Berichtsvorlage - M/16/1598-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht "Umsetzung Handlungsempfehlungen Sporthallenentwicklung"- Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung der Stadt Oberhausen von der CDU-Fraktion -
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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07.04.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen hat mit Antrag vom 22.02.2016 an den Sportausschussvorsitzenden, Herrn Broß, um einen Sachstandsbericht „Umsetzung Handlungsempfehlungen Sporthallenentwicklung“ zu den Themenfeldern „Zentralisierung der Hallenzeiten eines Vereins auf einen Standort“, „Optimierung des Hallenmanagements durch Vergabe der Hallenzeiten durch eine Hand“ und „Vereine als Sporthallenpaten“ gebeten.
Der Bericht zur Sporthallenkonzeption der Forschungsstelle Kommunale Sportentwicklungsplanung, FoKoS, der Bergischen Universität Wuppertal, wurde in der Sitzung des Sportausschusses am 29.10.2015 vorgestellt (s. Drucksache-Nr. M/16/1140-01). Auf den Seiten 38 bis 41 des Berichts finden sich verschiedene Handlungsempfehlungen, darunter auch die drei im Antrag angesprochenen.
- Zentralisierung der Hallenzeiten eines Vereins auf einen Standort
Auszug aus dem Bericht zur Sporthallenkonzeption (Seite 40):
„Hallenzeiten eines Vereins oder einer Sportart stärker auf einen Standort „zentralisieren“. Als gute Beispiele können hier die Konzentration der Übungszeiten der Fechtakademie Oberhausen in der Sporthalle der Gesamtschule Osterfeld und des Inline-Hockeys in der ehemaligen Eissporthalle im Revierpark Vonderort genannt werden.“
Bereits im Jahr 2015 wurde der Weg der Zentralisierung von Vereinen und/oder Sportarten in den Sporthallen durch die Verwaltung weitergeführt. In vielen Fällen mussten Änderungen der Belegungen im sogenannten Ringtauschverfahren durchgeführt werden, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Hierbei erfolgte eine enge Abstimmung mit den jeweils beteiligten Vereinen, Abteilungen und sonstigen Nutzergruppen.
Somit konnten zum Einen Synergieeffekte bezüglich der notwendigen Ausstattung von Sportstätten für bestimmte Sportarten erzielt werden, zum Anderen wurde durch eine vereinsbezogenere Zuordnung der Belegungen erreicht, dass Vereine auf deutlich weniger Standorte verteilt sind und sich so ein besseres vereinsinternes Zusammengehörigkeitsgefühl, auch Abteilungsübergreifend, entwickeln kann. Gleichzeitig wurden hiermit die Voraussetzungen für die Betrachtung des Themas Sporthallenpaten optimiert, da sich ein Verein als Hauptnutzer einer Sportstätte wesentlich stärker mit dieser identifiziert, was sich insgesamt positiv auf das Umfeld und das Nutzerverhalten auswirkt.
Beispiele hierfür sind die Sporthalle Biefang für den Handballsport mit dem TV Biefang als Hauptnutzer und die Sporthalle am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg für Basketball mit dem TC 69 Sterkrade als Hauptnutzer.
- Optimierung des Hallenmanagements durch Vergabe der Hallenzeiten durch eine Hand
Auszug aus dem Bericht zur Sporthallenkonzeption (Seite 41):
„Die Verwaltung sollte eine einheitliche Vergabe der Hallenzeiten „durch eine Hand“ anstreben“. Bisher werden die Belegungszeiten der Schulen und der Sportvereine getrennt erfasst. Eine Konzentration der Belegungsvergabe (z. B. im Bereich Sport) ermöglicht eine bessere Ressourcenausnutzung der verfügbaren Hallenzeiten und führt zu vereinfachten Verwaltungsabläufen (eindeutige Zuständigkeiten, kürzere Verwaltungswege, eventuell finanzielle Einsparungen).“
Erste Gespräche zu dieser Thematik fanden bereits im Jahre 2015 dezernatsübergreifend zwischen den beteiligten Fachverwaltungen und dem Ausschuss für den Schulsport statt. Weitere Gespräche wurden zwischenzeitlich terminiert. Ziel der Sportverwaltung ist die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Umsetzungskonzeptes der Handlungsempfehlung.
- Vereine als Sporthallenpaten
Auszug aus dem Bericht zur Sporthallenkonzeption (Seite 41):
„Die Option „Vereine als Sporthallenpaten“ sollte an ausgewählten Standorten mit interessierten und verlässlichen Sportvereinen geprüft werden. Hierbei könnte über den Schlüsselvertrag hinaus die Übergabe von Aufgaben (z.B. Meldung von technischen Mängeln/Schäden an der Halle) an den Verein gegen einen finanziellen Zuschuss vereinbart werden.“
Auch diese Handlungsempfehlung wurde bereits von der Sportverwaltung aufgegriffen. Es wurden Rahmenbedingungen entwickelt, unter denen bestimmte Aufgaben an die Vereine als Hauptnutzer einer Sportstätte übertragen werden könnten.
Im November/Dezember 2015 wurden die in Frage kommenden Vereine in einer Vielzahl von Gesprächen über die Möglichkeit als Sporthallenpaten zu fungieren informiert und über die Rahmenbedingungen unterrichtet. Hierzu zählt auch die Gewährung eines Zuschusses für die Aufgabenerledigung, analog zur erfolgreichen Umsetzung im Rahmen des sog. Sportstättenpakets für die Sportfreianlagen. Die betreffenden Vereine gaben überwiegend eine positive Rückmeldung und konnten sich insbesondere die Übernahme der Aufgaben „Kontrolle der Reinigungsleistung“ sowie „Feststellung und Meldung von Mängeln/Schäden“ vorstellen.
Zur Umsetzung dieser Projekte ist die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) zu beteiligen, da die Betreuung der städtischen Sporthallen gemäß des gültigen Leistungsvertrages zu ihrem Aufgabenspektrum gehört. Aktuell kann mit einer zeitnahen Umsetzung des Projekts „Sporthallenpaten“ allerdings nicht gerechnet werden. Die OGM verweist hierzu auf den durch den Rat der Stadt Oberhausen am 15.02.2016 erteilten Prüfauftrag zur Neuordnung der gesamten Organisation und Struktur der OGM (vgl. Drucksache-Nr. A/16/1485-01).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,4 kB
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