Berichtsvorlage - M/16/1538-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Ausgangslage und Integriertes Handlungskonzept Osterfeld

Der Fachbereich 5-1-10/Stadtentwicklung, Regionale Planung, vorbereitende Bauleitplanung hat in Kooperation mit vielen Bereichen der Stadtverwaltung ein „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld“ (IHK) als Gesamtmaßnahme für das geplante Stadterneuerungsgebiet Oberhausen Osterfeld (Programmgebiet) entwickelt, das am 16.11.2015 einstimmig durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen wurde (DS-Nr.: B/16/1145-01). Auf dieser Basis wurde fristgerecht zum 01.12.2015 ein Grundförderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht, um für die Umsetzung des IHK (Gesamtmaßnahme) durch die sukzessive Abarbeitung der einzelnen Teilmaßnahmen (Einzelmaßnahmen gem. Maßnahmensteckbriefen des IHK, aus denen sich die Gesamtmaßnahme zusammensetzt) in den nächsten Jahren Fördergelder aus der Städtebauförderung zu akquirieren. Das IHK dient somit als Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln und ist ein strategischer Leitfaden der Kommune zur Entwicklung eines Gebietes mit Aussagen, warum, was, wann an welchen Stellen im Stadtteil entstehen soll und was diese Entwicklungen voraussichtlich und überschlägig kosten werden. Vor Anerkennung des IHK als Gesamtmaßnahme (Grundkonzept) durch den Fördergeber darf nicht mit der Abarbeitung einzelner Teilmaßnahmen begonnen werden, da dies förderschädlich ist. Das geplante Programmgebiet in Osterfeld umfasst die Stadtteile Eisenheim, Heide, Osterfeld-Innenstadt, Vondern/Osterfeld-Süd sowie Teile von Rothebusch.

 

Grundlagen der Projektidee „Jugendzentrum Osterfeld“

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 15.12.2014 den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2015 bis 2020 beschlossen (DS-Nr.: B/16/0483-01). In diesem Plan und der Beschlussfassung ist das Sozialquartier Osterfeld Mitte/Vonderort als ein Bedarfsschwerpunkt der offenen Kinder- und Jugendarbeit identifiziert worden. Während der Vorberatungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.12.2014 wurde zudem der Änderungsantrag eingebracht, die offene Kinder- und Jugendarbeit bis zum 30.06.2016 zu evaluieren. Bestandteil des Beschlusses, der am 15.12.2014 durch den Rat getroffen wurde, ist außerdem die Einrichtung einer Steuerungsgruppe, bestehend aus je einem Trägervertreter/-in, dem Jugendhilfeplaner/-in und dem Jugendamtsleiter. Die Steuerungsgruppe begleitet den Evaluationsprozess und erarbeitet gemeinsam die verbindlichen Ergebnisse.

In einem ersten Schritt der Evaluation wurden detaillierte Sozialstrukturanalysen aller Oberhausener Sozialquartiere vorgenommen. Für Osterfeld Mitte/Vonderort ergibt sich, dass sich die Gesamtbevölkerung in Osterfeld-Mitte/Vonderort bis zum Jahr 2010 entsprechend dem Trend der Gesamtstadt entwickelt hat. Im Zeitraum von 2010 bis 2014 ist die Gesamtbevölkerung dagegen angestiegen. Dies ist teilweise auf eine steigende Zahl von Kindern und Jugendlichen zurück zu führen: Die Gruppen der 14 bis 18jährigen, 19 bis 21jährigen und 22 bis 26jährigen sind gewachsen. Dagegen ist die Zahl der restlichen Gruppen gesunken. Insgesamt bewegen sich die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen auf einem hohen Niveau. Dies wird durch die Anteile der Bevölkerungsgruppen bestätigt: Alle Anteile sind überdurchschnittlich. Hinzu kommt ein sehr hoher Anteil der Kinder und Jugendlichen, die einen Migrationshintergrund aufweisen: Mehr als jedes zweite Kind oder jeder zweite Jugendliche hat einen Migrationshintergrund. Neben dem Quartier Bero-Zentrum/City-West ist Osterfeld-Mitte/Vonderort das jüngste Quartier Oberhausens. Die Anteile der Haushalte mit Kindern, Alleinerziehendenhaushalte und kinderreicher Familien liegen deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Die Quoten der SGB II Empfänger/-innen, Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit liegen ebenfalls weit über dem gesamtstädtischen Durchschnitt.

 

Ausgehend von diesen Sozialstrukturdaten hat die Steuerungsgruppe für das Quartier Osterfeld Mitte/Vonderort folgende Kernaussage beschlossen:

 

Aufgrund der hohen absoluten Zahl der Kinder und Jugendlichen, des hohen Anteils an Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie der hohen Anteile der Haushalte mit Kindern, Alleinerziehender und kinderreicher Familien, ist in Osterfeld-Mitte ein stationäres Angebot für Kinder und Jugendliche notwendig.

 

Um diese Kernaussage zielgerecht zu verfolgen, hat der Bereich Kinder, Jugend, Bildung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung, Regionale Planung, vorbereitende Bauleitplanung eine Projektidee als Teilmaßnahme des IHK Osterfeld entwickelt. Laut der Projektidee soll mit Hilfe von Städtebaufördermitteln der Um- bzw. Neubau eines Jugendzentrums in der Osterfelder Innenstadt anteilig finanziert werden. Dieses Jugendzentrum soll ein zentraler Anlauf- und Treffpunkt sowie ein Informationszentrum im Kernbereich der Osterfelder Innenstadt darstellen und die bestehenden Angebote koordinieren und vernetzen.

