Beschlussvorlage - B/18/1040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung nach §24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) von Herrn Klaus Kreisköther zur Kenntnis

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass das On-Demand-System zur Altkleidersammlung ein bedarfsgerechtes sowie bürgerfreundliches Angebot darstellt. Es trägt dazu bei, unnötige Fahrten zu vermeiden, gewährleistet eine hohe Qualität der gesammelten Altkleider und leistet zugleich einen wertvollen Beitrag zur Stadtsauberkeit. Vor diesem Hintergrund besteht keine Notwendigkeit, dass bestehende Holsystem weitreichend zu verändern. Der Anregung des Antragstellers kann daher nicht entsprochen werden.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat der Stadt oder die entsprechende Bezirksvertretung zu wenden. Für die Erledigung der vorliegenden Anregungen ist kommunalverfassungsrechtlich grundsätzlich der Rat zuständig.

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW kann der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Rat Gebrauch gemacht; gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen („Hauptsatzung“) werden Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, wenn die Angelegenheit in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder eines Fachausschusses fällt, durch den Haupt- und Finanzausschuss erledigt.

Gemäß § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung werden Anregungen und Beschwerden, die bis dreißig Tage vor der Sitzung des Hauptausschusses eingehen, in der nächsten Sitzung, im Übrigen in der übernächsten Sitzung behandelt.

Die vorliegende Anregung ist am 04.05.2026 eingegangen und wird daher entsprechend § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.07.2026 behandelt.

Die in § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW geregelte formelle Voraussetzung der Schriftlichkeit ist mit den vorliegenden Eingaben erfüllt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

In seiner Sitzung vom 18.11.2024 (B/17/5807) hat der Rat der Stadt Oberhausen die Einführung der Altkleidersammlung als Bring- und Holsystem beschlossen. Zentraler Bestandteil dieses Systems ist die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Termine zu vereinbaren, an denen die WBO die Altkleidersäcke direkt von der Haus- bzw. Wohnungstür abholt. Die Terminvereinbarung kann entweder über ein Online-Formular oder telefonisch erfolgen. Das Holsystem soll hierbei eine für die Bürgerinnen und Bürger komfortable Alternative zum Bringsystem darstellen.

Das zeitgleich eingeführte Bringsystem mit Altkleiderdepotcontainern wurde durch einen Beschluss des Rates (A/18/0789) in seiner Sitzung am 18.05.2026 abgeschafft. Im Zuge dessen wurden in Abstimmungsgesprächen zwischen der Stadtverwaltung und der WBO mehrere Möglichkeiten zur Kompensation des Wegfalls der Altkleidercontainersammlung diskutiert.

Dabei wurde auch die oben genannte Anregung des Bürgers geprüft, die momentan praktizierte Abholung von Altkleidern nach vorheriger Anmeldung durch ein alternatives Verfahren zu ersetzen, bei dem die Altkleider in einem regelmäßigen Turnus an den Tagen der Papiertonnenleerung eingesammelt werden. Als Argument für die Umstellung der Sammlung führt der Antragstellende hierbei an, dass momentan bereitgestellte Altkleider mehrere Tage am Straßenrand verbleiben und die Säcke teilweise geöffnet und enthaltenden Altkleider im öffentlichen Raum verteilt werden. Außerdem soll durch die angeregte Umstellung der organisatorische Aufwand für Terminabstimmungen reduziert werden.

Nach Prüfung wurde allerdings festgestellt, dass mehrere Faktoren gegen die Anregung des Bürgers sprechen. Ein Faktor ist beispielsweise, dass die Abholung parallel zur Leerung der Papiertonnen voraussetzt, dass die Altkleidersäcke häufig schon am Vortag bereitgestellt werden müssen. Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass die bereitgestellten Altkleider durch Witterungsbedingungen verschmutzt und unbrauchbar werden oder dass sie im öffentlichen Raum geöffnet und ausgeräumt werden. Vor allem die Öffnung und der Diebstahl der Altkleidersäcke stellen ein Risiko der regelmäßigen Sammlung dar, da die bekannten Termine dazu genutzt werden können, Bezirke gezielt anzufahren, um die Altkleider zu entwenden. Eine ähnliche Problematik bestand auch bei der regelmäßigen Sperrmüllabfuhr bis 2013. Unter anderem deshalb wurde dort entschieden, die Sammlung auf ein On-Demand-System umzustellen.

 

Bei der Terminvereinbarung zur aktuellen Altkleidersammlung wird außerdem explizit darauf hingewiesen, dass die Altkleidersäcke von der Wohnungs- bzw. Haustür abgeholt werden und eine Bereitstellung an der Straße somit nicht notwendig ist. Übermäßige Verschmutzungen durch fälschlicherweise am Straßenrand zur On-Demand-Abholung bereitgestellte Altkleidersäcke sind der Stadtverwaltung nicht bekannt.

 

Darüber hinaus ist auch nicht mit einer besonderen Reduktion des Logistikaufwandes zu rechnen, da die Terminvereinbarung größtenteils über das Online-Formular erfolgt. Auch die telefonischen Anmeldungen werden durch die Mitarbeiter der städtischen Serviceline in dieses Onlineformular eingepflegt. Somit erfolgt die Routen- und Terminplanung über die im Onlineformular vereinbarten Termine.

 

Bei einer Umstellung der Sammlung wäre zu befürchten, dass der Logistikaufwand für die Bearbeitung von Beschwerden sowie für die Entfernung und Abholung beraubter und verteilter Altkleider zunehmen würde. Das momentane On-Demand-System gewährleistet darüber hinaus eine bedarfsgerechte Fahrtenplanung, da nicht gesamte Straßenzüge, sondern nur die konkret angemeldeten Standorte abgefahren werden. Dadurch werden unnötige Fahrten vermieden.

Außerdem ist zu befürchten, dass die hohe Qualität der über das On-Demand-System gesammelten Altkleider aufgrund der oben beschriebenen Faktoren zurückgehen würde. Dies würde für die Stadt zu höheren Kosten bzw. sinkenden Erlösen führen.

 

Deswegen empfiehlt die Stadtverwaltung, der Anregung des Bürgers nicht zu entsprechen. Die Altkleidersammlung soll stattdessen durch eine Ausweitung der Termine im On-Demand-System gestärkt werden. Außerdem soll nach einem Evaluierungszeitraum überprüft werden, ob zu terminschwachen Tageszeiten Alternativangebote, wie beispielsweise ein Altkleidermobil, geschaffen werden können.

 

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Anlagen

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