Beschlussvorlage - B/16/1919-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag gem. § 24 GO NRWhier: „Kommunale Selbstverwaltung retten – TTIP, CETA und TiSA ablehnen“eingebracht durch: BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V, Kreisgruppe Oberhausen, Frau C. Schiemanowski
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Jehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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19.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss
1. nimmt den Antrag des BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zur Kenntnis.
2. beschließt:
Alternative 1
den nachfolgenden Beschlussvorschlag des BUND e.V.:
Der Rat der Stadt Oberhausen lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TiSA ab. Es handelt sich bei diesen Abkommen um bi- und plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken könnten und in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen dienen. Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar.
Die Stadt Oberhausen wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen, dass diese sich ebenfalls gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der Handelsverträge positionieren. Sie wird darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA informieren.
Alternative 2
sich dem
„Gemeinsamen Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleitungen des Deutschen Städtetages, Deutschen Landkreistages, Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Verband kommunaler Unternehmen e. V.“ aus Oktober 2014
sowie dem
„Gemeinsamen Positionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) und den kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)“ aus Juni 2015
anzuschließen (s. Anlagen).
3. beschließt, dem BUND e. V. das Ergebnis dieser Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Formelle Voraussetzungen:
Der vorliegende Antrag erfüllt die formellen Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW. Insbesondere stehen die Rechte aus § 24 GO NRW nach allgemeiner Ansicht auch juristischen Personen des Privatrechts zu (hier: eingetragener Verein). Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung.
Materielle Voraussetzungen:
Die Prüfung der formellen Voraussetzungen eines Antrages nach § 24 GO NRW liegt in der Kompetenz des Oberbürgermeisters. Hinsichtlich des Vorliegens der materiellen Voraussetzungen (hierzu zählt die Frage, ob es sich bei der betreffenden Angelegenheit um eine solche der Gemeinde handelt) gewährt ihm nach allgemeiner Auffassung § 24 GO NRW nicht die Prüfungskompetenz, so dass er bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen verpflichtet ist, die Anregung oder Beschwerde dem Rat -bzw. hier dem Hauptausschuss- vorzulegen.
Die vorliegende Anregung könnte insofern keine Angelegenheit der Stadt Oberhausen darstellen, als die Stadt Oberhausen keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verhandlungen über die in dem Antrag des BUND genannten Abkommen hat.
Inhalt des Antrags:
Alle drei im Antragsschreiben genannten Freihandelsabkommen werden auf europäischer Ebene durch die EU-Kommission verhandelt.
a) TTIP-Transatlantisches Partnerschafts- und Investitionsabkommen
Seit Juli 2013 wird zwischen der Europäischen Union und den USA über ein transatlantisches Partnerschafts- und Investitionsabkommen (TTIP) verhandelt. Zwischenzeitlich haben 14 Verhandlungsrunden stattgefunden, zuletzt in der Zeit vom 11. – 15. Juli 2016 in Brüssel. Die Verhandlungszwischenstände sind nicht öffentlich zugänglich.
b) CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement
Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und Kanada über das Abkommen wurden bereits im August 2014 technisch beendet, die mehrmonatige Rechtsförmlichkeitsprüfung wurde Ende Februar 2016 abgeschlossen. Zwischenzeitlich liegen die deutschen Entwurfstexte dem Bundestag und Bundesrat vor.
c) TiSA – Trade and Services Agreement
Das im vorliegenden Antrag genannte 3. Freihandelsabkommen ist ein geplantes, pluliterares Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen, welches derzeit noch nicht endverhandelt ist.
Bei verständiger Auslegung des Antragsschreibens ist jedoch festzustellen, dass der Antragsteller keine unmittelbare Einflussnahme der Stadt auf die Verhandlungen zu den vorstehenden Handelsabkommen anstrebt. Vielmehr hat der im Antragsschreiben enthaltene Beschlussvorschlag den Charakter eine Resolution. Im Hinblick auf kommunale Resolutionen ist grundsätzlich umstritten, ob sie dann zulässig sind, wenn sie keine Angelegenheit der (konkreten) örtlichen Gemeinschaft
(Art. 28 Abs. 2 GG) betreffen. Da jedoch die Begründung des vorliegenden Antrages ausdrücklich auf potentielle Konsequenzen der betreffenden Abkommen für die öffentliche Daseinsvorsorge hinweist, sieht die Verwaltung eine evtl. Beschlussfassung im Sinne der vorstehenden Ziff. 2., Alternative 1, des Beschlussvorschlages als zulässig an.
Sofern und soweit eine Beschlussfassung im Sinne der Ziff. 2., Alternative 1, nicht erfolgt, könnte ein Beschluss im Sinne der Ziff. 2., Alternative 2, in Betracht kommen.
Im Oktober 2014 haben der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Verbund kommunaler Unternehmen e.V. ein „Gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen“ vereinbart, welches als Anlage beigefügt ist.
Zudem haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen e. V. zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) im Juni 2015 ein gemeinsames Positionspapier verabredet, welches ebenfalls als Anlage beigefügt ist.
