09.05.2016 - 6 Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Bruckhoff fragt nach den finanziellen Konsequenzen der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung unter Berücksichtigung einer zu erwartenden Kostenerstattung durch das Land NRW für die Landesstandorte.

1.Beig. und StK. Tsalastras zeigt sich zuversichtlich, dass die Kosten vollständig erstattet werden. Da ein höherer Aufwand im Haushalt vorhanden ist, gibt es finanzielle Konsequenzen, die allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Mehreinnahmen gedeckt werden können.

Stadtv. Karschti hält es für ein positives Signal, dass engagiert finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Er hofft auf eine einigermaßen gut bemessene Kostendeckung.

1.Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass sich die Stadt Oberhausen auf Landes- und Bundesebene bei gegebenen Anlässen immer dafür einsetzt, die finanziellen Mittel zu bekommen.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Es wird beschlossen:

 

1.Der Rat verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt stimmt einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.100.000,00 EUR beim Auftrag 320005020706 (Landeseinrichtungen Asyl-Notunterkünfte) und der Kostenart 529183 (Dienstleistungen OGM GmbH - Notunterkünfte) zu.    

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."