Beschlussvorlage - B/16/1304-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; hier:Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Soziales
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Rosemarie Martin
- Verantwortung:
- Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 20.11./23.11.2015 von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Wolfgang Große Brömer gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer nach § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Soziales (D05000311) in Gesamthöhe von 5.958.000,- Euro wird wie folgt zugestimmt:
Überplanmäßiger Aufwand bei der
- Produktgruppe 0502, Leistungen nach dem SGB XII, Produkt 050202 Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 366.000,- Euro
- Produktgruppe 0503, Leistungen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose, Produkt 050302 Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber, 5.592.000,- Euro
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge beim Produkt 050202 Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sachkonto 448000 – Erstattungen vom Bund Grundsicherung 366.000 Euro sowie
Mehrerträge beim Produkt 050302 Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber, Sachkonto 448100 – Erstattungen vom Land 5.592.000,-- Euro“
Sachverhalt
Begründung
1. Produktgruppe 0502, Leistungen nach dem SGB XII
Bei folgendem Sachkonto entsteht voraussichtlich folgender Mehrbedarf:
Produkt 050202 Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
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Sachkonto 533990 Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen dauerhaft erwerbsgemindert | 366.000 € |
Erwartet wird ein entsprechender Ertrag bei folgendem Sachkonto:
Produkt 050202 Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, | Mehrertrag |
Sachkonto 448000 Erstattungen vom Bund | 366.000 € |
Nach Urteilen des Bundessozialgerichtes über die Höhe des Regelbedarfs für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grundlage von Artikel 85 Absatz 3 des Grundgesetzes folgende Weisung erteilt:
Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Regelbedarfsstufen neu ermittelt, wird erwachsenen Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel SGB XII, die weder einen Ein-Personen-Haushalt (alleinstehende Person) noch einen Alleinerziehenden-Haushalt noch einen Paarhaushalt führen, zwar die Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet, bei diesen Personen ist jedoch, sofern sie außerhalb von stationären Einrichtungen leben, eine abweichende Regelsatzfestsetzung vorzunehmen, bei der an die Stelle des sich nach der Regelbedarfsstufe 3 ergebenden Betrages der sich nach Regelbedarfsstufe 1 ergebende Betrag tritt. Sich daraus ergebende höhere Leistungsansprüche sind für Zeiten ab dem 1. Januar 2013 zu bewilligen und auszuzahlen.
Diese Nachzahlungen führen zu überplanmäßigen Aufwendungen, die im Rahmen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu 100% vom Bund erstattet werden.
2. Produktgruppe 0503, Leistungen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose
Bei folgenden Sachkonten entsteht voraussichtlich folgender Mehrbedarf:
Produkt 050302 Wirtsch. Hilfe für Asylbewerber | Mehraufwand |
Sachkonto 533940 Leistungen § 2 AsylbLG außerhalb von Einrichtungen | 707.000 € |
Sachkonto 533942 Grundleistung § 3 AsylbLG außerhalb von Einrichtungen | 895.000 € |
Sachkonto 533943 Grundleistung § 3 AsylbLG in Einrichtungen | 2.990.000 € |
Sachkonto 533953 Krankenhilfe § 3 AsylbLG | 1.000.000 € |
Mehraufwendungen insgesamt | 5.592.000 € |
Die Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Asylbewerber/innen und sonstigen Flüchtlinge ist in 2015 immens angestiegen und steigt weiter an. Wurden zum 01.01.2015 in Oberhausen noch 890 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz registriert, so waren es zum 01.11.2015 = 1662. Die Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die bundesweit zur erwartenden Asylbewerber/innen , die die Planungsgrundlage der Kommunen für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge bildet, wurde in 2015 bereits wiederholt korrigiert. Der wachsende Zustrom machte auch in Oberhausen die Einrichtung zusätzlicher Notstandorte und Versorgung der Flüchtlinge erforderlich. Dieser Anstieg und die damit verbundenen Kosten konnten im Voraus nicht geplant werden. Eine präzise Kalkulation ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen kaum möglich, die endgültige Summe kann daher auch von der jetzigen Kalkulation noch abweichen.
Die Deckung ist im Rahmen erhöhter Landeszuweisungen und Entlastungsmittel des Bundes gewährleistet.
Um die Transferleistungen im Deckungsring Soziales termingerecht zahlbar zu machen (Termin zur Anweisung 24.11.15), ist kurzfristig eine Entscheidung über die Mittelbereitstellung erforderlich.
