Beschlussvorlage - B/16/1678-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Es wird beschlossen:

 

1.Der Rat verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt stimmt einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung i. H. v. 3.653.000,00 EUR beim Auftrag 320005020701 (Hilfen für Asylbewerber) und den Kostenarten 524142 (Mietnebenkosten - OGM GmbH) und 542210 (Mieten - OGM GmbH) zu.

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

●Beschlussvorlage für den Hauptausschuss vom 07.12.2015

(Drucksache B/16/1315-01 - Abschluss Mietvertrag Zum Eisenhammer)

 

●Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2015

(Drucksache B/16/1349-01 - Abschluss Mietvertrag Elsässer Straße)

 

●Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2015

(Drucksache B/16/1348-01 - Abschluss Mietvertrag Erlenstraße / Am Wehrgraben)

 

●Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2015

(Drucksache B/16/1347-01 - Abschluss Mietvertrag Düppelstraße)

 

 

Konsequenzen     

 

Finanzielle   ja

 

Aufwendungen bei

Produkt050207 (Hilfen für Asylbewerber)

Auftrag320005020701(Hilfen für Asylbewerber)

Kostenart 524142 (Mietnebenkosten - OGM GmbH)

542210(Mieten OGM GmbH)

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

1.Erst nachdem nunmehr der Zeitpunkt der Fertigstellung / des Vertragsbeginns der Objekte Elsässer Straße, Erlenstraße/Am Wehrgraben und Düppelstraße feststeht,   können die überplanmäßig benötigten Haushaltsmittel für 2016 genau beziffert werden. Da für die Begleichung bereits vorliegender Rechnungen und avisierter Rechnungen die zusätzlichen Haushaltsmittel kurzfristig benötigt werden, ist eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt am 09.05.2016 ohne vorherige Vorberatung durch Ausschüsse erforderlich.

 

 

2.Bei der Haushaltsanmeldung für 2016 war der Umfang der Flüchtlingsproblematik nicht absehbar. Vor allem im Zeitraum von der für die letzte Veränderungsnachweisung überarbeiteten Planung der Mieten für Flüchtlingsunterkünfte im September 2015 bis jetzt wurde eine Vielzahl von Flüchtlingswohnungen zusätzlich angemietet (derzeitiger Stand: rd. 300 Wohnungen).

 

Dazu kommen die Anmietungen der Objekte Elsässer Straße, Erlenstraße/Am Wehrgraben, Düppelstraße und der OGM-Halle Zum Eisenhammer. Diese Anmietungen wurden im Dezember 2015 mit Dringlichkeitsentscheidungen bzw. durch den Hauptausschuss beschlossen.

 

In dem jeweiligen Beschlussvorschlag wurde bereits darauf hingewiesen, dass die für die Anmietung benötigten Mittel bei der Haushaltsveranschlagung für das Jahr 2016 noch nicht berücksichtigt werden konnten, so dass im Laufe des Jahres 2016 daher entsprechende überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich werden. Für die Folgejahre sind diese Mittel im Rahmen der Haushaltsanmeldung entsprechend zu berücksichtigen.

 

Die für die angemieteten Standorte und Wohnungen benötigten Mittel von insgesamt 3.653.000,00 EUR setzen sich wie folgt zusammen:      

 

Objekt

  Auftrag

  Sachkonto

    Betrag

Flüchtlingswohnungen

320005020701

542210, Miete

1.100.000,00 €

524142, Nebenkosten

400.000,00 €

 

 

 

1.500.000,00 €

Zum Eisenhammer

320005020701

542210, Miete

38.000,00 €

524142, Nebenkosten

1.024.000,00 €

 

 

 

1.062.000,00 €

Düppelstraße

320005020701

542210, Miete

220.000,00 €

524142, Nebenkosten

20.000,00 €

 

 

 

240.000,00 €

Erlenstraße /

Am Wehrgraben

320005020701

542210, Miete

686.000,00 €

524142, Nebenkosten

10.000,00 €

 

 

 

696.000,00 €

Elsässer Straße

320005020701

542210, Miete

120.000,00 €

524142, Nebenkosten

35.000,00 €

 

 

 

155.000,00 €

Summe

320005020701

542210, Miete

2.164.000,00 €

524142, Nebenkosten

1.489.000,00 €

 

 

 

  3.653.000,00 €

 

 

Aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen ist die überplanmäßige Bereitstellung dieses Betrages zwingend erforderlich.

 

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