09.03.2016 - 1.3 Aktueller Sachstand: Planung eines Jugendzentru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 09.03.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Zunächst weist Frau Walther darauf hin, dass in Zeile 29 der Vorlage das Datum korrekt „14.12.2015“ lauten muss.
Auf ihre Nachfrage, ob eine Bürgerbeteiligung zu diesem Thema stattgefunden hat, erläutert Herr Krey, dass noch kein Förderbescheid „Soziale Stadt“ vorliegt. Erst nach Vorlage des Förderbescheides kann mit der Abarbeitung der Projekte begonnen werden. Ein früherer Beginn ist förderschädlich.
Zur Grundlage der Daten äußert sich Herr Detmers. Er führt aus, dass die genannten Sozialstrukturdaten auf neueste Strukturdaten beruhen, die derzeit noch nicht veröffentlich sind.
Die Abfrage bei den Trägern diente zunächst dazu zu klären, ob überhaupt Interesse an einer Trägerschaft besteht. Das Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb eines Jugendzentrums diente wird dann durchgeführt, wenn die Förderung gesichert ist.
Den Hinweis von Herrn Real, dass mit dieser Vorlage lediglich eine Information über den Sachstand gegeben werden soll, bestätigt Frau Münich. Es handelt sich ausschließlich um einen aktuellen Sachstandsbericht. Eine Abarbeitung des Projektes kann erst nach Vorlage des Förderbescheides erfolgen. Das durchgeführte Interessenbekundungsverfahren ersetzt nicht eine offizielle Interessenabfrage nach Erhalt des Förderbescheides.
Die Vorlage wird vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.
