Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/1658-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung eines Gestaltungskonzepts im Bereich der Einmündung Concordiastraße – Friedrich-Karl-Straße bis Poststraße, Ecke Gerichtsstraße beauftragt. Die Ausarbeitung soll im Besonderen die folgenden Anforderungen berücksichtigen:

 

  1. Barrierefreier Ausbau der an der Straße befindlichen Bussteige
  2. Berücksichtigung einer eventuellen alternativen Nutzung des Postareals
  3. Berücksichtigung einer zukünftigen Nutzung des Areals um die alte JVA
  4. Beseitigung der missverständlichen Verkehrsführung für Linksabbieger Poststraße in Fahrtrichtung Gerichtsstraße
  5. Umgestaltung der ungenutzten Flächen im „abgepollerten“ Bereich des Seitenstreifens in Fahrtrichtung Friedensplatz
  6. Ausweisung eines Schutzstreifens für Radfahrer
  7. Mögliche Erhaltung des charakteristischen Erscheinungsbildes der Fläche vor den Bussteigen durch Einbindung der dort vorhandenen Bäume
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Sachverhalt

Begründung

 

In inzwischen mehreren Bereisungen der Baumkommission wurde ein Fällantrag für die vier an der Poststraße befindlichen Platanen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Für die STOAG sei der verpflichtend durchzuführende barrierefreie Ausbau der Bussteige ohne Fällung der Bäume nicht zu verwirklichen.

 

Durch den Abriss der alten JVA und eine eventuell bevorstehende alternative Nutzung des Postareals entsteht an dieser Stelle aber eine komplett veränderte Verkehrssituation. Zusätzlich besteht an diesem Ort ein vermeidbarer potentieller Unfallschwerpunkt. Ausbuchtungen an der Straße, die früher als Bussteige oder Parkstreifen genutzt wurden, verschenken dort auch Raum, der in eine sinnvollere Planung einfließen könnte.

 

Da sowohl durch eine Fällung der Bäume als auch durch Verbesserungen der anderen Teilaufgaben neue Situationen und Planungsmöglichkeiten entstehen, macht es Sinn, diese Vorhaben komplett in einem Arbeitsgang zu planen.

 

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

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