Berichtsvorlage - M/16/1533-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) in Oberhausen wird gemeinsam von der Stadt Oberhausen, dem Caritasverband Oberhausen e. V. und dem Diakonischen Werk des Evangelischen Kirchenkreises Oberhausen durchgeführt.

 

Diese Trägerkonstruktion wird in besonderer Weise dem gesetzlich (§ 5 SGB VIII) verankerten Wunsch- und Wahlrecht der leistungsberechtigten Adressaten der Jugendhilfe gerecht, welches die freie Auswahl zwischen den Diensten verschiedener Träger sicherstellen soll.

Das con_sens-Gutachten empfahl seinerzeit, diese langjährige Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung hat, nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.09.2013, mit den beiden Trägern entsprechende Vertragsverlängerungen abgeschlossen (B/15/2995-01).

 

In dem als Anlage beigefügten gemeinsamen Bericht zur Jugendgerichtshilfe Oberhausen geben die beteiligten Träger einen Überblick über ihre Arbeit mit straffälligen Jugendlichen in Oberhausen in den zurückliegenden Jahren und verdeutlichen die besonderen Herausforderungen in diesem spezialisierten Arbeitsfeld.

 

 

 

 

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Anlagen

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