06.07.2026 - 34.1 Beantwortung der Anregung gem. §24 GO NRW / Bür...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg ruft den Tagesordnungspunkt auf und teilt mit, dass der Antragssteller Herr Kreisköther heute nicht anwesend ist.

 

Beig. Motschull teilt mit, dass zwar eine schriftliche Einlassung des Antragsstellers eingegangen ist, es jedoch keinen neuen Kenntnisstand gibt.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung nach §24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) von Herrn Klaus Kreisköther zur Kenntnis

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass das On-Demand-System zur Altkleidersammlung ein bedarfsgerechtes sowie bürgerfreundliches Angebot darstellt. Es trägt dazu bei, unnötige Fahrten zu vermeiden, gewährleistet eine hohe Qualität der gesammelten Altkleider und leistet zugleich einen wertvollen Beitrag zur Stadtsauberkeit. Vor diesem Hintergrund besteht keine Notwendigkeit, dass bestehende Holsystem weitreichend zu verändern. Der Anregung des Antragstellers kann daher nicht entsprochen werden.
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Anlagen zur Vorlage