Beschlussvorlage - B/18/1236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Auftrag zur Durchführung eines strategischen Entwicklungs- und Umsetzungsplans an eine Kommunikationsagentur zu vergeben.

 

  1. Über die Ergebnisse sind die zuständigen Gremien entsprechend dem jeweiligen Abarbeitungsstand kontinuierlich zu informieren.

 

  1. Gleichzeitig nimmt der Rat die dargestellten datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Videoüberwachung an besonders belasteten Containerstandplätzen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage geeignete Standorte für einen zeitlich befristeten Pilotbetrieb zu identifizieren und die hierfür erforderlichen technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu konkretisieren.

 

  1. Über die konkrete Umsetzung der Videoüberwachung, die Auswahl der Standorte sowie die erforderlichen begleitenden Maßnahmen entscheidet der Rat auf der Grundlage einer gesonderten Vorlage.

 

Das erforderliche Budget in Höhe von 40.000 Euro steht im Auftrag 560012010190 ‚Gemeindestraßen u. sonst. öffentl. Verkehrsflächen‘ beim Sachkonto 543132 ‚Sonstige Geschäftsaufwendungen‘ zur Verfügung.

 

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Bezug

A/17/7873 und A/17/6873-01
 

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Sachverhalt

 

Hintergrund

 

Insbesondere seit dem Jahr 2000 hat die Stadt Oberhausen zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallentsorgung und der Sauberkeit im öffentlichen Raum initiiert und umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem der Ausbau der Straßen- und Containerstandplatzreinigung, die Einführung der Blauen Tonne für Altpapier, zusätzliche Papierkörbe und Hundekotbeutelspender, die Betreuung von Containerstandplätzen, digitale Mängelmelder, Sauberkeitskampagnen, verstärkte Kontrollen sowie verschiedene Beteiligungsformate wie der jährliche Frühjahrsputz und Sauberkeitspatenschaften. Ergänzend wurden innovative Ansätze wie solarbetriebene Pressmüllbehälter, Quartiersverantwortliche und erweiterte Reinigungsleistungen eingeführt. Trotz dieses umfangreichen Maßnahmenpakets konnte das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes bislang jedoch nur begrenzt und nicht dauerhaft verbessert werden. Wilde Müllablagerungen, überfüllte Papierkörbe, verschmutzte Containerstandplätze, achtlos weggeworfene Verpackungen und Zigarettenkippen sowie zurückgelassene Einkaufswagen prägen weiterhin an zahlreichen Stellen das Stadtbild.

 

Die wiederkehrenden Beschwerden aus der Bevölkerung und die fortlaufende Notwendigkeit zusätzlicher Reinigungs- und Kontrollmaßnahmen zeigen, dass die bisherigen Ansätze zwar punktuell Wirkung entfalten, jedoch bislang keine nachhaltige und flächendeckende Verbesserung der Stadtsauberkeit erreicht werden konnte.

 

Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen am 7. Juli 2025 einen Antrag zur „Neuausrichtung der Containerstandorte in Oberhausen“ eingebracht. Dieser wurde durch einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion ergänzt und vom Rat beschlossen.

 

Der Ratsbeschluss vom 7. Juli 2025 unterstreicht, dass die Verbesserung der Stadtsauberkeit als gesamtstädtische Aufgabe verstanden werden muss. Zugleich wird deutlich, dass Stadtsauberkeit nicht allein durch zusätzliche Reinigungsleistungen und Entsorgungsangebote gewährleistet werden kann. Erforderlich ist vielmehr ein abgestimmtes Gesamtsystem, das moderne Entsorgungsinfrastruktur, eine hochwertige und funktionale Gestaltung der Standorte, eine bedarfsgerechte und intelligente Leerungssteuerung, konsequente Kontrollen, niedrigschwellige Entsorgungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Verantwortungsübernahme durch die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raumes miteinander verbindet.

 

Die Gestaltung einer modernen und leistungsfähigen kommunalen Abfallinfrastruktur ist dabei weit mehr als die Bereitstellung ausreichender Entsorgungsmöglichkeiten. Sie stellt einen wesentlichen Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung dar und leistet einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung, zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Räumen. Insbesondere dezentrale Sammelsysteme für Wertstoffe und Abfälle übernehmen hierbei eine zentrale Funktion. Gleichzeitig stehen Kommunen vor der Herausforderung, diese Sammelangebote so zu gestalten, dass sie den unterschiedlichen Anforderungen der Bevölkerung gerecht werden, eine hohe Nutzerfreundlichkeit aufweisen und sich zugleich harmonisch in das Stadtbild einfügen.

