzkraft. In gemischt genutzten Gebieten kann darüber hinaus eine vorhandene Wohnnutzung verdrängt werden.
- Hauptplanungsziele
Mit dem Bebauungsplan Nr. 720 werden im Wesentlichen folgende Hauptplanungsziele verfolgt:
– Festsetzung eines Mischgebietes
– Festsetzung eines Wohngebietes
– Ausschluss von Nutzungen mit schädlichen Auswirkungen wie bordellartige Betriebe, Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und andere unter Berücksichtigung des genehmigten Bestands.
- Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf des Bebauungsplans Nr. 720 stellt sich wie folgt dar:
-Beschluss des Rates der Stadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplans;
-Öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses;
-1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB;
-Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung);
-Einverständnis des Rates mit dem Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss des Rates gemäß § 3 Abs. 2 BauGB betreffend die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs;
-2. Beteiligung der Behörden und Träger sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB;
-Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats;
-Beschluss des Rates gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss);
-Rechtskraft des Bebauungsplans durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses;
- Mögliche Rechtsfolgen des Aufstellungsbeschlusses
-§ 15 BauGBZurückstellung von Baugesuchen, Nutzungsänderungen
-§ 14 BauGBErlass von Veränderungssperren
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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363,5 kB
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