Berichtsvorlage - M/16/1556-01

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Sachdarstellung

 

Gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten in Oberhausen

Die zunehmende Anzahl an Geflüchteten in Oberhausen hat den Bereich Gesundheitswesen dazu veranlasst einen Maßnahmenplan für die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten zu erstellen. Dieser beinhaltet eine Zusammenfassung der gesundheitlichen Versorgung auf der Basis individualmedizinischer und bevölkerungsmedizinischer Aktivitäten. Darüber hinaus wird auch die gesundheitliche Versorgung unter den Gesichtspunkten der Koordination sowie einer Kombination individualmedizinischer und bevölkerungsmedizinischer Bezüge dargestellt.

 

Gesundheitliche Versorgung auf der Basis individualmedizinischer Aktivitäten

Versorgung gemäß §62 Asylgesetz

Nach §62 Asylgesetz haben Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten sowie eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zum Ausschluss einer Lungentuberkulose zu dulden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 15 Jahren erfolgt der Tuberkuloseausschluss durch einen Tuberkulin-Haut-Test. Aufgrund des zurzeit nicht verfügbaren Tuberkulins soll bei allen Kindern unter 15 Jahren sowie bei Schwangeren ein Bluttest (=IGRA-Test) durchgeführt werden. Außerdem wird den Geflüchteten die Möglichkeit für die in Deutschland empfohlenen Impfungen gegeben. Die Geflüchteten erhalten daraufhin einen „Medical Report“ indem die durchgeführten Untersuchungen, der Impfstatus und eventuelle Erkrankungen oder Vorerkrankungen notiert werden. Nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein werden diese Maßnahmen über die Kassenärzte bzw. entsprechend beauftragte Ärztinnen und Ärzte abgewickelt. Die hier beschriebenen Untersuchungen finden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Fröbelschule, Stötznerschule und Eisenheimschule statt.

 

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMAs)

Für UMAs gilt das gleiche Prozedere wie im Abschnitt „Versorgung gemäß §62 Asylgesetz“ beschrieben. Die ärztliche Inaugenscheinnahme und die Röntgenuntersuchungen werden durch die niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte durchgeführt bzw. veranlasst.

 

Versorgung gemäß §4 Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen bei Krankheiten, Schwangerschaft und Geburt sind in §4 Asylbewerberleistungsgesetzt geregelt. Bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sind die zur Behandlung erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen sowie die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Es handelt sich also gewissermaßen um die „Krankenversicherung“ der Geflüchteten. Die Versorgung beinhaltet u. a. auch das Angebot zur Vervollständigung des Impfschutzes sowie medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen. Werdende Mütter und Wöchnerinnen stehen ärztliche und pflegerische Hilfe, Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu. Für Kinder gilt ergänzend §6 Asylbewerberleistungsgesetz, nachdem Personen, die besondere Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt wird.

 

Kinderärztliche Sprechstunde in den Erstaufnahmeeinrichtungen

Einige Kinderärzte haben sich bereit erklärt, eine kinderärztliche Sprechstunde in den Erstaufnahmeeinrichtungen Fröbelschule, Stötznerschule und Eisenheimschule zu organisieren. Dort stehen entsprechende Sanitätsräume zur Verfügung, in denen die Sprechstunden abgehalten werden. Frau Anke Backer vom Kinder- und Jugendgesundheitsdient (KJGD) der Stadt Oberhausen steht hierbei in Kontakt mit dem kinderärztlichen Ansprechpartner, Herrn Dr. Koster.

 

Zahnärztliche Versorgung

Die zahnärztliche Versorgung von Geflüchteten gemäß den §§ 4und 6 Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung. Hierfür stellt der Bereich 3-2/ Soziales Zahnbehandlungsscheine aus. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Bezirksregierung.

KinderbetreuerInnen, die in den Unterkünften zahnprophylaktisch aktiv werden möchten, erhalten professionelle und materielle Unterstützung für Zahnpflegemaßnahmen mit Kindern durch den Arbeitskreis „Zahnmedizinische Prophylaxe Oberhausen“. Kinder, die bereits eine Kindertageseinrichtung oder eine internationale Vorbereitungsklasse besuchen, nehmen an der Gruppenprophylaxe teil. Diese beinhaltet ein vollständiges Zahnvorsorgeprogramm mit diagnostischen und präventiven Maßnahmen.

Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst plant demnächst die Veröffentlichung eines Infoflyers. In der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises „Zahnmedizinische Prophylaxe Oberhausen“ am 02.März.2016 soll entschieden werden, ob finanzielle Mittel für den Info-Flyer zur Verfügung gestellt werden können.

 

Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Geflüchteten

Klinik für Psychiatrie des Katholischen Klinikums Oberhausen (KKO)

Im Rahmen des Runden Tisches „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen in Oberhausen“ am 30. September 2015 kündigte Herr Prof. Davids (St. Josef Hospital) an, dass eine geeignete psychiatrische Versorgung von Geflüchteten laufend durchgeführt wird. Nach Beobachtungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist es bislang zu keiner signifikanten Zunahme von psychiatrischen Notfallsituationen oder Zwangseinweisungen im Sinne einer Krisenintervention  nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz gekommen. Stationäre Akutbehandlungen werden vom  St. Josef Hospital sowie vom Johanniter Krankenhaus im Rahmen der Pflichtversorgung sichergestellt. Diesbezüglich besteht also momentan kein Handlungsbedarf.

Im Bereich Gesundheitswesen liegen zurzeit nur einzelne Anträge zur Prüfung auf Kostenübernahme von Psychotherapien vor. Diese scheinen aber offensichtlich eher von Migranten mit schon längeren Aufenthaltszeiten gestellt zu werden, z.B. in zeitlichem Zusammenhang mit drohenden Abschiebungen.

 

Hilfe für traumatisierte Jugendliche am LVR-Klinikum Essen

Herr Prof. Hebebrand (LVR-Klinikum Essen) bietet im Rahmen seines Versorgungsauftrages Hilfen für traumatisierte Kinder und Jugendlichen an, die auch stationär erfolgen kann. Aufgrund mangelnder Kapazitäten sollten stationäre Aufnahmen aber auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung wird eine grundlegende Diagnostik und Beratung zu erforderlichen Hilfen innerhalb weniger Tage angeboten. Das Personal des LVR-Klinikum hält folgende Sprachen vor: Syrisch, Türkisch, Englisch, Griechisch, Französisch. Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich über Frau Backer vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

 

Frau Prof. Dr. Bosshard

Frau Prof. Dr. Bosshard, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bietet eine Therapiestunde pro Woche, auch in englischer Sprache, an. Außerdem hat sich Frau Prof. Dr. Bosshard dem Netzwerk PROFUGO angeschlossen (weitere Details hierzu im Abschnitt „PROFUGO“).

 

Beratung für geflüchtete Frauen mit Gewalterlebnissen und Traumatisierungen

Die Frauenberatungsstelle bietet eine Beratung für geflüchtete Frauen mit Gewalterlebnissen und Traumatisierungen an. Dolmetscherinnen sind verfügbar. Dieses Angebot wurde gerade noch einmal für das Jahr 2016 vom Land NRW bewilligt.

 

Spezielle Sprechstunden der Oberhausener Kliniken und von niedergelassenen ÄrztInnen

Mehrere Krankenhäuser sowie niedergelassene Ärzte haben spezielle Sprechstunden für Geflüchtete in Fachbereichen wie Gynäkologie und Geburtshilfe, Innere Medizin, Unfallchirurgie und Orthopädie sowie Neurologie eingerichtet. Dolmetscher oder fremdsprachige ÄrztInnen stehen zur Verfügung.

