Beschlussvorlage - B/16/1744-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

1) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates der WFO Wirtschaftsförderung Oberhausen GmbH (WFO) mit Ablauf des 04.07.2016 ab.

2) Der Rat der Stadt entsendet ab dem 05.07.2016 folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (ehemals WFO)

Herrn / Frau __________________________________

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Herrn Heinrich Walterfang

als Vertreter der ENO mbH gem. § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der OWT GmbH)

Herrn Bernhard Uppenkamp

als Vertreter der ENO mbH gem. § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der OWT GmbH)

Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz

(als Vertreter/in gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW)

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1288-01 vom 14.12.2015 (Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung in Oberhausen beschlossen. Auf Basis dieses Beschlusses haben die Gesellschafterversammlungen von WFO Wirtschaftsförderung Oberhausen GmbH (WFO) und TMO Tourismus und Marketing Oberhausen GmbH (TMO) in einer gemeinsamen Sitzung am 24.05.2016 die Verschmelzung der TMO auf die WFO sowie die anschließende Umfirmierung der WFO zur OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (OWT) beschlossen.

Diese Beschlüsse werden mit Eintragung im Handelsregister, voraussichtlich Ende Juni 2016, wirksam.

Da sich die bisherigen Aufgaben der WFO durch die hinzugekommenen Tourismusbereiche geändert haben und damit im Aufsichtsrat auch der touristische Sachstand hinreichend vertreten wird, soll dieses Gremium neu gebildet werden.

Nach § 12 des Gesellschaftsvertrages der OWT hat die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, die durch den Rat der Stadt Oberhausen entsandt werden. Davon werden zwei Mitglieder auf einen für den Rat nicht verbindlichen Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH (ENO) entsandt. Der Vorschlag hat sich aus Aufsichtsratsmitgliedern der ENO zusammenzusetzen, die den Gesellschaftern aus der Wirtschaft zuzurechnen sind.

zu 1.)

Der Aufsichtsrat der WFO besteht zurzeit aus folgenden Mitgliedern:

  • Vorsitzender Wolfgang Große Brömer, Vorsitzender
  • Hans Josef Tscharke, stellv. Vorsitzender
  • Elia Albrecht-Mainz
  • Jörg Bischoff
  • Regina Boos
  • Sandra Gödderz
  • Karl-Heinz Mellis
  • Daniel Schranz, (Mitglied gem. § 113 GO)
  • Saadettin Tüzün
  • Bernhard Uppenkamp (geborenes Mitglied gem. § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WFO)
  • Heinrich Walterfang (geborenes Mitglied gem. § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WFO)
  • Ursula Wischermann-Bruckschlegel

Die genannten Mitglieder werden mit Ablauf des 04.07.2016 von ihrem Amt abberufen.

Dem TMO-Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

  • Elia Albrecht-Mainz, Vorsitzende
  • Dirk Rubin, stellv. Vorsitzender
  • Regina Boos
  • Sandra Gödderz
  • Michael Hake
  • Gundula Hausmann-Peters
  • Holger Ingendoh
  • Eugen Lenz
  • Petra Marx
  • Ulrich Real
  • Robert Schlagböhmer
  • Apostolos Tsalastras (Mitglied gem. § 113 GO)

Die TMO ist mit der Wirksamkeit der Verschmelzung auf die WFO erloschen, so dass auch die Aufsichtsratsmandate mit diesem Zeitpunkt beendet sind.

zu 2.)

Nach § 12 des Gesellschaftsvertrages der OWT hat die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, die durch den Rat der Stadt Oberhausen entsandt werden. Davon werden zwei Mitglieder auf einen für den Rat nicht verbindlichen Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH (ENO) entsandt. Der Vorschlag hat sich aus Aufsichtsratsmitgliedern der ENO zusammenzusetzen, die den Gesellschaftern aus der Wirtschaft zuzurechnen sind.

Der Aufsichtsrat der ENO hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 beschlossen, dem Rat der Stadt zu empfehlen, Herrn Heinrich Walterfang und Herrn Bernhard Uppenkamp in den Aufsichtsrat der OWT zu entsenden.

Die Amtszeit des OWT-Aufsichtsrates entspricht der Wahlperiode des Rates der Stadt.

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.

Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der OWT

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.07.2010 Herrn Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer Tsalastras zum Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der WFO bestimmt. Durch die Umfirmierung der WFO zur OWT wird diese Entscheidung nicht berührt. Die Stadt wird somit auch in der Gesellschafterversammlung der OWT von Herrn Tsalastras vertreten.

Kurzfassung

 

entfällt

 

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