Beschlussvorlage - B/18/1178
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung der Anregung gemäß § 24 GO NRW zum Thema „Begrünung von Baumscheiben in der Sterkrader Innenstadt“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Herr Reeh, Herr Jehn, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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21.09.2026
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Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) zum Thema „Begrünung von Baumscheiben in der Sterkrader Innenstadt“ zur Kenntnis.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die Intention der Aufwertung von Straßenzügen durch Begrünung. Er beschließt eine Umsetzung, sobald Fördermittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen, da in der aktuellen Haushaltssituation eine Ausweitung des Zuschusses an die SBO Servicebetriebe Oberhausen nicht realisierbar ist.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, probeweise 2 Baumscheiben zu bepflanzen und den Erfolg der Maßnahme zu evaluieren.
Sachverhalt
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Für die Erledigung der vorliegenden Anregungen ist kommunalverfassungsrechtlich grundsätzlich der Rat zuständig.
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW kann der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Rat Gebrauch gemacht; gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen („Hauptsatzung“) werden Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, wenn die Angelegenheit in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder eines Fachausschusses fällt, durch den Haupt- und Finanzausschuss erledigt.
Gemäß § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung werden Anregungen und Beschwerden, die bis dreißig Tage vor der Sitzung des Hauptausschusses eingehen, in der nächsten Sitzung, im Übrigen in der übernächsten Sitzung behandelt. Die vorliegende Anregung ist am 12.06.2026 eingegangen und wird daher entsprechend § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2026 behandelt. Hierüber wurde die Verfasserin schriftlich informiert.
Die in § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW geregelte formelle Voraussetzung der Schriftlichkeit ist mit der vorliegenden Eingabe erfüllt.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit Schreiben vom 12.06.2026 hat eine Anwohnerin aus Sterkrade eine Aufwertung der vorhandenen Baumscheiben und Grünflächen im nordwestlichen Bereich der Bahnhofstraße nach § 24 GO NRW angeregt, um im Zuge des geplanten klimaangepassten Ausbaus der Bahnhofstraße auch diesen Bereich ökologisch aufzuwerten und dem vorhandenen Gewerbeleerstand optisch entgegenzuwirken.
Explizit benannt wurden die Wilhelm-, Kolping-, Finanz-, Ramge- und Brandenburger Straße, auf denen die Bepflanzungsmöglichkeiten untersucht werden sollten.
Die SBO Servicebetriebe Oberhausen haben daher die vorgenannten Straßen hinsichtlich ihres vorhandenen Grünbestandes überprüft. Dazu wurden zunächst auf Grundlage einer aktuellen Bestandsvermessung die vorhandenen Leitungstrassen (u.a. Strom, Fernmeldekabel, Gas und Wasser) kartiert und die Bepflanzungen mit dem in VIA Grün erfassten Bestand abgeglichen. Im Anschluss wurden die einzelnen Baumscheiben und Grünflächen vor Ort überprüft und die Bepflanzungsmöglichkeiten ermittelt.
Dabei konnte Folgendes festgestellt werden:
- Die benannten Standorte sind nicht vom Großprojekt „Umbau der Bahnhofstraße“ betroffen.
- Der größte Teil der vorhandenen Baumscheiben weist eine Pflanzfläche zwischen 2 und 3,5 m² auf, sodass sie gemäß FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e. V. für Baumpflanzungen deutlich zu klein sind. Die vorhandenen Wurzelverläufe mit Pflasteranhebungen und oberflächennahen Verläufen deuten gleichzeitig auf einen zu geringen unterirdischen Wurzelraum hin.
- Die Böden sind stark verdichtet (Überfahrten, Betonfundamente) und aufgrund der zu geringen Flächen stark verwurzelt.
- Vielerorts sind die verfügbaren Wurzelräume durch Einbauten (Parkscheinautomaten, Schilderpfosten, überdimensionale Schutzbügel) zusätzlich reduziert.
- Bedingt durch die geringen Straßenbreiten (bei den Straßen handelt es sich größtenteils um Einbahnstraßen mit schmalen Gehwegen) verlaufen die vorhandenen Versorgungsleitungen teilweise unterhalb der Baumscheiben und Grünflächen oder teilweise dicht an ihnen vorbei, sodass die Wurzelräume weiter eingeschränkt werden.
- Einige Baumscheiben sind mit Metallrosten abgedeckt und die Stämme mit Baumschutzgittern eingefasst.
