04.05.2016 - 2.1 Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Ki...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Für die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder (KTE) zu Familienzentren (FZ)

zum Kindergartenjahr 2016/17 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern

(KiBiz)- werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

Städt. KTE Bahnstrasse 70,  Sozialraum 75 – Sterkrade Nord

Kath.  KTE Fichtestrasse und Kath. KTE Roßbachstrasse 39a im Verbund, vom Kath. Kita-Zweckverband,

Sozialraum 74 - Sterkrade Mitte

 

 

Im Produkt 060101/Kinderbetreuung/ Auftrag 310006010103 „Familienzentren“ sind

für die Sachkonten 414101 „Zuwendungen vom Land-Familienzentren“ sowie 531821

„Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche-Familienzentren“ im Haushaltsplan

2016 Mittel von 28 000 Euro veranschlagt. Hierbei handelt es sich um Fördermittel

für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 und 6 Kinderbildungsgesetz NRW.

 

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Beratung

Nach einem orthografischen Hinweis von Frau Walther stimmt der Jugendhilfeausschuss einstimmig für den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

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Beschluss

Beschluss

 

Für die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder (KTE) zu Familienzentren (FZ)

zum Kindergartenjahr 2016/17 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern

(KiBiz)- werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

Städt. KTE Bahnstrasse 70,  Sozialraum 75 - Sterkrade Nord

Kath.  KTE Fichtestrasse und Kath. KTE Roßbachstrasse 39a im Verbund, vom Kath. Kita-Zweckverband,

Sozialraum 74 - Sterkrade Mitte

 

 

Im Produkt 060101/Kinderbetreuung/ Auftrag 310006010103 „Familienzentren“ sind

für die Sachkonten 414101 „Zuwendungen vom Land-Familienzentren“ sowie 531821

„Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche-Familienzentren“ im Haushaltsplan

2016 Mittel von 28 000 Euro veranschlagt. Hierbei handelt es sich um Fördermittel

für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 und 6 Kinderbildungsgesetz NRW.

 

 

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Anlagen zur Vorlage