 

Kurzbeschreibung der Projektidee:

Die Projektidee im IHK sieht vor, dass das Jugendzentrum Osterfeld am Standort der Gesamtschule Osterfeld in zentraler Lage von Osterfeld Mitte etabliert werden soll. Hierzu ist vorgesehen, das heutige „kleine Projekthaus“ an der Westfälischen Straße/Ecke Heinestraße umzunutzen und in Richtung der Schulhoffläche der Gesamtschule an der Westfälischen Straße baulich zu erweitern. Die Einrichtung muss mindestens eine Grundfläche zwischen 350 und 400 m² umfassen. Darin enthalten sind folgende Raumkonzepte als Nutzungsbeispiele: Aufenthaltsbereich und kleines Jugend-Café, Multifunktionsräume, Beratungsräume und „Cliquen-Räume“ zur eigenen Gestaltung durch die Jugendlichen. Hinzu kommen Büroräume für die Mitarbeiter sowie Sanitäranlagen. Hervorzuheben ist der „Cliquen Raum“, der den Jugendlichen zur eigenen Gestaltung überlassen werden soll. Die Jugendlichen können sich dort selbst entfalten und sich in einem entpädagogisierten Raum bewegen. In den Multifunktionsräumen sollen eigene Angebote und Veranstaltungen von Kooperationspartnern stattfinden. So sollen verschiedene, teils temporäre Beratungsangebote aus den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Aufklärung, Bewegung etc. präsentiert werden. Ein angemessener Außenbereich ist ebenfalls notwendig. Hierzu kann der Schulhof der Gesamtschule Osterfeld genutzt werden. Entsprechende Anforderungen der Kinder- und Jugendarbeit können in die Umgestaltung der Schulhoffläche im Rahmen der partizipativen und dialogorientierten Vorplanung einfließen. Die Einrichtung kooperiert mit Akteuren der AG-Jugendarbeit, Trägern, Künstlern, Schulen, Vereinen und Initiativen. Dabei koordiniert die neue Einrichtungsleitung gemeinsam mit den Kooperationspartnern die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Osterfeld. Sie steht in ständiger und regelmäßiger Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung sowie der Jugendförderung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. Insgesamt wird die Einrichtung als ein Ort der Kommunikation und Partizipation für Teenies und Jugendliche verstanden, die die Aspekte Integration, Inklusion und Gender aufgreift. Zielgruppe der neuen Einrichtung sind alle Kinder und Jugendlichen aus dem Einzugsgebiet Osterfeld. Dabei ist die besondere Sozialstruktur der Quartiere zu berücksichtigen. Das Jugendzentrum soll von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII betrieben werden. Ein genaues pädagogisches Konzept wird mit diesem noch auszuwählenden Träger entwickelt. Alle örtlichen, potentiellen Träger können langjährige Erfahrungen im Betrieb von Jugendzentren vorweisen und betreiben bereits offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in Oberhausen.

 

Kostenschätzung (Vorentwurf) und Finanzrahmen:

Die Projektidee ist innerhalb des integrierten Handlungskonzeptes mit einer groben, aber begründeten Kostenschätzung hinterlegt (auf Basis pauschaler Erfahrungswerte/Flächeneinheitswerte). Nach dieser Schätzung beläuft sich der voraussichtliche Gesamtkostenrahmen auf ca. 1.345.590 EUR. Die Förderquote beträgt voraussichtlich maximal 80%, was einer maximalen Fördersumme von 1.076.472 EUR entspricht.

 

Weitere Vorgehensweise:

Für die Umsetzung der Projektidee ist vorbehaltlich der Anerkennung der Gesamtmaßnahme Osterfeld und der konkreten Förderzusage zu der entsprechenden Teilmaßnahme durch den Fördergeber sowie vorbehaltlich der erforderlichen dezidierten Vorplanungen der Zeitraum von 2016 bis 2017 vorgesehen. Mit einer Anerkennung des Grundförderantrags zur Gesamtmaßnahme und der damit verbundenen Aufnahme des Stadterneuerungsgebietes Oberhausen Osterfeld in das Stadterneuerungsprogramm durch das Ministerium und die Bezirksregierung Düsseldorf ist voraussichtlich Mitte 2016 zu rechnen. Sobald diese grundsätzliche Anerkennung vorliegt, wird der Jugendhilfeausschuss (JHA) detailliert informiert und, um einen differenzierten Einzelförderantrages für den Um- bzw. Neubau des Jugendzentrums als Teilmaßnahme des IHK zu erarbeiten, Beschlussvorlagen mit folgenden Eckpunkten vorgelegt: Standort des Jugendzentrums, Auswahl des Trägers, pädagogisches Konzept, Detailbauplanung und Bürgerbeteiligung. Dieser Einzelförderantrag wird an den Fördergeber weitergeleitet. Die hierfür erforderliche Konkretisierung wird im Rahmen der Stadtteilarbeit unter weiterer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der öffentlichen Aufgabenträger erfolgen. Für den konkretisierten Einzelförderantrag müsste auch der noch auszuwählende Träger des Jugendzentrums feststehen. Der Bereich Kinder, Jugend, Bildung hat die AG-Jugendarbeit sowie die Steuerungsgruppe der Evaluation über den aktuellen Sachstand informiert sowie erste grundsätzliche Interessenbekundungen für den Betrieb eines Jugendzentrums in Osterfeld eingefordert. Drei der sieben Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit haben ihr grundsätzliches Interesse für den Betrieb eines Jugendzentrums geäußert. Um den Träger auszuwählen, werden bestimmte Rahmenbedingungen (inhaltliche Anforderungen, Finanzrahmen, etc.) vom Bereich Kinder, Jugend, Bildung ausgearbeitet und ausgeschrieben. Die eingegangenen Angebote der Träger werden gesichtet und bewertet sowie nach der oben beschriebenen Vorgehensweise in den JHA eingebracht.

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