Beschlussvorlage - B/16/1444-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung – im Deckungsring Fremdleistungen 2-4 in Höhe von 26.365,00 Euro für das Jahr 2015 zu.

 

 

:

240002010100 u.a.

Allgemeine Gefahrenabwehr, Sondergenehmigungen, Umweltzone u. a.

 

:

543188

FL Beschaffungswesen

(DR Fremdleistungen 2-4)

 

 

 

 

 

Betrag

26.365,00 EUR

 

 

bisher bereitgestellte üpl. Beträge

95.000,00 EUR

 

 

Gesamtfehlbedarf 2015

121.365,00 EUR

 

 

 

Deckung:

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D gedeckt werden.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Haushaltsjahr 2014 wurden die Aufwendungen für Beschaffungen, Druck und Grafik so­wie Post- und Botendienste vollständig auf einem Sachkonto abgebildet. Im Zuge der Neu­fassung des Leistungsvertrages zwischen der OGM GmbH und der Stadt Oberhausen war eine Aufteilung dieser Kosten auf zukünftig drei Sachkonten, unterteilt in Fremdleistungen und Einheitspreise, unumgänglich. Um einen Planansatz für die beiden neuen Einheitspreise Druck und Grafik bzw. Post- und Botendienste für das Haushaltsjahr 2015 ermitteln zu kön­nen, ist zum damaligen Zeitpunkt eine prozentuale Verteilung anhand der OGM-Rechnungen der Monate Januar bis März 2014 vorgenommen worden. Diese Problematik der Neuvertei­lung der Ansätze führt nunmehr aufgrund fehlender Rechnungsergebnisse aus Vorjahren jedoch in manchen Teilbereichen zu einem verringerten verfügbaren Budget. Zur Beglei­chung der ausstehenden Rechnungen von der OGM GmbH ist in Anlehnung an das Rech­nungsergebnis 2014 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in o. g. Höhe erforderlich und unabweisbar.

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2015 wurde bereits ein üpl Bedarf in Höhe von 95.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Der erneute üpl Bedarf in Höhe von 26.365,00 Euro entstand unter anderem dadurch, dass allein für die Kfz-Zulassungsstelle Dokumente und Plaketten wie Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, Zulassungs- und Stempelplaketten, Ausfuhr-, Kurzzeit- und Hauptuntersuchungsplaketten in Höhe von 41.912,00 Euro angeschafft werden mussten um einen ordnungsgemäßen Dienstablauf im letzten Quartal zu gewährleisten.

 

Unterjährige Mehrbedarfe kommen in einem so großen Bereich häufiger vor, da Beschaffun­gen von der Größenordnung nicht immer exakt planbar sind.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung ist unabweisbar, da die Zahlung noch vor dem Ende der Buchungsfrist am 03.02.2016 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen muss und der Rat der Stadt erst am 15.02.2016 wieder tagt.

 

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