09.03.2016 - 1.5 Bericht zur Jugendgerichtshilfe Oberhausen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

1.1.Herr Breuer erläutert den Bericht ergänzend, dass die Jugendgerichtshilfe Bestandteil der Jugendförderung ist. Ihr Ziel ist, eine maßgeschneiderte Sanktion in Verbindung mit Hilfestellungen für die straffällig gewordenen Jugendlichen zu erreichen.

 

Frau Willing-Spielmann dankt für die Erstellung des Berichtes. Sie sieht die Vielfalt der Trägerschaft in der Jugendgerichtshilfe positiv.

 

Die Nachfrage von Frau Walther, wie viele Stellen bei den freien Trägern angesiedelt sind und ob der Fallschlüssel von 150 bis 200 Fälle je Mitarbeiterin / Mitarbeiter tatsächlich eingehalten werden kann, wird in der Niederschrift konkretisiert werden.

 

Nachtrag:

Neben den sechs städtischen Stellen werden durch das Diakonische Werk und den Caritasverband je zwei Stellen vorgehalten. Somit stehen für die Fallbearbeitung insgesamt 10 Stellen zur Verfügung. Die nunmehr ausgewertete Statistik für das Jahr 2015 ergibt ein Fallvolumen von 1.717 Fällen (1655 in 2014). Somit konnte der Fallschlüssel mit ca. 170 Fällen in den Jahren 2014 und 2015 je Mitarbeiter eingehalten werden.

 

Herr Real stellt die Frage, mit welchen Maßnahmen es gelingt, straffällig gewordene Jugendliche nicht wieder straffällig werden zu lassen. Die Fallbearbeitung mit MIVEA scheint hierbei eine Schlüsselfunktion inne zu haben.

 

Daher regt Herr Krey an, das Verfahren in einer der nächsten Sitzung vorzustellen.

 

Der Bericht wird vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage