Beschlussvorlage - B/18/1130
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaanpassung: Sachstandsbericht und Einrichtung von 3,5 Vollzeitplanstellen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Fabian Abel
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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16.09.2026
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.09.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Neueinrichtung von 1,5 Vollzeitplanstellen (EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG) im Bereich 5-6/ Mobilität und von 2,0 Vollzeitplanstellen (EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG) beim Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen.
Für die Haushaltsjahre 2027 ff. werden Personalkosten in Höhe von 473.270,- EUR im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 angemeldet, davon im Deckungsring Personal (D00000001) 202.830,- EUR und beim Zuschuss an die SBO Servicebetriebe Oberhausen 270.440,- EUR.
Deckungsvorschlag:
Die zusätzlichen Personalkosten werden zu 100 % bei der Gebührenkalkulation ‚Abwasserbeseitigung‘ im Rahmen der Ermittlung der Verwaltungskostenerstattungen berücksichtigt. Allerdings verbleibt im Gebührenhaushalt ein städtischer Eigenanteil von rd. 10%, der nicht über die Benutzungsgebühren refinanziert wird und somit das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in den Jahren 2027 ff. jährlich um rd. 47.300,- EUR verschlechtert (auf Basis des aktuellen städtischen Eigenanteils).
Sachverhalt
Bericht der Klimaanpassungsmanager/innen
Die Stadt Oberhausen reagiert auf die Folgen des Klimawandels (Hitze, Starkregen) mit einer Vielzahl an Maßnahmen, um die städtische Resilienz gegenüber Starkregen und Hitzeperioden zu stärken. Obwohl gesetzliche Pflichten (auf Landes- und Bundesebene) teils vage bleiben, hat die Stadt Oberhausen im Mai 2023 ein eigenes Klimaanpassungskonzept (KLAK) verabschiedet. Um die Umsetzung zu sichern, wurden drei Vollzeitplanstellen in den Bereichen 2-2/ Umwelt, 5-6/ Mobilität und der SBO eingerichtet, welche die gesamte Kette von der konzeptionellen Bearbeitung bis zur praktischen Umsetzung abdecken. Diese Stellen sind seit Oktober 2024 besetzt und haben im angehängten Bericht ihre bisherigen Tätigkeiten, die umgesetzten Projekte und die kommenden Aufgaben abgebildet.
Stelleneinrichtungen
Vor dem Hintergrund der dargestellten Projekte sowie des erheblichen Projekt- und Fördervolumens ist die Einrichtung zusätzlicher personeller Kapazitäten zwingend erforderlich. Allein für die aktuell laufenden und konkret geplanten Klimaanpassungsmaßnahmen ergibt sich ein Investitionsvolumen von rd. 29,8 Mio. EUR. Hinzu kommt ein Förderpotenzial von weiteren ca. 29 Mio. EUR im Rahmen des Förderprogramms KRiS (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft), das an verbindliche Fristen (Antragstellung bis 2030, Umsetzung innerhalb von drei Jahren) geknüpft ist. Damit steht die Stadt Oberhausen vor der Aufgabe, ein Gesamtvolumen von über 58,8 Mio. EUR fachlich weiterhin qualifiziert zu planen, zu koordinieren oder neu umzusetzen. Aus diesem Grund besteht ein zusätzlicher Personalbedarf im Bereich der Verkehrsplanung und der Freianlagenplanung.
Verkehrsplanung
Klimaanpassungsmaßnahmen werden zunehmend integraler Bestandteil von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen (z. B. durch die Integration von Baumrigolen, Entsiegelungsmaßnahmen und dezentralem Regenwassermanagement). Die parallele Umsetzung dieser Anforderungen in bestehenden und zukünftigen Infrastrukturprojekten führt zu einem erheblichen Mehraufwand in Planung, Abstimmung und Bauleitung. Zur Sicherstellung einer fristgerechten, wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Umsetzung der Maßnahmen ist ein Stellenmehrbedarf vorhanden.
Das Sachgebiet Straßenplanung übernimmt die fachliche Verantwortung für die planerische Vorbereitung sämtlicher Maßnahmen und ist damit das zwingende Bindeglied zwischen der strategischen Verkehrsplanung und der baulichen Umsetzung durch den Fachbereich 5-6-40/ Straßen- und Kanalbau bzw. die WBO. Ohne eine vollständige fachliche Vorplanung können Baumaßnahmen nicht beauftragt werden. Die Umsetzung scheitert dann nicht an fehlenden Baukapazitäten, sondern an nicht bereitgestellten, qualifizierten Planungsgrundlagen. Für die Planung von Klimaanpassungsmaßnahmen ist aktuell kein/e Straßenplaner/in vorhanden.
Im Rahmen der baulichen Umsetzung, welche durch den Fachbereich 5-6-40 erfolgt, fehlen ebenfalls die erforderlichen Kapazitäten, um zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassung umzusetzen.
Entsprechende Empfehlungen zum zukünftigen Personalbedarf enthält bereits die abgeschlossene Organisationsuntersuchung. In dem für den Bereich 5-6/ Mobilität im Gutachten bemessenen Stellenmehrbedarf haben u. a. 1,5 Ingenieurstellen einen finanziellen Mehrbedarf, der nicht gedeckt ist. Genau diese Stellen für den FB 5-6-10/ Verkehrsplanung, Signalwesen und 5-6-40/ Straßen- und Kanalbau würden dabei helfen, die Aufgaben zur Abwicklung der KRiS-Förderprojekte abzudecken.
Innerhalb des Bereiches 5-6/ Mobilität ist daher die Einrichtung von 1,5 zusätzlichen Ingenieurstellen (EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG) erforderlich.
Freianlagenplanung
Der größte Anteil an KRiS-Freianlagenprojekten (Dachbegrünungen, Entsiegelungen, Abkoppelungsmaßnahmen etc.) wird durch die SBO, Baumaßnahmen/ Freianlagenplanung betreut und umgesetzt. Derzeit ist die Freianlagenplanung bei der SBO für die Bearbeitung von Klimaanpassungsprojekten mit einer Vollzeitplanstelle besetzt. Die sich durch die KRiS-Förderung ergebenden neuen bzw. zusätzlichen Aufgaben und Projekte können durch die vorhandenen Personalkapazitäten nicht abgedeckt werden. Daher werden bei der SBO für die Maßnahmen zusätzlich zwei Projektleiter/innen benötigt. Die erforderlichen Leistungen umfassen die Ausschreibung von Fachplaner/innen bzw. Gutachter/innen, die intensive Koordination bzw. Abstimmung mit unterschiedlichen städtischen Bereichen, Nutzergruppen sowie weiteren Projektbeteiligten, die Entwurfs- sowie Ausführungsplanung der durchzuführenden Maßnahmen, die Durchführung von Ausschreibungs-/Vergabeverfahren sowie die örtliche Bauüberwachung einschließlich der dazugehörigen Kosten- und Terminkontrolle.
Innerhalb der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) ist daher die Einrichtung von zwei zusätzlichen Landschaftsarchitektenstellen (EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG) erforderlich. Aufgrund der beschriebenen Aufgabenstellung sollen diese Stellen in der Abteilung Baumanagement angesiedelt werden.
Ohne die zeitnahe Schaffung dieser insgesamt 3,5 zusätzlichen Vollzeitplanstellen besteht ein erhebliches Risiko, dass Fördermittel nicht in vollem Umfang akquiriert werden können, Projekte sich verzögern und die angestrebte klimaresiliente Stadtentwicklung nicht im erforderlichen Maße umgesetzt werden kann.
Die Stellen sollen durch Ingenieure/Landschaftsarchitekten mit einem Bachelor- oder Masterabschluss besetzt werden.
Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten einer ausschließlich internen Ausschreibung sollen die Stellen auch extern ausgeschrieben werden.
Kosten der Stellen/Refinanzierung
Die jährlichen Kosten der Vollzeitplanstellen betragen gem. den KGSt-Richtwerten einschließlich Sach- und Gemeinkosten jeweils:
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Kostenarten |
EG 12 TVöD |
A 12 LBesG |
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Personalkosten |
104.600,- |
121.200,- |
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Sachkosten |
9.700,- |
9.700,- |
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Gemeinkosten |
20.920,- |
24.240,- |
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Gesamt |
135.220,- |
155.140,- |
Das jährliche Gesamtvolumen für 3,5 Vollzeitstellen beträgt gemäß den KGSt-Richtwerten einschließlich Sach- und Gemeinkosten – unter der Annahme einer Besetzung mit Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe 12 TVöD – 473.270,- EUR (3,5 × 135.220,-).
Refinanzierung durch Gebühren
Die zusätzlichen Personalkosten werden zu 100 % bei der Gebührenkalkulation ‚Abwasserbeseitigung‘ im Rahmen der Ermittlung der Verwaltungskostenerstattungen berücksichtigt. Allerdings verbleibt im Gebührenhaushalt ein städtischer Eigenanteil von rd. 10 %, der nicht über die Benutzungsgebühren refinanziert wird und somit das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in den Jahren 2027 ff. (auf Basis des aktuellen städtischen Eigenanteils) jährlich um rd. 47.300,- EUR verschlechtert.
Die rechtliche Begründung dazu ist im Landeswassergesetz verankert. Auf diesem Wege haben neben der Stadt Oberhausen auch Nachbarkommunen bereits Vollzeitstellen in verschiedenen Ämtern und Funktionen schaffen können.
Ausgehend von Kosten in Höhe von 473.270,- EUR gem. KGSt-Richtwerten würde sich die jährliche Gebührenbelastung für eine Musterfamilie in Oberhausen nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler/innen um 5,30 EUR erhöhen.
Darüberhinausgehende Fördermöglichkeiten von Personal für Klimaanpassung sind weiterhin nicht verfügbar.
In Anbetracht der bedeutenden Aufgaben und den möglichen finanziellen Zuwendungen ist trotz des zusätzlichen Einsatzes von Personal mit einem Vorteil für die Stadt Oberhausen zu rechnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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464,8 kB
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