Beschlussvorlage - B/18/1136
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss für den Ausbau der Mathildestraße im Abschnitt Weseler Straße bis Alsfeldstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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10.09.2026
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●
Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Beschlussfassung
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16.09.2026
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Straßenausbau der Mathildestraße im Abschnitt Weseler Straße bis Alsfeldstraße zu.
Die Gesamtkosten für den Straßenvollausbau in Höhe von 3.258.100 € (brutto) sind wie folgt angemeldet worden:
Finanzstelle 562012010102900 – Mathildestraße.
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Finanz-Position |
Bezeichnung |
2027 |
2028 |
2029 |
VE 2027 kassen-wirksam 2028 |
VE 2027 kassen-wirksam 2029 |
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7.852.00 |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
500.000 EUR |
1.447.000 EUR |
947.000 EUR |
1.447.000 EUR |
947.000 EUR |
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7.852.40 |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen IngLeist WBO |
100.000 EUR |
132.050 EUR |
132.050 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und eine Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt
Das aktuelle Straßen- und Wegekonzept 2026 - 2030 sieht den Ausbau der Mathildestraße im Abschnitt Weseler Straße bis Alsfeldstraße unter der laufenden Nummer 87 im Jahr 2027 vor.
Bei der Mathildestraße handelt es sich um eine Sammelstraße mit mehreren abgehenden Stichstraßen, die als Wohnwege ausgebildet sind und funktional zur Mathildestraße gehören. Die Straße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und wird vom öffentlichen Personennahverkehr befahren. Anlagen für den Radverkehr sind derzeit nicht vorhanden.
Im Bestand erfolgt das Parken überwiegend halbseitig auf dem Bord. Darüber hinaus ist vermehrt zu beobachten, dass Fahrzeuge zwischen Baumscheiben sowie auf nicht dafür vorgesehenen Nebenanlagen abgestellt werden. Dies führt zu erheblichen Belastungen der Baumstandorte sowie zu Schäden an den Nebenanlagen.
Das Straßenbild wird in weiten Abschnitten durch einen prägenden Baumbestand, insbesondere auf der östlichen Straßenseite, bestimmt. Dieser trägt wesentlich zur Beschattung und Aufenthaltsqualität bei. Aufgrund teilweise zu klein dimensionierter Baumscheiben ist jedoch bereits ein erheblicher Wurzeldruck entstanden, der zu Schäden in den Nebenanlagen und zu einem erhöhten Unterhaltungsaufwand führt. Zudem fehlt häufig eine bauliche Abgrenzung der Baumscheiben, wodurch Fahrzeuge sehr nah an den Bäumen abgestellt werden und die unversiegelten Flächen stark verdichtet werden. Dies wirkt sich negativ auf die Vitalität der Bäume und auf die natürliche Regenwasserversickerung aus.
Die Zustandserfassung der Fahrbahn zeigt, dass sich diese überwiegend in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand befindet. Lediglich in kurzen Teilabschnitten wird der Zustand als mittelmäßig bis gut bewertet.
In der Folge bestehen derzeit Defizite in der Oberflächenentwässerung sowie Einschränkungen in der Barrierefreiheit. Letztere resultieren insbesondere aus Wurzelschäden und einer Querschnittsaufteilung, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Straßenplanung entspricht.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, im Zuge des Ausbaus die Querschnittsaufteilung neu zu ordnen und die vorhandenen Flächen effizienter zu nutzen. Die Nebenanlagen sollen entsprechend den aktuellen technischen Regelwerken dimensioniert werden. Ein zentrales Ziel der Planung ist der weitgehende Erhalt des prägenden Baumbestandes bei gleichzeitiger qualitativer Verbesserung der Baumstandorte.
Grundsätzlich ist vorgesehen, die Mathildestraße überwiegend im Separationsprinzip auszubauen. Die beiden Stichstraßen (gegenüber Hausnummer 81 sowie zwischen den Hausnummern 58 und 60) sollen hingegen als Mischverkehrsflächen gestaltet werden. Es handelt sich hierbei um Sackgassen mit dem Charakter schmaler Wohnwege. Da diese Bereiche nicht vom ÖPNV befahren werden und zusätzlich eine fußläufige Verbindung über eine Brücke zur Feldhofstraße (auf Höhe Hausnummer 60c) besteht, ermöglicht diese Ausbauform eine optimale Nutzung des vorhandenen Querschnitts von etwa 9 bis 10 Metern. In diesen Bereichen sind insgesamt sechs öffentliche Stellplätze vorgesehen. Aufgrund vorhandener privater Stellplätze wird diese Anzahl als ausreichend bewertet.