 

In den vergangenen Jahren haben sich sowohl die Anforderungen an kommunale Sammelsysteme als auch die Erwartungen der Bürgerschaft deutlich verändert. Neben einer hohen Erreichbarkeit der Sammelstandorte gewinnen Aspekte wie Sauberkeit, Gestaltung, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität sowie eine einfache und intuitive Nutzung zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig führen unsaubere oder ungepflegte Sammelplätze häufig zu einer negativen Wahrnehmung des gesamten Wohnumfeldes. Ablagerungen außerhalb der Sammelbehälter, überfüllte Container oder unübersichtlich gestaltete Standorte beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes, sondern wirken sich oftmals auch negativ auf das Sicherheitsgefühl sowie die Akzeptanz der betroffenen Standorte aus. Darüber hinaus können sie Fehlverhalten begünstigen und zusätzliche Reinigungskosten verursachen.

 

Vor diesem Hintergrund bietet die Neuausrichtung der dezentralen Müllsammlung die Chance, ein gesamtstädtisches Konzept zu entwickeln, das funktionale Anforderungen mit städtebaulichen, ökologischen und gestalterischen Zielsetzungen verbindet. Ziel ist es, die vorhandenen Sammelstrukturen systematisch zu analysieren, Optimierungspotenziale zu identifizieren und ein langfristig tragfähiges und wirtschaftliches Gesamtkonzept zu entwickeln. Dabei sollen sowohl bestehende Sammelstandorte hinsichtlich ihrer Erreichbarkeit, Auslastung und Gestaltung überprüft als auch neue Anforderungen an zukünftige Sammelplätze definiert werden. Die Entwicklung eines einheitlichen Qualitätsstandards ermöglicht es, die unterschiedlichen Standorte nach gemeinsamen Kriterien zu bewerten und schrittweise an ein modernes Gesamtkonzept anzupassen.

 

Die konzeptionelle Weiterentwicklung der dezentralen Müllsammlung eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, das Thema Stadtsauberkeit stärker als Bestandteil einer kommunalen Markenstrategie zu verstehen. Städte stehen zunehmend im Wettbewerb um Einwohnerinnen und Einwohner, Fachkräfte, Unternehmen sowie Besucherinnen und Besucher. Ein gepflegtes Stadtbild, eine hohe Aufenthaltsqualität sowie sichtbar funktionierende kommunale Dienstleistungen tragen wesentlich zu einem positiven Image und einer hohen Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Stadt bei. Moderne, einheitlich gestaltete Sammelstandorte können dabei zu einem sichtbaren Bestandteil einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung werden und das Erscheinungsbild der Kommune positiv prägen.

 

Eine konsequente Markenbildung im Bereich der kommunalen Stadtsauberkeit geht dabei über eine rein gestalterische Aufwertung hinaus. Sie schafft Wiedererkennbarkeit, stärkt das Vertrauen der Bürgerschaft in die Leistungsfähigkeit der kommunalen Daseinsvorsorge und vermittelt ein einheitliches Qualitätsverständnis. Gleichzeitig kann sie durch eine zielgerichtete Kommunikationsstrategie dazu beitragen, das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung für einen sauberen öffentlichen Raum zu fördern und die Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Nutzung der Sammelangebote dauerhaft zu erhöhen. Ein positives Erscheinungsbild der Sammelstandorte wirkt identitätsstiftend und unterstützt eine Kultur der gegenseitigen Rücksichtnahme und des verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Einrichtungen.

 

Die Entwicklung eines gesamtstädtischen Sammlungskonzeptes verfolgt daher nicht ausschließlich das Ziel einer organisatorischen oder technischen Optimierung der Abfallentsorgung. Vielmehr soll ein integrierter Handlungsansatz geschaffen werden, der städtebauliche, ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Durch die Verknüpfung einer modernen Infrastruktur mit einer klaren gestalterischen Linie sowie einer aktiven Bürgerkommunikation kann die dezentrale Müllsammlung zu einem sichtbaren Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden. Gleichzeitig bietet sich die Chance, die Akzeptanz der Sammelstandorte in der Bevölkerung dauerhaft zu erhöhen, die Stadtsauberkeit weiter zu verbessern und das positive Image der Stadt langfristig zu stärken. Die Erarbeitung eines strategischen Gesamtkonzeptes bildet somit die Grundlage für eine zukunftsfähige, wirtschaftliche und bürgerorientierte Weiterentwicklung der kommunalen Abfall- und Wertstoffsammlung.