 

 

Gesundheitliche Versorgung auf der Basis bevölkerungsmedizinischer Aktivitäten

Hygiene und Infektionsschutz

Bevölkerungsmedizinische Aktivitäten im Bereich der Hygiene und des Infektionsschutzes beinhalten die Überwachung von meldepflichtiger Krankheiten (§§ 6,7 Infektionsschutzgesetz), die Beratung bei der Aufstellung eines Hygieneplans und Einholung eines Hygieneplans (§ 36 Infektionsschutzgesetz), die Einhaltung der Infektionshygiene, Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose (§ 36 Infektionsschutzgesetz), die Überwachung der Hygiene („Ortshygiene“) (§ 17 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) sowie die Versorgung auf Grund von freiwilligen Vereinbarungen. Zur Erhebung des Hygienezustandes in den Einrichtungen wurden Check-Listen erstellt. Außerdem wurde ein Gespräch mit Herrn Fischer vom Deutschen Roten Kreuz durchgeführt, um die Kommunikation, die Information zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten sowie die Erstellung eines Hygieneplans zu verbessern. Im Falle des Ausbruchs einer meldepflichtigen Infektionskrankheit soll die Turnhalle der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenheimschule für Isolierungen bereit stehen. Für die Isolierung von Einzelpersonen oder kleinen Gruppen reichen lokale Maßnahmen vor Ort aus. Hierfür ist allerdings die Vorhaltung eines jederzeit abgreifbaren Raummanagements seitens der OGM erforderlich.

 

Untersuchung von Schulseiteneinsteigern durch den Kinder- und Jungendgesundheitsdienst

Schulpflichtige Kinder werden als sogenannte Seiteneinsteiger durch den KJGD schulärztlich im Hinblick auf ihre gesundheitliche Eignung bzw. zur ärztlichen Beurteilung, ob sie frei von ansteckenden Krankheiten sind, untersucht. Die ärztlichen Untersuchungen werden durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) festgelegt. Unter Umständen können Seiteneinsteigende auch ohne schulärztliche Untersuchung in die Schule aufgenommen werden, vorausgesetzt sie wurden gemäß § 62 Asylgesetz im Rahmen der Erstaufnahme untersucht. Die Schuleingangsuntersuchung soll  gemäß Empfehlung des zuständigen Ministeriums in einem solchen Fall allerdings zeitnah nachgeholt werden. Untersuchungen von Kindern, die erst im Sommer 2016 schulpflichtig werden, werden gemäß Ministeriumsempfehlung  erst später terminiert. Somit soll ihnen die Gelegenheit gegeben werden, die deutsche Sprache zumindest in den Grundzügen zu erlernen.

 

Gesundheitliche Versorgung unter den Gesichtspunkten der Koordination und einer Kombination individualmedizinischer und bevölkerungsmedizinischer Bezüge

Stärkungsgruppen für Menschen mit Migrationshintergrund sowie traumatischen Erlebnissen – Einsatz von Mediatorinnen

Am Asklepios Fachklinikum Göttingen wurden ausgewählte interkulturelle Mediatoren in der Durchführung der Ressourcengruppe geschult. Am Asklepios Fachklinikum Göttingen wird seit Jahren verschiedene Gruppenkonzepte für Menschen mit Migrationshintergrund entwickelt, erprobt und evaluiert. Die Ressourcengruppe ist ein störungsunabhängiges, sprachreduziertes Konzept, welches sich auch für die Anwendung in einem außerklinischen Setting eignet. Ein Element der Gesprächsgruppe für Migranten verschiedener Herkunft ist u.a. die ressourcenaktivierende und fördernde Arbeit. Die Teilnehmer sollen dabei ermutigt werden, Belastungen in ihrem Alltag in der bzw. durch die Fremde zu entdecken und zu benennen sowie diese mit Ressourcen aus ihrer Herkunftsregion besser zu bewältigen. Die Ressourcengruppe hat die Zielsetzung, dass Teilnehmer sich ihren Belastungen im Alltag (Migrationsstress und anderer sozialer Stress) und ihrer Auswirkungen bewusst werden. Das Gruppenangebot soll die Verfügbarkeit persönlicher Ressourcen zur Stressbewältigung erhöhen und so die Funktions- und Anpassungsfähigkeit der Teilnehmer verbessern, sowie der Entstehung oder Verschlimmerung psychischer Krankheiten vorbeugen. Auch kann die Gruppe als niederschwelliges Angebot als Übergangsstufe in eine therapeutische Behandlung für bereits psychisch stark belastete Teilnehmer dienen. Der Einsatz der Mediatorinnen ist ab April 2016 geplant. Koordiniert wird dieses Angebot durch „die kurbel“ - Katholisches Jugendwerk Oberhausen gGmbH.

