Antragsvorlage - A/18/1276
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der AfD-Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen zur Drucksache B/18/1167 Querungsstellen Mellinghofer Straße zwischen Walterstraße und Essener Straße
- Antragsteller/-in:
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Kevin Burmeister
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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09.09.2026
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Sachverhalt
Der Änderungsantrag stellt sicher, daß die Fußgängerüberwege nicht erst nachträglich, sondern bereits im Rahmen der vorgesehenen Baumaßnahme berücksichtigt werden.
Für den Umbau der beiden bestehenden Querungsstellen sind bereits finanzielle Mittel in Höhe von 180.000 Euro vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist insbesondere die Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit.
Wenn die Querungsstellen ohnehin umfassend baulich erneuert, verbreitert, mit abgesenkten Bordsteinen, taktilen Elementen und kontrastreicher Gestaltung versehen werden, ist es sinnvoll, die Einrichtung von Fußgängerüberwegen unmittelbar in diese Baumaßnahme einzubeziehen.
Dadurch würde nicht lediglich eine bauliche Querungshilfe geschaffen, sondern zugleich eine klar erkennbare und verkehrsrechtlich bevorrechtigte Querungsmöglichkeit für Fußgänger.
Die von der Verwaltung angeführten Werte der R-FGÜ stellen nach der aktuellen VwV-StVO lediglich rechtlich unverbindliche Empfehlungen dar. Die dort genannten Verkehrsmengen können daher nicht allein als Begründung dafür dienen, einen Fußgängerüberweg als unzulässig auszuschließen.
Gerade vor dem Hintergrund einer Verkehrsbelastung von rund 1.300 Fahrzeugen pro Stunde, der bereits bestehenden Tempo-30-Regelung sowie der Entfernung von rund 300 beziehungsweise 380 Metern zu den nächsten signalisierten Querungsmöglichkeiten sollte die ohnehin geplante Investition genutzt werden, um die Querungsmöglichkeiten nachhaltig und möglichst sicher zu gestalten.
Ein späterer erneuter Umbau der Querungsstellen wäre weder wirtschaftlich noch sinnvoll. Deshalb sollen die Fußgängerüberwege, einschließlich der hierfür notwendigen technischen Einrichtungen, bereits im Zuge der jetzt vorgesehenen Baumaßnahme mitgeplant und umgesetzt werden.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, daß die konkrete verkehrsrechtliche Anordnung Aufgabe der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bleibt. Unter diesem Vorbehalt schlagen wir vor:
Die für die vorgeschlagene Änderung erforderlichen Markierungen, Beschilderungen, Beleuchtungseinrichtungen sowie gegebenenfalls notwendigen baulichen Anpassungen sind unmittelbar in die bestehende Planung und Kostenberechnung der Umbaumaßnahme aufzunehmen.
Die Verwaltung beziehungsweise die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird beauftragt, die hierfür erforderliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung auf Grundlage der aktuellen Rechtslage vorzunehmen.
Sollten zwingende rechtliche oder sicherheitstechnische Gründe der Anordnung eines Fußgängerüberweges an einer der beiden Querungsstellen entgegenstehen, sind diese der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vor Beginn der baulichen Umsetzung schriftlich und konkret darzulegen.
Eine Ablehnung allein aufgrund der in der R-FGÜ genannten Verkehrsstärken beziehungsweise der Anzahl der festgestellten querenden Fußgänger ist nicht ausreichend.
