Beschlussvorlage - B/16/1677-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Es wird beschlossen:

 

  1. Der Rat verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.100.000,00 EUR beim Auftrag 320005020706 (Landeseinrichtungen Asyl-Notunterkünfte) und der Kostenart 529183 (Dienstleistungen OGM GmbH – Notunterkünfte) zu.   

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 14.12.2015 (Drucksache Nr. B/16/1328-01)

 

 

Konsequenzen     

 

Finanzielle   ja

 

Aufwendungen bei

Produkt050207 (Hilfen für Asylbewerber)

Auftrag320005020706 (Landeseinrichtungen Asyl-Notunterkünfte)

Kostenart 529183 (Dienstleistungen OGM GmbH – Notunterkünfte)

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

1.Erst nach der Festlegung der Laufzeiten der Landesstandorte konnte jetzt in Abstimmung mit der OGM GmbH eine Hochrechnung der für 2016 anfallenden Kosten erfolgen. Um die bereits vorliegenden Rechnungen der OGM GmbH für Januar und die eingehenden Rechnungen für Februar und März begleichen zu können, ist eine kurzfristige Mittelbereitstellung erforderlich.

 

 

2.Die Flüchtlingsstandorte (Notunterkünfte) Fröbelschule und Hauptschule Eisenheim werden bis 30.04.2016 als Landeseinrichtungen betrieben. Der Landesstandort Stötznerschule läuft weiter bis zum 30.09.2016.

 

Die OGM GmbH stellt die Kosten für diese Standorte separat in Rechnung, um dem Bereich 3-2/Soziales eine genaue Abrechnung mit dem Land zu ermöglichen. Daher werden die Kosten im Haushalt auch separat beim Auftrag 320005020706 und der Kostenart 529183 abgebildet. Bereits bei der Mittelbereitstellung für 2015 wurde in der Vorlage für den Rat der Stadt darauf hingewiesen, dass die Mittel für 2016 im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung bereitgestellt werden müssen.

 

Die Gesamtkosten für die drei Standorte betragen im Januar 382.759,21 EUR (Kosten für Instandhaltung/Wartung, Reinigung, den Haustechnischen Dienst und den Sicherheitsdienst). In Abstimmung mit der OGM GmbH unter Berücksichtigung der für Februar und März bisher vorliegenden Zahlen ergibt sich für 2016 ein benötigter Betrag von 2.100.000,00 EUR.

 

Die OGM-Rechnungen für die Landesstandorte sind Bestandteil der Gesamtabrechnung des Bereiches Soziales mit dem Land NRW.

 

 

 

 

 

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