Beschlussvorlage - B/16/1790-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt den angepassten Vertragsteilen A und C des IT- und TK-Leistungsvertrages in der vorgelegten Fassung zu.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x ]

 

Wurden bereits in der Vorlage B/16/1293-01 unter IT-Kostenentwicklung dargestellt.

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat der Umsetzung des neuen Preis- und Abrechnungsmodells für IT- und TK-Leistungen in seiner Sitzung am 14.12.2015 zugestimmt.

 

Die Bepreisung der insgesamt 29 IT-Leistungsverzeichnisse und die damit notwendige Umstellung der bisherigen Abrechnungssystematik erforderten eine umfassende Anpassung des Buchungssystems der OGM GmbH. Diese Anpassung erfolgte in Bezug zu den von der Stadt definierten und mit der OGM GmbH abgestimmten Erfordernissen.  Die Rechnungslegung wird sich daher rückwirkend zum 01.01.2016 im IT- und TK-Bereich von dem bisherigen Aufbau grundlegend unterscheiden. Als Legitimationsgrundlage für die neue Rechnungslegung seitens der OGM GmbH sind die Teile A und C des Leistungsvertrages zu den IT- und TK-Leistungen entsprechend dem neuen Preis- und Abrechnungsmodell anzupassen.

 

Die ursprünglich in dem seit Anfang 2014 gültigen Vertragsteil A des Leistungsvertrages für IT- und TK-Leistungen vereinbarte Laufzeit bis zum 31.12.2021 wurde im modifizierten Vertragsteil A unter § 14 Abs. 1 auf den 31.12.2018 angepasst. Die in § 14 Abs. 2 dargestellte automatische Vertragsverlängerung wurde von fünf auf drei Jahre und die im Falle der Nichtverlängerung einzuhaltende Kündigungsfrist von 24 auf 12 Monate reduziert.

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Anlagen

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