Berichtsvorlage - M/16/1601-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 11.03.2016 hier: Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2016 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Antigona Hajdari
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
25.04.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
09.05.2016
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Genehmigung des am 16.11.2015 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Haushaltssanierungsplans 2016 ff. (vierte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans) gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz erteilt. Dem Erreichen des Haushaltsausgleichs in unterschiedlich großen jährlichen Konsolidierungsschritten wird gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 1 Satz 3 Stärkungspaktgesetz zugestimmt. Der genehmigte Haushaltssanierungsplan (HSP) tritt gemäß § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz an die Stelle des Haushaltssicherungskonzepts nach § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 darf somit gemäß § 80 Abs. 5 Satz 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden.
Eine Kreditgenehmigung, wie sie gemäß § 82 Abs. 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Gleichwohl soll im Rahmen der Planung und Bewirtschaftung eine Neuverschuldung vermieden und eine kontinuierliche Entschuldung herbeigeführt werden, da sonst die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssanierungsplans gefährdet wird.
Die genannten Anzeige- bzw. Berichtspflichten werden durch die Verwaltung wie bisher auch entsprechend umgesetzt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rahmen der Genehmigung einige aus ihrer Sicht bestehende Risikofelder des Haushaltssanierungsplans besonders hervorgehoben.
Diese und auch andere Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld durch das entwickelte Risikomanagement der Stadt Oberhausen als gefährdend erkannt und unterliegen einer regelmäßigen Betrachtung. Sollte es dazu kommen, dass die Gefahr der Nichterreichung eines oder mehrerer HSP-Ziele besteht, müssen notwendige Gegensteuerungs- und Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden. Dieses wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch ausdrücklich erwartet.
Gerade mit Blick auf das Ausgleichsjahr 2017 ist es unabdingbar, alle sich abzeichnenden Risiken zu minimieren und gegebenenfalls gegenzusteuern. Genannt wird hier das Zusammenspiel der Planung der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisung. Gleichfalls bedarf die Kalkulation der Personalaufwendungen einer genaueren Betrachtung und ist aufgrund der diesjährigen unterjährigen Entwicklung und unter Ausnutzung aller realistischen Einsparmöglichkeiten zu aktualisieren. Auch dem Aspekt der Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen ist bei der Ansatzplanung sowohl der Aufwendungen als auch der korrespondierenden Erträge Beachtung zu schenken.
Mit Nachdruck bittet die Bezirksregierung, weiterhin konsequent den bisher eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung fortzusetzen. Es gilt trotz bestehender Risiken das erste wichtige Zwischenziel, den Haushaltsausgleich letztmalig mit Konsolidierungshilfe in voller Höhe im nächsten Jahr, zu erreichen. Bis dahin bedarf es noch einiger Anstrengungen und sicherlich auch schwieriger Entscheidungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
482,7 kB
|
