Beschlussvorlage - B/18/0964

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den Jahresabschluss 2025 zur Kenntnis und überweist ihn an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Schlussberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO i.V.m. § 101 GO.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 (siehe 5.6.1.1) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 (siehe 5.6.1.2) zu.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Gemeinde hat, gem. § 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist, aufzustellen. Gemäß den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten. Dies umfasst die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 GO NRW wurde der Entwurf des Jahresabschlusses vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Nachfolgend werden die wesentlichen Eckdaten des Entwurfes dargestellt:

 

 

 

Ergebnisrechnung zum 31.12.2025

 

Der Jahresabschluss 2025 zum Ergebnishaushalt ist gekennzeichnet durch einen Jahresfehlbetrag, der mit 114.862 TEUR gegenüber dem vom Rat der Stadt im Haushaltsplan 2025 ursprünglich beschlossenen Jahresfehlbetrag (= 83.018 TEUR) um 31.844 TEUR höher ausfällt.

 

Das Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo des „ordentlichen Ergebnisses“, des „Finanzergebnisses“ und dem „Außerordentlichen Ergebnis“. Darüber hinaus sind Detailinformationen dem Entwurf des Jahresabschlusses zu entnehmen.

 

Ergebnisrechnung

Fortgeschriebener Plan 2025             (in TEUR)

Ergebnis 2025

(in TEUR)

Abweichung

Ergebnis 2025

Fortgeschriebener Plan 2025

Ordentliche Erträge

1.045.806

1.074.781

+ 28.975

Ordentliche Aufwendungen

1.109.162

1.148.794

- 39.632

Ordentliches Ergebnis

- 63.356

- 74.012

- 10.656

Finanzergebnis

- 41.845

 - 40.850

+ 995

Außerordentliches Ergebnis

0

0

0

Jahresergebnis

- 83.018*

- 114.862

- 31.844

(Rundungsdifferenzen,*unter Berücksichtigung eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 2% des ordentlichen Aufwandes)


Finanzrechnung zum 31.12.2025

 

Der Jahresabschluss 2025 zum Finanzhaushalt ist gekennzeichnet durch einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 121.232 TEUR, der gegenüber dem vom Rat der Stadt im Haushaltsplan 2025 ursprünglich beschlossenen Finanzmittelfehlbedarf (= 221.024 TEUR) um 99.792 TEUR niedriger ausgewiesen wird.

 

Finanzrechnung

Fortgeschriebener Plan 2025             (in TEUR)

Ergebnis 2025

(in TEUR)

Abweichung

Ergebnis 2025

Fortgeschriebener Plan 2025

Einzahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit

1.004.923

998.895

- 6.028

Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit

1.085.272

1.056.034

- 29.238

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

- 80.350

- 57.140

+ 23.210

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

42.559

33.597

- 8.962

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

183.233

97.690

- 85.543

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 140.674

- 64.093

+ 76.581

Finanzmittelüberschuss/

-fehlbetrag

- 221.024

- 121.232

+ 99.792

(Rundungsdifferenzen)

 


Bilanz zum 31.12.2025: Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage

 

 

 

Die Schulden auf der Passivseite übersteigen das Vermögen auf der Aktivseite um 1.305 Mio. EUR. Daraus resultiert eine negative Eigenkapitalquote von 37,94 %. Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages konnten keine Rücklagen nachgewiesen werden.

 

 

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2025

 

Die in § 83 GO NRW enthaltenen Verfahrensregelungen und Zuständigkeiten für überplanmäßige / außerplanmäßige Aufwendungen sind auf Erfordernisse und die Ausführungen des Haushaltsplans innerhalb des Haushaltsjahres ausgelegt (siehe 5.6.1).

 

Anlässlich der Beratungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2013 im Rat der Stadt Oberhausen wurde darum gebeten, „dass sämtliche Ratsbeschlüsse zu apl. oder üpl. Aufwendungen/ Auszahlungen zukünftig der Vorlage zum Thema „Jahresabschluss“ beigefügt werden sollten.“

Als Anlage 2 beigefügt ist eine Übersicht der im Jahr 2025 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen. Enthalten sind auch die Kenntnisnahmen der durch den Stadtkämmerer bewilligten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen des Rates der Stadt Oberhausen.

 

Soweit Aufwendungen – auch erhebliche – erst im Rahmen des Jahresabschlusses (d.h. nach dem offiziellen Buchungsschluss) dem abgelaufenen Haushaltsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können, bedarf es nicht des in § 83 GO NRW bestimmten Verfahrens.

 

Vielmehr können im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit

 

  •                      der Stadtkämmerer bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

  (siehe 5.6.1.1),

  •                      der Oberbürgermeister bei der Bestätigung (siehe 5.6.1.1) und
  •                      der Rat bei der Feststellung (siehe 5.6.1.2),

 

den erforderlich gewordenen Aufwendungen zustimmen. Zu den Abschlussbuchungen (nicht abschließend) zählen:

 

  •                      die Rechnungsabgrenzungen
  •                      die Wertberichtigungen
  •                      die Bildung und Auflösung von Rückstellungen

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Abschlussbuchungen, die zu überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen geführt haben, dargestellt.

 

Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Stadtkämmerer/der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.6.1.1 dargestellten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 83 (2) Satz 1 GO NRW. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Bewilligung zur Kenntnis.

 

Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Rat der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.6.1.2 dargestellten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen.

 

 

Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit wird auf die Bereitstellung von Druckexemplaren des Jahresabschlusses 2025 verzichtet.

Der Jahresabschluss 2025 ist als PDF-Datei im Ratsinformationssystem hinterlegt, so dass jederzeit die Möglichkeit besteht, den Jahresabschluss 2025 abzurufen.

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Anlagen

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