- Viele Flächeneinfassungen (Bordsteine) sind gebrochen oder verschoben und daher sanierungsbedürftig.
- Auf der Finanz- und Ramgestraße fanden zum Zeitpunkt der Ortsbegehungen Tiefbaumaßnahmen statt (Leitungsarbeiten). Im Rahmen von Leitungsarbeiten kommt es häufig zu Verletzungen der Feinwurzeln, sodass weitere Schädigungen der Wurzelräume zu befürchten sind.
Beispielfotos für die vorgenannten Standortprobleme:
Von den insgesamt 56 überprüften Einzelflächen sind bei 23 Flächen keine Maßnahmen möglich (kein Pflanzraum) oder erforderlich (bereits ausreichend bepflanzt oder vorhandene Patenschaftsflächen).
Nach Einschätzung der SBO könnten maximal 33 Flächen ergänzend bepflanzt werden.
Unabhängig von der Art der Nachpflanzung müssten alle 33 Flächen zunächst aufgelockert und fehlender Boden aufgebracht werden.
Hierfür wäre mit folgenden Kosten zu rechnen:
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Position |
Bezugsgröße |
GP netto |
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Magersubstrat liefern und einbauen |
Ca. 10,4 cbm |
884 € |
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Feinplanum herstellen |
Ca. 184,5 qm |
297 € |
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Unternehmerkosten (BE, Absperrung, Umsetzen …) |
Pauschal |
2.000 € |
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3.181 € |
An 27 der 33 Standorte könnten die vorhandenen Baumpflanzungen mit Bodendeckern als Unterpflanzungen ergänzt werden.
Die voraussichtlichen Kosten ergäben sich wie folgt:
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Position |
Bezugsgröße |
GP netto |
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Bodendecker liefern, einpflanzen, wässern, mulchen |
Ca. 2.288 Stück |
32.032 € |
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Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (3 Jahre) |
Ca. 457,5 qm |
11.438 € |
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43.470 € |
Bei den restlichen 6 Flächen wäre eine Einsaat mit Blumenwiese (alternativ: Rasen) möglich, da die vorhandenen Einbauten und Wurzelverläufe eine anderweitige Bepflanzung nicht zuließen.
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Position |
Bezugsgröße |
GP netto |
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Blumenwiese einsäen |
Ca. 27 qm |
81 € |
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Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (3 Jahre) |
Ca. 81 qm |
243 € |
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324 € |
In Summe lägen damit die Herstellkosten bei rund 46.975 € netto bzw. 55.900 € brutto inkl. einer dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (u.a. Wässern, Müll / Unrat aufsammeln, Ausfälle nachpflanzen). Aufgrund der aktuellen personellen Kapazitäten bei der SBO müssten diese Leistungen fremdvergeben werden.
Bei den vorgenannten Kosten ist jedoch zu beachten, dass Unwägbarkeiten (z.B. Entsorgungskosten für belastete / ungeeignete Bestandsböden oder Betonreste) nicht enthalten sind und sich ggf. die Gesamtkosten entsprechend erhöhen können.
Die anschließende jährliche Unterhaltung / Pflege der Flächen wird aktuell mit rund 3.900 € netto bzw. 4.641 € brutto geschätzt, wobei hierbei dieselben Leistungen zu erbringen wären, wie in der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Ein langfristiger Erfolg (Anwachsen und Weiterentwicklung der Pflanzungen) kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Bezogen auf die vorgenannte Kostenkalkulation würden sich für alle unbepflanzten Baumscheiben im Stadtgebiet Oberhausen in den ersten drei Jahren Kosten in Höhe von rund 6,75 Millionen Euro brutto und im Folgenden jährliche Unterhaltungskosten in Höhe von rund 562.000 Euro brutto ergeben.
Fazit
Die Gesamtkosten für die 33 geprüften Standorte in Sterkrade würden sich auf rund 55.900 € brutto für die ersten drei Jahre belaufen. Ab dem 4. Jahr ist mit jährlichen Unterhaltungskosten von rund 4.641 € brutto zu rechnen.
Eine Umsetzung kann erfolgen, sofern Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund ist der Bürgerantrag derzeit nicht in Gänze umsetzbar.
Probeweise sollen jedoch zwei Baumscheiben in Sterkrade bepflanzt und der Erfolg evaluiert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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