Beschlussvorlage - B/16/1118-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss beschließt, die Evangelische Kirche Schmachtendorf mit Pfarrhaus und ihren Freianlagen (Kempkenstraße 41/43, 46147 Oberhausen, Gemarkung Sterkrade-Nord, Flur 19, Flurstück 91, Teile des Flurstücks 119), gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG) als Denkmal Nr. 163 in die bei der Stadt Oberhausen geführte Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen (Denkmalliste) einzutragen.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Anträge des LVR für Denkmalpflege im Rheinland vom 03.02.2015 (Kirche) sowie vom 21.12.2015 (Pfarrhaus und Freianlagen) auf Eintragung in die Denkmalliste.

Anhörungen der Eigentümer gemäß § 28 des Verwaltungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW) vom 06.01.2016.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) SonstigeKeine

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Sachverhalt

Begründung

 

Beschreibung und Begründung des Denkmalwertes für das Denkmal Evangelische Kirche Schmachtendorf mit Pfarrhaus und Freiflächen, Kempkenstraße 41/43, 46147 Oberhausen, kann der Anlage entnommen werden.

 

Im Zuge der Ersterfassung von Denkmalen in Oberhausen 1984 wurden der Denkmalwert der Schmachtendorfer Kirche und des angrenzenden Pfarrhauses erkannt. Am 07.05.2014 fand ein Ortstermin mit dem Fachamt, dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland statt. Die Denkmaleigenschaft der Kirche wurde an diesem Tag bestätigt, das Gutachten hierzu am 03.02.2015 der Stadt Oberhausen zugeleitet. Besichtigung sowie Stellungnahme des Fachamtes zu dem Denkmalwert des Pfarrhaus und der Freiflächen erfolgten am 18.12.2015 bzw. 21.12.2015.

 

Die Eigentümer sprechen sich nicht gegen die Eintragung in die Denkmalliste aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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