Eine Herstellung im Separationsprinzip würde aufgrund der Querschnittsbreite und der Zufahrten nicht mehr öffentliche Stellplätze ermöglichen als der Ausbau als Mischverkehrsfläche.
Im übrigen Straßenverlauf ist eine Regel-Fahrbahnbreite von 5,50 m vorgesehen. In einzelnen Abschnitten wird die Breite durch Zwangspunkte wie Baumstandorte punktuell reduziert.
Die bestehende Verkehrsinsel im Bereich der Weseler Straße bleibt grundsätzlich erhalten, wird jedoch baulich angepasst und teilweise entsiegelt. Für die Anbindung an die Weseler Straße ist eine Fahrbahnbreite von 5,00 m auf der östlichen Seite und knapp 7,00 m auf der westlichen Seite vorgesehen, ergänzt durch beidseitige Parkstreifen mit einer Breite von jeweils 2,00 m. Die Gehwegbreiten liegen in diesem Abschnitt zwischen 2,07 m und 2,60 m.
Zur Sicherung des Baumbestandes ist eine Vergrößerung der Baumscheiben erforderlich. Hierdurch verschiebt sich die Fahrbahnachse im Abschnitt bis zur Oskarstraße in Richtung Osten, sodass öffentliche Stellplätze überwiegend auf der westlichen Straßenseite hergestellt werden. Über den gesamten Ausbaubereich werden durch die Vergrößerung der Baumscheiben und die Ordnung der Stellplätze etwa 50 m² Fläche entsiegelt bzw. Bodenverdichtung aufgehoben und weiterer Verdichtung vorgebeugt.
Im weiteren Verlauf führt der Wechsel der Baumstandorte zu einer Verschwenkung der Fahrbahnachse in Höhe der Hausnummer 30. Entsprechend werden die Parkstände abschnittsweise auf der östlichen Straßenseite angeordnet. Die Gehwege werden teilweise um die vergrößerten Baumscheiben geführt, wobei eine Mindestbreite von 2,00 m sichergestellt wird; in der Regel beträgt die Gehwegbreite etwa 2,50 m. Gegenüber den Hausnummern 51 bis 59 ist eine zusammenhängende entsiegelte und bepflanzte Fläche vorgesehen, um unzulässiges Parken zu unterbinden und die Qualität der Baumstandorte zu erhöhen.
Im Abschnitt der Hausnummern 60 bis 78 erfolgt auf einer Länge von etwa 60 m zur Maximierung des Stellplatzangebots eine punktuelle Reduzierung der Gehwegbreiten auf etwa 1,60 m bis 1,70 m. Dabei wurden ausreichend Ausweichflächen berücksichtigt, um weiterhin Begegnungen, beispielsweise mit Kinderwagen oder Mobilitätshilfen, zu ermöglichen. Die Fahrbahnbreite wird in diesem Abschnitt kurzzeitig auf 5,00 m reduziert.
Der sehr geringe Querschnitt von etwa 7,50 m im Bereich der Hausnummern 84 bis 88 lässt es nicht zu, dass öffentliche Stellplätze hergestellt werden können. Im Bestand befinden sich auf der östlichen Fahrbahnseite keine Nebenanlagen, sodass sich einige Flurstücke direkt an der Fahrbahn befinden, woraus ein erhöhtes Sicherheitsrisiko resultiert. Durch die Anpassung der Querschnittsaufteilung und Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4,00 m können beidseitig Gehwege hergestellt werden, welche eine Breite von 1,70 m – 1,80 m vorweisen. Die Engstelle wird dementsprechend beschildert. Im Anschluss wird die Fahrbahn wieder auf 5,50 m aufgeweitet.
Im weiteren Verlauf bis zur Hausnummer 92 sind ausreichend breite Nebenanlagen mit Gehwegbreiten von etwa 2,50 m bis 3,00 m vorgesehen. Danach wird der Gehweg auf 2,00 m reduziert und endet auf dieser Straßenseite; Querungsmöglichkeiten werden durch abgesenkte Borde gewährleistet. Da im anschließenden Abschnitt bis zur Alsfeldstraße keine Bebauung auf der östlichen Seite vorhanden ist, wird der Gehweg einseitig auf der westlichen Seite geführt. Vor dem Knotenpunkt wird eine Querung durch ein abgesenktes Bord möglich sein.