 

PROFUGO – psychiatrisches Netzwerk Flüchtlingshilfe

Bei PROFUGO handelt es sich um eine Initiative durch Prof. Machtemes, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und einigen weiteren psychiatrischen Kollegen aus Oberhausen. PROFUGO strebt eine integrierte Versorgung der Geflüchteten in Oberhausen an, welche in Form eines Modellprojektes durch das Land NRW gefördert werden soll. Geplant ist v. a. eine individuelle Versorgung. Das genaue Therapiekonzept wird derzeit erarbeitet. Herr Prof. Machtemes bietet schon jetzt sog. „Zufluchtsräume“ in seiner Praxis sowie seiner Tagesklinik (Gezeiten Haus Tagesklinik Oberhausen) an, die ggf. auch Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden soll. Denkbar wäre, vorbehaltlich einer entsprechenden Prüfung, evtl. eine Finanzierung gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit § 1 b Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen. Die Therapeuten stehen bereit, notwendige Therapien zu übernehmen, sobald die Kostenübernahme und vor allem die Organisation und Finanzierung eines Dolmetscherdienstes sichergestellt ist. Herr Prof.Dr. Machtemes hat seine Vorstellungen einer Psychiatrischen Flüchtlingsversorgung in einem ausführlichen Brief dem Gesundheitsministerium dargestellt und insbesondere um die Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten gebeten.

 

Psychosoziale Betreuung von Geflüchteten, die nicht im SGB II Bezug stehen

Der SPZ-Trägerverbund stellt aktuell schon die psychosoziale Betreuung von SGB II Empfängern und Empfängerinnen sicher. Im Rahmen des HSP 2012 wurde der Zuschuss für diese Art der Betreuung auf 198.000,00 EUR pro Jahr gedeckelt. Dieses Angebot soll auch auf Geflüchtete, die noch im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetz stehen, ausgeweitet werden. Herr Höhmann (Intego) legte dazu ein Konzept des Trägerverbundes vor.

Die Realisierung und Finanzierung des Projektes wird derzeit verwaltungsintern geprüft und zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Einsatz von Hebammen

Durch den Bereich 3-1-10/Planung, Steuerung, Investitionen, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Familienhebammen wurde eine Hebammenhotline realisiert, welche am 2. Februar 2016 gestartet ist. Sieben Hebammen führen am ersten Mittwoch eines Monats abwechselnd eine Hebammensprechstunde im Zentrum für Integration (ZIB) durch. Dolmetscher sind ebenfalls verfügbar. Die Sprechstunde wird aus Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen finanziert.

 

Freiwillige Ärzte/Gesundheitsflyer

Beim Bereich Gesundheitswesen haben sich ca. 40 Ärzte und Ärztinnen gemeldet, die sich ehrenamtlich bei der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten engagieren möchten. Die Ärzte werden durch die Stabsstelle Gesundheitskoordination (Bereichsleitung 3-4-00) koordiniert. Aufgrund dessen werden regelmäßige Treffen mit den Ärzten durchgeführt um weitere Schritte, Probleme usw. zu besprechen. Mehrere Ärzte haben sich außerdem bereit erklärt mit Ihren Kontaktdaten in einem von der Stabsstelle veröffentlichten Infoflyer zu erscheinen. Dieser beinhaltet sämtliche Maßnahmen zur gesundheitlichen von Geflüchteten in Oberhausen. Neben Kontaktdaten von niedergelassenen Ärzten beinhaltet dieser auch Angebote der Kliniken, der Frauenbereitungsstelle, der Kurbel sowie der Stadt Oberhausen. Der Flyer wurde den Ansprechpartnern in den Flüchtlingsunterkünften ausgehändigt und soll ihnen als Wegweiser dienen.

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