Berichtsvorlage - M/16/1799-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Als Anlage zu diesem Bericht legt der Bereich 3-1 Kinder, Jugend, Bildung der Stadt Oberhausen den „Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen 2016“ vor.

 

Mit dem Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Aufgabenfeld frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote gestärkt und konkretisiert. Es verpflichtet die Jugendämter im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung jährlich die entsprechenden Angebote bedarfsgerecht zu planen, weiterzuentwickeln sowie über die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses die Platzanzahl, Angebotsformen und differenzierte Betreuungsumfänge für jedes Kindergartenjahr festzulegen. 

 

Die sog. KiBiz-Planung basiert auf den gesetzlichen Grundlagen (Rechtsanspruch), der Analyse von Bedarfen der Eltern, den Vorstellungen und Möglichkeiten der Träger unter Berücksichtigung der knappen finanziellen Spielräume der Kommune. Sie bildet die Finanzierungsgrundlage für alle Träger und wurde zuletzt vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 09.03.2016 beraten (Drucksache B/16/1532-01).

 

Örtliche Jugendhilfeplanung umfasst allerdings mehr als eine jährliche Festlegung von Plätzen und Profilen in den Einrichtungen. Sie hat die Umsetzung des gesetzlich verankerten Bildungsauftrags im Feld der frühkindlichen Bildung im Blick. Mit der Vorlage des Entwicklungsplans zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege zeigt die Stadtverwaltung Oberhausen Herausforderungen der nächsten Jahre in diesem Aufgabenfeld mit Sachstand 2016 auf.

 

Die Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung stellt in kommenden Jahren eine große Herausforderung für das Land, die Kommunen und die freien Träger dar. Erfreulicherweise sind in den vergangenen 3 Jahren Geburtenzuwächse zu verzeichnen, der Zuzug von Familien mit Kindern nach Oberhausen ist anhaltend und die Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien stellt sich als weitere gegenwärtige Aufgabe.

 

In den zurückliegenden Jahren ist insbesondere in Kooperation mit den freien Trägern der Ausbau der Angebotspalette für die Bildung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege gelungen. Lag die Bedarfsdeckung für diese Altersgruppe im Kindergartenjahr 2011/2012 noch bei 20,3 % (845), so ist es gelungen sie im laufenden Kindergartenjahr auf 36 % zu steigern (1701 Plätze). Das Platzangebot für Kinder ab dem vollendeten 3.Lebensjahr konnte in den vergangenen Jahren konstant bei einer Bedarfsdeckung von 90 % gehalten werden. Im Kindergartenjahr 2016/2017 ist eine Steigerung auf rd. 94 % zu verzeichnen (5187) Plätze.

 

Bedeutend ist neben dem quantitativen Ausbau, auch die inhaltliche also qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungslandschaft. Dazu gehören u. a. die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule, die Weiterentwicklung der Familienzentren NRW, die alltagsintegrierte Sprachbildung sowie die interkulturelle Öffnung und die inklusive Betreuung und Förderung in allen Formen der Kindertagesbetreuung.

 

Grundlegende Zielorientierungen dieses Ausbau- und Entwicklungsprozess sind:

 

  • Sicherung des Rechtsanspruchs auf eine Kindertagesbetreuung ab dem 1.Lebensjahr
  • Sicherung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in Oberhausen
  • Inklusives Angebot in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung (gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung und Teilhabe von Kindern mit Migrationshintergrund)
  • Schaffung und Erhalt wirksamer Angebote in Wohnortnähe
  • Qualitative Weiterentwicklung in der frühkindlichen Bildung
  • Sicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Angebotspalette
  • Öffnung der Kindertagesbetreuung in den Sozialraum
  • Kooperationen zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung
  •  

Neben veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflussen auch folgende Faktoren die

Planungen in den nächsten Jahren:

 

  • Die Deckung unvorhergesehener Bedarfe an Kindertagesbetreuung
  • Das Nachfrageverhalten der Eltern
  • Familienpolitische Maßnahmen
  • Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
  • Finanzsituation der Träger und Kommune
  • Zuzug von Flüchtlingsfamilien bzw. Familien aus EU-Ländern
  • Die vom Land angekündigte Reform des Kinderbildungsgesetztes 2017

 

Im Kern geht es darum auch in den kommenden Jahren für alle Kinder mit Rechtsanspruch ausreichende und geeignete Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorzuhalten. Die aktuellen Geburtenzahlen bzw. Prognosen für die kommenden Jahre zeigen Handlungsbedarfe über die bereits projektierten und in der Umsetzung befindlichen Neubaumaßnahmen an Kindertageseinrichtungen hinaus. Der Entwicklungsplan 2016 zeigt auf, dass in den nächsten Jahren noch weitere 478 Plätze durch Bau neuer Kindertageseinrichtungen und Akquirierung von Kindertagespflegestellen in Oberhausen zu schaffen sind.

 

Der Bereich Kinder, Jugend, Bildung der Stadt Oberhausen wird auf der Grundlage dieses Entwicklungsplans weiterhin insbesondere innerhalb der Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege mit den freien Trägern den Prozess zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangebotes  für Kinder in der Phase der frühen Kindheit kontinuierlich fortführen.

 

Die Abstimmung und Beschlussfassung in den politischen Gremien erfolgt separat bei konkreten Projektvorhaben im hierfür vorgesehenen Verfahren.

 

Dabei sind sowohl konsumtive als auch investive Finanzierungen / Auswirkungen möglich. Je nach Planungsstand erfolgt eine jeweilige finanztechnische Abwicklung entweder im Rahmen der Haushaltsanmeldung oder durch unterjährige Mittelbereitstellung. Dabei sind die jeweils rechtlich verbindlichen Haushaltsvorgaben der Bezirksregierung (Haushaltssanierungsplan / konsumtiv sowie Kreditvorgabe / investiv) zwingend zu beachten. Neben speziellen Einzelförderprogrammen wird selbstverständlich auch eine eventuelle Zuordnung nach dem Kommunalen Investitionsfördergesetz von diesbezüglichen Maßnahmen/ Projekten überprüft. Die jeweiligen finanziellen Auswirkungen hängen aber von verschiedenen Faktoren ab und sind somit im jeden konkreten Einzelfall zu prüfen bzw. zu bewerten. Dieser Bericht zum „Entwicklungsplan frühkindliche Bildung“ stellt somit einen optionalen Maßnahmenkatalog inklusive aktueller / zukünftiger Standorte unter den geschilderten haushaltsrechtlichen Vorbehalten dar.

 

 

Loading...