27.04.2016 - 6.4 Antrag der Koalition gem. § 4 der Geschäftsordn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 27.04.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Koalition SPD - Die Grünen - FDP
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Hoff erläutert den Antrag und verweist auf die verschiedenen Bereisungen der Baumkommission zu dieser Thematik. Gleichzeitig merkt er an, dass es hier nicht nur um das Fällen von Bäumen geht, sondern vielmehr auch um die Entschärfung des Unfallschwerpunktes in Fahrtrichtung Gerichtsstraße.
Herr Pascheberg ergänzt in dem er mitteilt, dass im Rahmen der Baumbereisung man sich mit den Mitgliedern der Baumkommission überparteilich auf diese Vorgehensweise verständigt hat, da bisher entsprechende Konzepte durch die StOAG nicht vorgelegt wurden.
Frau Beigeordnete Lauxen erklärt, dass für den gesamten Bereich ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt werden soll, worauf Herr Bruckhoff eine Verquickung zwischen Antrag und Wettbewerb anregt.
Anschließend trifft die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt das Nachfolgende einstimmig:
Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung eines Gestaltungskonzepts im Bereich der Einmündung Concordiastraße - Friedrich-Karl-Straße bis Poststraße, Ecke Gerichtsstraße beauftragt. Die Ausarbeitung soll im Besonderen die folgenden Anforderungen berücksichtigen:
1.Barrierefreier Ausbau der an der Straße befindlichen Bussteige
2.Berücksichtigung einer eventuellen alternativen Nutzung des Postareals
3.Berücksichtigung einer zukünftigen Nutzung des Areals um die alte JVA
4.Beseitigung der missverständlichen Verkehrsführung für Linksabbieger Poststraße in Fahrtrichtung Gerichtsstraße
5.Umgestaltung der ungenutzten Flächen im „abgepollerten“ Bereich des Seitenstreifens in Fahrtrichtung Friedensplatz
6.Ausweisung eines Schutzstreifens für Radfahrer
7.Mögliche Erhaltung des charakteristischen Erscheinungsbildes der Fläche vor den Bussteigen durch Einbindung der dort vorhandenen Bäume
