Beschlussvorlage - B/16/1650-01
Grunddaten
- Betreff:
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Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren im Kindergartenjahr 2016/17
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Meta Lengsfeld
- Verantwortung:
- Klaus Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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04.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Für die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder (KTE) zu Familienzentren (FZ)
zum Kindergartenjahr 2016/17 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(KiBiz)- werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:
Städt. KTE Bahnstrasse 70, Sozialraum 75 – Sterkrade Nord
Kath. KTE Fichtestrasse und Kath. KTE Roßbachstrasse 39a im Verbund, vom Kath. Kita-Zweckverband,
Sozialraum 74 - Sterkrade Mitte
Im Produkt 060101/Kinderbetreuung/ Auftrag 310006010103 „Familienzentren“ sind
für die Sachkonten 414101 „Zuwendungen vom Land-Familienzentren“ sowie 531821
„Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche-Familienzentren“ im Haushaltsplan
2016 Mittel von 28 000 Euro veranschlagt. Hierbei handelt es sich um Fördermittel
für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 und 6 Kinderbildungsgesetz NRW.
Sachverhalt
Begründung
Seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 werden Kindertageseinrichtungen (KTE) mittels eines Zertifizierungsverfahrens auf den Weg gebracht, sich zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln. Ziel dabei ist es, neben den drei Säulen Bildung, Erziehung und Betreuung in KTE kinder- und familienunterstützende Angebote zu bündeln und niederschwellig in der Institution anzubieten, zu der Familien in der Regel den frühesten Kontakt haben. Über die konzeptionelle Grundausrichtung von Familienzentren hat die Verwaltung bereits ausführlich in mehreren Sitzungen des Jugendhilfeausschusses berichtet.
Mit Rundschreiben vom 08.01.2016 teilte das Ministerium für Familie, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW mit, dass zu den bestehenden 25 Familienzentren in Oberhausen für das Kindergartenjahr 2016/2017 zwei weitere Standorte ausgewählt werden können. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf örtlicher Ebene durch eine entsprechende Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Das Land erwartet eine Mitteilung über die örtliche Entscheidung bis zum 15.06.2016.
Seit 2012 fordert das Land von den Kommunen einen Ausbau unter Berücksichtigung sozialräumlicher Bedarfe. Sozialräume, in denen Kinder ein höheres Armutsrisiko tragen bzw. einen stärkeren Bedarf zur Bildungsförderung aufweisen, sollen gezielt in den Fokus genommen werden. Die Berücksichtigung sozialräumlicher Erfordernisse war in Oberhausen bereits vor 2012 wesentliches Entscheidungskriterium für die Standortfestlegung von Familienzentren, so dass die Fachverwaltung sich in ihrem bisherigen Handeln durch das Land bestätigt sieht.
Nach Überprüfung der aktuellen Datenlage durch den Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung (Besondere Lebenssituationen - wie Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, Kinderreiche Familien, Kinder Alleinerziehender, Wirtschaftliche Lebenssituation sowie Daten zur Gesundheit-im Verhältnis zur Anzahl der FZ) besteht besonders in den Sozialräumen 74-Sterkrade Mitte und 75-Sterkrade Nord Ausbaubedarf an Familienzentren. Als weiteres Entscheidungskriterium ist in 2016 die Anzahl der Flüchtlingskinder im Alter von 0-6 in den Sozialräumen betrachtet worden, ebenso die Nähe zu einer Flüchtlingsunterkunft.
Die Verwaltung schlägt vor, nach Abstimmung mit den Trägern der tangierten Kindertageseinrichtungen und einstimmiger Beratung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII vom 6. April 2016,
die Städt. Kindertageseinrichtung Bahnstrasse 70 im Sozialraum 75 – Sterkrade Nord
sowie
die Kath. Kindertageseinrichtungen Fichtestrasse 13 und Roßbachstrasse 39a (im Verbund) des Kath. Kita-Zweckverbandes des Bistum Essen im Sozialraum 74- Sterkrade Mitte
mit der Weiterentwicklung zu einem zertifizierten Familienzentrum NRW im Kindergartenjahr 2016/2017 zu betrauen.
Die Weiterentwicklung der Städt. KTE Bahnstrasse korrespondiert in besonderer Weise mit dem Antrag der Stadt Oberhausen für das Sonderprogramm Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen (B/16/1537-01).
Von den o.g. Familienzentren wird seitens des Landes NRW erwartet, sich innerhalb des kommenden Kindergartenjahres- orientiert an dem vorgegeben Gütesiegel-zu zertifizieren.
Die Landesförderung beträgt pro Familienzentrum, 13.000 Euro/ Jahr.
Anlagen
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(wie Dokument)
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76,6 kB
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