 

 

Aktueller Anlass

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 7. Juli 2025 mit Beschluss zur Vorlage A/17/6873 beauftragt, ein Konzept zur flächendeckenden strukturellen Neuausrichtung sämtlicher Containerstandorte im Stadtgebiet zu entwickeln. In diesem Zusammenhang hat der Rat die Verwaltung bereits in seiner Sitzung am 18. Mai 2026 beauftragt (A/18/0789), die im öffentlichen Raum aufgestellten städtischen Altkleidercontainer zu entfernen und die bereits vorhandenen alternativen und geordneten Entsorgungswege für Altkleider – insbesondere durch bestehende Abholsysteme – zu stärken und bei Bedarf auszubauen.

 

Seit dem 1. August 2026 ist dieser Beschluss hinsichtlich des Abzugs der Container und der Ausweitung der Termine für die Altkleiderabholung umgesetzt.

 

Der Beschluss des Rates über die flächendeckende strukturelle Neuausrichtung sämtlicher Containerstandorte sieht vor, dass das Konzept folgende Aspekte berücksichtigen soll:

 

  1. Erfassung und kriterienorientierte Bewertung aller vorhandenen Depotstandorte für Glas und Papier (s. Anlage 1)
  2. Installation von Vollunterflurbehältern für Weiß- und Buntglas sowie für Papier und die Integration des Systems in bestehende Smart-City-Infrastrukturen zur optimierten Leerungsplanung (Füllstandsmesser)
  3. Optische und technische Gestaltung bzw. Ausstattung der Standorte
  • Sicherheitstechnisch sinnvolle und ansprechend gestaltete Begrünung
  • Präsenzgesteuerte Beleuchtung
  • Kurzzeitparkflächen zur Entsorgung
  • Integrierte Müllbehälter für Restabfälle
  1. Prüfung, ob an besonders belasteten und bereits dokumentierten Problemstandorten eine Videoüberwachung nach § 20 DSG NRW rechtlich zulässig ist
  2. Prüfung, ob im Rahmen von Umbaumaßnahmen bzw. Bodenarbeiten vorhandene Hausmüllcontainer bzw. Tonnenstellplätze durch Voll- oder Teilunterflurcontainer ersetzt werden können.

 

 

Erfassung und kriterienorientierte Bewertung

 

Im Oberhausener Stadtgebiet gibt es derzeit 123 Containerstandplätze: 93 Glascontainerstandplätze sowie 30 Wertstoffinseln für Altglas und Altpapier. Hinzu kommen der Wertstoffhof in Buschhausen und die Annahmestelle an der Gabelstraße. Eine Übersicht über die Containerstandplätze im Oberhausener Stadtgebiet und ihre fußläufige Erreichbarkeit ist Anlage 3 zu entnehmen.

 

Nach der Erfassung aller vorhandenen Standorte hat die WBO im Juli 2025 eine Analyse zur Vermüllung der Containerstandorte durchgeführt, um mögliche Prioritäten für die Neuausrichtung zu ermitteln (siehe Anlage 2). Dabei wurden die Standorte in fünf Kategorien eingestuft. 91 der 125 Standplätze (einschließlich Wertstoffhof Buschhausen und Annahmestelle Gabelstraße) weisen kaum Vermüllungen auf. Bei acht Standplätzen konnten geringfügige Vermüllungen festgestellt werden. Sporadische Vermüllungen treten an zwölf Standplätzen auf. Ein erhöhter Vermüllungsgrad wurde an fünf Standplätzen festgestellt; acht Standplätze sind kontinuierlich extrem stark vermüllt. 22 der 30 Wertstoffinseln weisen einen der drei höchsten Vermüllungsgrade auf. 90 von 93 Glascontainerstandplätzen weisen kaum Vermüllungen auf (s. Anlage).

 

Die genaue räumliche Verteilung der vermüllten Standplätze kann der Übersichtskarte in der Anlage 2 entnommen werden. Im Sinne der Stadtsauberkeit stellt somit vor allem die Vermüllung der Wertstoffinseln ein Problem dar, während Glascontainerstandplätze in den allermeisten Fällen unproblematisch sind. Auch die bereits durchgeführte Bewertung der städtebaulichen Relevanz ist der Anlage zu entnehmen.

