Antragsvorlage - A/18/1341
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AfD-Bezirksfraktion Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Prüfung einer dauerhaften Instandsetzung der Fahrbahndecke an der Lipperstraße 67
- Antragsteller/-in:
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Kevin Burmeister
Thomas Wolf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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07.10.2026
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt, daß die Stadtverwaltung prüft, ob die derzeit mit Fahrbahnverbundsteinen ausgeführte Fahrbahndecke im Bereich Lipperstraße 67 im Zuge der notwendigen Instandsetzung durch eine Asphaltdecke ersetzt werden kann. Bei der Prüfung sollten insbesondere die technische Umsetzbarkeit, die zu erwartende Langlebigkeit sowie der zukünftige Unterhaltungsaufwand der Deckschicht berücksichtigt werden.
Sofern eine Asphaltierung technisch möglich und zweckmäßig ist, soll diese umgesetzt werden. Andernfalls soll die vorhandene Pflasterfläche fachgerecht instandgesetzt und der ursprüngliche, ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt werden.
Die Umsetzung sollte, um zusätzliche Verkehrsbehinderungen möglichst zu vermeiden, zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Verkehrssituation dies unter Berücksichtigung der umliegenden Baustellen zuläßt.
Sachverhalt
Die Fahrbahndecke im Bereich Lipperstraße 67 ist mit Verbundsteinen befestigt und weist deutliche Unebenheiten und Verformungen auf. Eine fachgerechte Instandsetzung der Fläche ist daher erforderlich.
Vor einer Wiederherstellung der bestehenden Pflasterfläche soll geprüft werden, ob eine Asphaltierung an dieser Stelle technisch möglich ist und im Hinblick auf Langlebigkeit sowie zukünftigen Unterhaltungsaufwand eine dauerhaftere Lösung darstellt.
Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung soll die beschädigte Fahrbahnfläche instandgesetzt werden. Sollte eine Asphaltierung nicht möglich oder nicht zweckmäßig sein, soll die vorhandene Pflasterfläche fachgerecht wiederhergestellt werden.
Aufgrund der umliegenden Baustellen soll die Durchführung zeitlich so eingeplant werden, daß die Verkehrssituation nicht unnötig zusätzlich belastet wird. Die Arbeiten sollen daher umgesetzt werden, sobald die Verkehrssituation dies zuläßt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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277,8 kB
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