14.12.2015 - 31 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; h...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 20.11./23.11.2015 von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Wolfgang Große Brömer gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer nach § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Soziales (D05000311) in Gesamthöhe von 5.958.000,- Euro wird wie folgt zugestimmt:

Überplanmäßiger Aufwand bei der

-Produktgruppe 0502, Leistungen nach dem SGB XII, Produkt 050202 Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 366.000,- Euro

-Produktgruppe 0503, Leistungen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose, Produkt 050302 Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber, 5.592.000,- Euro

 

Deckungsvorschlag:

Mehrerträge beim Produkt 050202 Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sachkonto 448000 - Erstattungen vom Bund Grundsicherung 366.000 Euro sowie

Mehrerträge beim Produkt 050302 Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber, Sachkonto 448100 - Erstattungen vom Land 5.592.000,-- Euro“