Beschlussvorlage - B/18/0839
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Produkt 060101 "Kinderbetreuung" Inanspruchnahme von Rückstellungen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Ronny Wehr
- Beteiligt:
- Finanzen; Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Herr Roth, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.06.2026
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.07.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.522.191,53 EUR im Finanzplan 2026 bei der Finanzstelle PN0601 „Förderung, Erziehung und Bildungsangebote für Kinder“ unter der Finanzposition 7300.00 „Transferauszahlungen“ zu.
Deckungsvorschlag:
Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan. Durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung (lfd. Nr. 33) ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan.
Sachverhalt
Zum Jahresabschluss 2025 wurde im Produkt 060101 „Kinderbetreuung“ aus dem Budget 2025 des Auftrags 310006010101 „Betriebsführung“, Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ eine Rückstellung (Nr. 33) in Höhe von 1.643.000,- EUR gebildet.
Mit Beschluss vom 01.07.2024 (Drucksachen-Nr. B/17/5401) wurde den freien Trägern von Kindergarteneinrichtungen die Möglichkeit eingeräumt, einen Antrag zur Übernahme von Trägeranteilen und Mietkosten bei der Stadt Oberhausen zu stellen. Für den Zeitraum des Kindergartenjahres (KGJ) 2025/2026 sind 65 Anträge zur Übernahme von Trägeranteilen und Mietkosten bei der Stadt Oberhausen eingegangen. Die Kosten hierfür werden auf zwei Haushaltsjahre verteilt berechnet: August bis Dezember 2025 und Januar bis Juli 2026.
Da die Prüfung der Anträge zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses 2025 noch nicht abgeschlossen war, konnte die Auszahlung der Zuschüsse für die Monate August bis Dezember 2025 an die freien Träger nicht mehr im Haushaltsjahr 2025 erfolgen. Deshalb wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.643.000,- Euro zum Jahresabschluss 2025 aus dem Budget des Jahres 2025 gebildet.
Die Prüfung der Anträge ist inzwischen angeschlossen. Die Gesamtsumme der Zuschüsse an die freien Träger beläuft sich auf 1.522.191,53 Euro. Deshalb werden liquide Mittel in Höhe von 1.522.191,53 Euro beantragt. Der Restbetrag der Rückstellung in Höhe von 120.808,47 Euro wird ertragswirksam ausgebucht.
Im Jahr 2026 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2026 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.
Insgesamt sind im Rahmen des Finanzplans 2026 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung von 1.522.191,53 EUR bereitzustellen. Eine Deckung ist nicht vorhanden, daher ergibt sich eine Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan 2026.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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