 

Die Containerstandorte sollen im weiteren Prozess anhand der Kriterien Sicherheit, Barrierefreiheit, Erreichbarkeit, Auslastung und Nutzungsintensität, Flächenverfügbarkeit und Einsehbarkeit bewertet werden. Auf dieser Grundlage soll eine Bewertungsmatrix erstellt werden, die als Entscheidungsgrundlage für die Überarbeitung der Standorte (Umbau, Versetzung, Unterflursystem, Auflösung etc.) dient. Ausdrücklich soll dabei auch geprüft werden, ob es technische Lösungen zur Entsorgung von Altpapier in Unterflurbehältern gibt. Die umfassende Analyse und Bewertung der Containerstandorte nach den genannten Kriterien ist eine fortlaufende Aufgabe der Stadtverwaltung und wird kontinuierlich fortgeschrieben.

 

Als kurzfristige Maßnahme schlägt die Verwaltung außerdem vor, an drei besonders auffälligen Containerstandorten probeweise eine Videoüberwachung einzurichten. Die rechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung nach § 20 DSG NRW wurde unter bestimmten Rahmenbedingungen durch die WBO bestätigt. Sie ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

 

  1. Einsatz nur an besonders belasteten Standorten

Eine Videoüberwachung soll nur dort erfolgen, wo wiederholt und nachweisbar illegale Müllablagerungen, Vandalismus oder vergleichbare Vorfälle auftreten.

 

  1. Vorrang milderer Maßnahmen

Vor dem Einsatz von Kameras ist zu prüfen und zu dokumentieren, ob weniger eingriffsintensive Maßnahmen ausreichend wirksam sind.

 

  1. Klare Zweckbindung und räumliche Begrenzung

Die Videoüberwachung darf ausschließlich dem festgelegten Zweck dienen und nur die hierfür erforderlichen Flächen erfassen.

 

  1. Schutz der Persönlichkeitsrechte

Für jeden Standort ist eine nachvollziehbare Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und den Rechten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen.

 

  1. Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben

Insbesondere sind Transparenz, Kennzeichnung, Speicher- und Löschfristen, Zugriffsrechte sowie die erforderliche Dokumentation sicherzustellen.

 

  1. Pilotierung und Evaluation

Die Einführung sollte zunächst zeitlich befristet an besonders belasteten Standorten erfolgen. Anschließend ist zu bewerten, ob die Maßnahme wirksam, erforderlich und verhältnismäßig ist.

 

Nach Festlegung der konkreten Standorte sowie der erforderlichen begleitenden Maßnahmen wird dem Rat eine gesonderte Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Außerdem sollen die Nutzerinnen und Nutzer der Standorte befragt werden, um Erkenntnisse zum Nutzungsverhalten, zu Veränderungswünschen und zur Erreichbarkeit zu gewinnen. Die Ergebnisse der Befragung sollen ebenfalls in die Bewertung der Standplätze einfließen. Darüber hinaus wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Anpassung der Anzahl der Standplätze notwendig und umsetzbar ist. Auch die Möglichkeit, die Altglassammlung von den Fraktionen Weiß-, Grün- und Braunglas auf Weiß- und Buntglas umzustellen, soll erörtert und dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt mit einer entsprechenden Empfehlung vorgelegt werden.

 

 

 

Strategischer Entwicklungs- und Umsetzungsfahrplan

 

Zur Umsetzung der vom Rat beauftragten Neuausrichtung wird ein strategisches Gesamtkonzept für alle Containerstandorte (Wertstoffinseln, Glascontainerstandplätze und Altpapiercontainer) einschließlich eines konkreten Maßnahmen- und Umsetzungsfahrplans in Zusammenarbeit mit einer Kommunikationsagentur erarbeitet. Ziel ist es, die bislang überwiegend standortbezogenen Einzelmaßnahmen schrittweise in einen stadtweit einheitlichen und integrierten Qualitätsstandard für die Gestaltung, Ausstattung und den Betrieb der Containerstandplätze und Wertstoffinseln zu überführen.

 

Die Ergebnisse des Strategiekonzepts werden den zuständigen Fachgremien und dem Rat spätestens in der letzten Sitzungsfolge vor der Sommerpause 2027 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Bestandteil der Beschlussvorlage sollen neben den entwickelten Qualitätsstandards und einer Kostenschätzung auch dreidimensionale Visualisierungen exemplarischer Musterstandorte sein.