Die Bushaltestellen auf Höhe der Hausnummer 58 und gegenüber der Hausnummer 54 sollen an diesen Stellen wiederhergestellt werden. Die Haltestellen werden nach den aktuell geltenden Richtlinien und Regelwerken ausgebaut, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Beide Haltestellen sollen mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Zur Verbesserung der Begegnungssituation zwischen Bussen, wird die Fahrbahnbreite in diesem Bereich auf 6,50 m erweitert.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen ist vorgesehen, im gesamten Verlauf der Mathildestraße mit punktuellen Einengungen zu arbeiten. Auf der Höhe Hausnummer 31 wird der Seitenraum vorgezogen, sodass eine Einengung auf 4,50 m erzeugt wird. Diese Stelle wird mit einem Fußgängerüberweg ausgestattet, um die Nahmobilität zu fördern und die Sicherheit für Schüler zu erhöhen. Eine weitere Einengung auf 4,50 m wird auf Höhe der Hausnummer 50 hergestellt. Die Position wurde gewählt, da die Straße in diesem Bereich über eine lange Strecke sehr linear hergestellt werden muss und somit die Geschwindigkeit verringert werden soll. Die Einengung wird mit abgesenktem Bord zur Querung ausgestattet. Ein weiterer Fußgängerüberweg mit vorgezogenem Seitenraum wird auf Höhe der Hausnummer 70 vorgesehen, sodass auch in diesem Bereich eine sichere Querung im geradlinigen Straßenverlauf angeboten werden kann und der Verkehr beruhigt wird.
Die Verschwenkungen und Einengungen, die durch die beschriebenen Zwangspunkte entstehen, tragen ebenfalls dazu bei, dass die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht wird.
Durch die beschriebene Planung werden insgesamt 330 m öffentliche Stellplätze hergestellt. Die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit der Fußgänger wird durch ausreichend breite Gehwege und sichere Querungsstellen deutlich erhöht. Es wurde bei der Planung beachtet, dass alle Baumstandorte in der Mathildestraße erhalten bleiben können und diese qualitativ durch größere Baumscheiben verbessert werden.
Die gesamte Planung kann den Anlagen 1-3 entnommen werden.
Am 14.01.2025 hat eine digitale Bürgerversammlung stattgefunden, bei der die Bürgerinnen und Bürger informiert und angehört worden sind. Wichtige Themen in der Veranstaltung waren unter anderem, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Ablauf der Baumaßnahme. Die Informationen zum Ablauf wurden bereits in der Veranstaltung erörtert. Die Planung wurde nach der Veranstaltung so angepasst, dass mehr Querungsstellen und Fußgängerüberwege mit punktuellen Einengungen hergestellt werden sollen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Des Weiteren wurde die Frage gestellt, ob Teile der Grünfläche gegenüber der Hausnummer 52 im Zuge der Maßnahme als Parkflächen hergestellt werden können. Da diese Fläche Teil des Landschaftsschutzgebietes „Alsbachtal und Volkspark Sterkrade“ ist, ist dies nicht möglich und konnte in der weiteren Planung nicht berücksichtig werden. Bei der Planung wurde versucht die maximale Anzahl an öffentlichen Stellplätzen unter Berücksichtigung des Baumbestandes und Gehweganforderungen herzustellen. Alle Unterlagen der Bürgerversammlung inklusive der Dokumentation wurden auf der städtischen Internetseite des Straßen- und Wegekonzept zur Verfügung gestellt, sodass die Bürgerinnen und Bürger sich auch nach der Veranstaltung mit der Maßnahme auseinandersetzen und die Verwaltung kontaktieren konnten.
Der Baubeginn ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Bauzeit wird mit 11 Monaten angenommen.
Die Gesamtkosten für den Straßenvollausbau in Höhe von 3.258.100 € (brutto) sind wie folgt angemeldet worden:
Finanzstelle 562012010102900 – Mathildestraße
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Finanz-Position |
Bezeichnung |
2027 |
2028 |
2029 |
VE 2027 kassen-wirksam 2028 |
VE 2027 kassen-wirksam 2029 |
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7.852.00 |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
500.000 EUR |
1.447.000 EUR |
947.000 EUR |
1.447.000 EUR |
947.000 EUR |
|
7.852.40 |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen IngLeist WBO |
100.000 EUR |
132.050 EUR |
132.050 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
|
1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
|
5 MB
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|
5
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(wie Dokument)
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740,6 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
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