Antragsvorlage - A/16/1802-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer Anliegerstraße für die Stichstraße Olbergsweg 2 – 18A
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Beteiligt:
- BV Sterkrade
- Verantwortung:
- Ingendoh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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23.06.2016
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Sachverhalt
Begründung
Bei einer "Anliegerstraße" handelt es sich um eine Straße, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch eine Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke dient. Als Anliegerverkehr ist derjenige Verkehr anzusehen, der zu diesen Grundstücken hinführt und von ihnen ausgeht.
Die Stichstraße Olbergsweg 2 – 18A ist eine Einbahnstraße mit einseitigen Stellmöglichkeiten und ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg. Die Stichstraße dient als U-förmige Ringstraße der Erschließung der anliegenden Häuser und Grundstücke und hat außerhalb dieser Funktion keine wegetechnische Bedeutung, da weder öffentliche Grundstücke erschlossen werden noch die Straße eine Verbindungsfunktion zwischen anderen Straßen erfüllt.
Leider wird diese Straße sehr stark durch Fahrzeuge, vor allem aus den in der Nähe liegenden Mehrfamilienhäusern, beansprucht. Da die Straße jedoch auch als Spielfläche für die anliegenden Kinder dient, kam es leider schon häufiger zu gefährlichen Situationen durch Nicht-Anlieger. Darüber hinaus führt das erhöhte Fahrzeugaufkommen zu einer stärkeren Beanspruchung und Verschmutzung der Straßenfläche, für die die Anlieger gemäß Straßenreinigungssatzung selbst verantwortlich sind.
Aufgrund dieser Grundlagen beantragen wir die Einrichtung einer Anliegerstraße für diese Stichstraße, da eine Erweiterung auf den gesamten Olbergsweg nicht problemlösend wäre. Eine Abgrenzung der Stichstraße vom restlichen Olbergsweg ist rechtlich möglich.
Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.