 

Sofern ein entsprechender politischer Beschluss gefasst wird, werden anschließend ausgewählte Pilotstandorte realisiert und hinsichtlich ihrer Funktionalität, Nutzerakzeptanz, Sauberkeitswirkung, Wirtschaftlichkeit, betrieblichen Umsetzbarkeit und Übertragbarkeit auf weitere Standorte evaluiert.

 

 

Vom Einzelstandort zum integrierten Qualitätsstandard

Best-Practice-Analyse

3. und 4. Quartal 2026

 

Erfolgreiche nationale und internationale Best-Practice-Beispiele sollen systematisch untersucht und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf die örtlichen, städtebaulichen, technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen in Oberhausen bewertet werden.

 

Dabei sollen insbesondere unterschiedliche Behältersysteme, gestalterische und technische Ausstattungsstandards, Lösungen zur Standortbegrünung und Beleuchtung, Möglichkeiten einer digitalen Füllstandserfassung, Maßnahmen zur Vermeidung von Beistellungen sowie betriebliche Organisations- und Reinigungskonzepte betrachtet werden.

 

 

Entwicklung des strategischen Gesamtkonzeptes

4. Quartal 2026 und 1. Quartal 2027

 

Die aus der Best-Practice-Analyse gewonnenen und für Oberhausen grundsätzlich geeigneten Lösungsansätze sollen in die Entwicklung eines integrierten Gesamtkonzeptes einfließen.

 

Auf dieser Grundlage soll ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung der Wertstoffinseln entstehen, dass die strategische Ausrichtung vorgibt und verbindliche Qualitätsziele insbesondere für folgende Bereiche definiert:

 

  • Gestaltung und städtebauliche Einbindung,
  • Funktionalität und Barrierefreiheit,
  • Nutzerfreundlichkeit und Orientierung,
  • Sauberkeit und Sicherheit,
  • technische und betriebliche Ausstattung,
  • Wirtschaftlichkeit,
  • Nachhaltigkeit sowie
  • Wartungs- und Reinigungsfreundlichkeit.

 

Zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und zur Vermeidung von Beistellungen sollen an geeigneten Containerstandorten ergänzende Behälter für Restabfälle vorgesehen werden. Diese sollen insbesondere die Möglichkeit bieten, Transport- und Verpackungsmaterialien, beispielsweise Plastik-, Papier- oder sonstige Tragetaschen, die zum Transport von Altglas oder Altpapier genutzt wurden, unmittelbar am Standort ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Darüber hinaus soll ein differenziertes Standorttypenmodell entwickelt werden, das den unterschiedlichen räumlichen und funktionalen Anforderungen im Stadtgebiet Rechnung trägt. Auf diese Weise können beispielsweise hochfrequentierte Standorte, Standorte in Wohnquartieren und kleinere Ergänzungsstandorte jeweils bedarfsgerecht geplant und ausgestattet werden.

 

Im Rahmen der Entwicklung des Gesamtkonzeptes soll zudem die rechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung an besonders belasteten Containerstandorten geprüft werden. Dabei sind insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen sowie die Verhältnismäßigkeit und die konkrete Ausgestaltung einer möglichen Überwachung zu bewerten.

 

 

Entwicklung und Visualisierung exemplarischer Musterstandorte

1. und 2. Quartal 2027

 

Die im Strategiekonzept definierten Qualitätsstandards sollen anhand realitätsnaher dreidimensionaler Modelle exemplarischer Musterstandorte konkret sichtbar gemacht werden.

 

Die Visualisierungen sollen es ermöglichen, unterschiedliche Gestaltungs-, Ausstattungs- und Nutzungsszenarien zu simulieren, miteinander zu vergleichen und im weiteren Abstimmungsprozess gemeinsam weiterzuentwickeln. Hierbei sollen insbesondere verschiedene Behältersysteme, ergänzende Restabfallbehälter, Begrünungsvarianten, Beleuchtungslösungen, Wegeführungen, Kurzzeitparkmöglichkeiten, Möglichkeiten zur Videoüberwachung und ergänzende Ausstattungsmerkmale berücksichtigt werden.

