Berichtsvorlage - M/18/0589
Grunddaten
- Betreff:
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Neues Gartendenkmal in Oberhausen – Eintragung des Westfriedhofs einschließlich Jüdischer Friedhof in die Denkmalliste
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Alice-Silvia Scheer
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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08.07.2026
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Sachverhalt
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind ein Gemeinwohlanliegen von hohem Rang. Nach Artikel 18 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen stehen die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale unter dem Schutz des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse und sind Pflichtaufgaben der Gemeinde.
Gartendenkmäler sind gemäß § 2 Abs. 4 des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, beispielsweise wenn sie bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler werden gemäß § 5 DSchG NRW durch Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Oberhausen unter Schutz gestellt.
Der Westfriedhof einschl. Jüdischer Friedhof befindet sich seit 1891 in Nutzung als Kommunalfriedhof. Es handelt sich um einen für die Stadtgesellschaft besonders wichtigen Ort des Gedenkens. Innerhalb der Friedhofsanlage vermitteln Ehrengrabmale, Denkmäler, Gedenksteine und Grabmäler historische Ereignisse der Oberhausener Stadtgeschichte ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert. Diese sind als historische Ausstattungsstücke als denkmalwerte Ausstattung Teil des Gartendenkmals. Der Westfriedhof einschließlich Jüdischer Friedhof stellt in seiner Ausgestaltung zum Parkfriedhof ein wesentlicher Teil der städtischen Grünplanung, initiiert durch die Aufwertung des Stadtgebiets unter dem ersten Oberhausener Bürgermeisters Friedrich August Schwartz, und ein prägender Bestandteil der Kulturlandschaft am Rhein-Herne-Kanal und der Emscher dar. Aufgrund der ab den 1920er Jahren vorgenommenen baulichen Ausgestaltung und Weiterentwicklung zum Parkfriedhof mit weiträumigen Grünflächen ist der Westfriedhof zugleich eine öffentliche Grünanlage mit hohen Aufenthaltsqualitäten. Er dokumentiert die Geschichte der Bestattungskultur und der Friedhofsgestaltung als Sondergebiet der Gartenarchitektur vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis in die 1960er Jahre. Insbesondere aufgrund seiner Erweiterungen und Ausgestaltungen der 1920er bis 1930er Jahre stellt er eine herausragende Friedhofsanlage im formalen Stil der Moderne dar. Die Errichtung eines Jüdischen Friedhofs innerhalb des Kommunalfriedhofs mit einer Belegung ab 1918 hat besondere historische Aussagekraft für die Geschichte der Stadt Oberhausen, weil damit dokumentiert wird, dass der städtische Begräbnisort für alle Angehörigen der Stadtgesellschaft unabhängig von ihrer Konfession geschaffen wurde.
An der Erhaltung und Nutzung Ihres Objektes besteht somit ein öffentliches Interesse wegen seiner Bedeutung für die Geschichte des Menschen sowie für Städte und Siedlungen. Die Erhaltung und Nutzung liegen wegen wissenschaftlicher sowie städtebaulicher Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit.
Die Eintragung des Westfriedhofs einschl. Jüdischer Friedhof in die Denkmalliste der Stadt Oberhausen gemäß § 23 i.V.m. § 5 DSchG NRW erfolgte unter der Nummer G001 am 30.04.2026. Mit dieser Vorlage wird der Denkmalausschuss über das neue Gartendenkmal in Oberhausen informiert, das Denkmallistenblatt ist der Berichtsvorlage als Anhang beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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