01.02.2016 - 10 Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung der L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karschti hinterfragt, ob die Vorlage Einfluss auf die Gebührenkalkulation hat.

OB Schranz verneint dieses, denn es geht hier um Stempel und Schilder. Diese Aufwendungen haben nichts mit Gebühren zu tun.

 

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der BOB-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung - im Deckungsring Fremdleistungen 2-4 in Höhe von 26.365,00 Euro für das Jahr 2015 zu.

 

 

:240002010100 u.a.Allgemeine Gefahrenabwehr, Sondergenehmigungen, Umweltzone u. a.

 

 

 

:543188FL Beschaffungswesen (DR Fremdleistungen 2-4)

 

 

 

 

 

 

 

Betrag26.365,00 EUR

 

 

 

bisher bereitgestellte üpl. Beträge

95.000,00 EUR

 

 

Gesamtfehlbedarf 2015

121.365,00 EUR

 

 

 

Deckung:

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D gedeckt werden."