 

Ergänzend sollen gestalterische Leitprinzipien, ein einheitliches Informations- und Orientierungssystem sowie Design- und Ausstattungsleitlinien für die unterschiedlichen Standorttypen entwickelt werden. Die ausgearbeiteten Vorschläge sollen einschließlich einer Kostenermittlung für die Realisierung der Musterstandorte in der letzten Sitzungsfolge vor der Sommerpause 2027 den zuständigen Fachgremien und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Bei entsprechender Beschlussfassung schließt sich die dritte Phase des Maßnahmen- und Umsetzungsfahrplans an.

 

 

Erprobung und schrittweise Umsetzung

Realisierung von Pilotstandorten als Reallabore

3. und 4. Quartal 2027

 

Sofern die zuständigen politischen Gremien der Umsetzung zustimmen, sollen die im Entwicklungs- und Abstimmungsprozess überzeugendsten Konzepte an ausgewählten Standorten als Pilotprojekte realisiert werden.

 

Die Pilotstandorte sollen als Reallabore dienen, in denen die entwickelten Lösungen unter tatsächlichen Bedingungen erprobt werden. Untersucht werden sollen insbesondere:

 

  • die Funktionalität der Behälter- und Ausstattungssysteme,
  • die Akzeptanz und das Nutzungsverhalten,
  • die Auswirkungen auf Sauberkeit und Beistellungen,
  • die betrieblichen Abläufe bei Leerung, Reinigung und Unterhaltung,
  • die Investitions- und Betriebskosten,
  • die städtebauliche und gestalterische Wirkung sowie
  • die Übertragbarkeit auf weitere Standorte.

 

Evaluation und Weiterentwicklung

2028

 

Die realisierten Pilotstandorte sollen im Jahr 2028 systematisch evaluiert werden. Hierzu sollen insbesondere die Nutzung der Standorte, die Nutzerakzeptanz, die Entwicklung der Beistellungen und Verunreinigungen, die betrieblichen Abläufe sowie die Investitions-, Reinigungs- und Unterhaltungskosten untersucht werden.

 

Die gewonnenen Erkenntnisse sollen unmittelbar in die Optimierung und Weiterentwicklung des Qualitätsstandards einfließen. Auf diese Weise soll ein belastbares und praxiserprobtes System entstehen, das vor einer möglichen stadtweiten Umsetzung unter realen Bedingungen erprobt und validiert wurde.

 

Nach Abschluss der Evaluation sollen die zuständigen Fachgremien und der Rat der Stadt Oberhausen Ende 2028 beziehungsweise Anfang 2029 über das weitere Vorgehen und eine mögliche stadtweite Umsetzung entscheiden.

 

Sofern ein entsprechender politischer Beschluss gefasst wird und die erforderlichen finanziellen sowie personellen Ressourcen bereitgestellt werden, könnte die stadtweite Umsetzung ab dem Jahr 2029 schrittweise und priorisiert erfolgen.

 

 

Zusammenfassung und Resümee

 

Die Vorlage beschreibt die geplante strategische Neuausrichtung der Containerstandorte in Oberhausen mit dem Ziel, Stadtsauberkeit, Nutzerfreundlichkeit, Gestaltung und Betrieb dauerhaft zu verbessern. Grundlage sind eine Bestandsaufnahme und Bewertung der vorhandenen Standorte sowie die Erkenntnis, dass insbesondere Wertstoffinseln mit Altglas und Altpapier überdurchschnittlich häufig von Vermüllung betroffen sind.

Vorgesehen ist die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entwicklungs- und Umsetzungsplans gemeinsam mit einer Kommunikationsagentur. Dabei sollen unter anderem einheitliche Qualitätsstandards, unterschiedliche Standorttypen, technische Lösungen wie Unterflurbehälter und Füllstandsmessung sowie Aspekte wie Begrünung, Beleuchtung, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nutzerführung berücksichtigt werden. Die Ergebnisse sollen bis zur letzten Sitzungsfolge vor der Sommerpause 2027 vorgelegt werden.

Ergänzend soll geprüft werden, ob an besonders belasteten Standorten eine zeitlich befristete Videoüberwachung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erprobt werden kann. Nach politischer Beschlussfassung sollen ausgewählte Musterstandorte als Pilotprojekte umgesetzt und anschließend evaluiert werden. Eine schrittweise stadtweite Umsetzung könnte ab 2029 erfolgen. Insgesamt verbindet das vorgeschlagene Vorgehen kurzfristig wirksame Entlastungsmaßnahmen mit einer langfristigen strukturellen Neuausrichtung. Es schafft damit die Grundlage für eine moderne, nutzerfreundliche und städtebaulich integrierte Wertstofferfassung.

 

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Anlagen

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