Beschlussvorlage - B/18/0966

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Bereitstellung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 120101 „Planung, Betreuung und Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsanlagen“ für das Haushaltsjahr 2026 beim Auftrag 560112010104– Kreisstraße, Kostenart 523100 –Erstattungen an das Land“ im Rahmen der Baumaßnahme „Brücke Kewerstraße“ in Höhe von 1.572.200,- Euro zu.

 

 

 

Deckungsvorschlag

 

Einsparungen beim Auftrag 560012010121 – Brücke DB Osterfelder Straße, Kostenart 523700 – Erstattung an private Unternehmen in gleicher Höhe, da die hierfür vorgesehenen konsumtiven Mittel infolge der Verschiebung des Baubeginns (und damit auch des Auszahlungsbeginns) durch die DB InfraGO AG vom ursprünglich 3. Quartal 2026 in das 1. Quartal 2027, erst im Jahr 2027 fällig werden.

 

 

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Bezug

 

Drucksache Nr. B/17/2180-01 „Aufweitung der Eisenbahnüberführung (EÜ) an der Kewerstraße“ vom 20.06.2022

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt zahlt einen entstandenen Überschuss von Fördermitteln zurück, der sich aus verringerten Brückenbaukosten und einer höheren finanziellen Beteiligung der DB InfraGO AG ergibt. Die bisher ausgezahlte Förderung erfolgte auf den bei der Antragstellung vorliegenden Kostenschätzungen. Insgesamt wird die Maßnahme günstiger und der städtische Anteil sinkt um ca. 47%.

 

Die Umsetzung der Maßnahme wurde 2022 vom Rat der Stadt beschlossen. 2023 begann mit dem Rückbau des alten Brückenbauwerks durch die DB InfraGO AG die Umsetzung. Inzwischen ist der Neubau der Brücke abgeschlossen und es erfolgt der Straßenbau durch die Stadt.

Die Maßnahme wird voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

 

Für den Brückenneubau wurden der Stadt gemäß Eisenbahnkreuzungsvereinbarung anteilig bisher 3.851.444 Euro in Rechnung gestellt. Diese Ausgaben waren voll zuwendungsfähig und wurden seit 2023 mit insgesamt 2.864.200 Euro durch das Land NRW gefördert.

Im Dezember 2025 zahlte die DB InfraGO AG eine Ablösung in Höhe von 2.128.793 Euro an die Stadt, womit sich die bisherigen Ausgaben auf 1.722.651 Euro verringert haben.

Den bisherigen Ausgaben in Höhe von ca. 3.851.444 Euro stehen somit Einnahmen aus der Ablösungszahlung gegenüber, wodurch sich die zuwendungsfähigen Kosten derzeit auf 1.722.651 Euro reduzieren. Daraus ergibt sich aktuell eine maximal zulässige Zuwendung von etwa 1.292.000 Euro.

 

Tabelle 1: Herleitung Überschuss

 

bis Ende 2025

aktuell

Ausgaben bisher (Anteil Brückenbau)

3.851.444

3.851.444

Einnahme durch Ablösung (DB InfraGO AG)

0

2.128.793

Förderfähige Ausgaben

3.851.444

1.722.651

Maximal zulässige Förderung (75%)

2.864.200

1.292.000

Bisherige Auszahlungen durch Land NRW

2.864.200

2.864.200

Überschuss

0

1.572.200

 

Nach derzeitigem Stand hat die Stadt Oberhausen Fördermittel in Höhe von 1.572.200 Euro mehr erhalten als ihr mit Berücksichtigung der zusätzlichen Einnahmen durch die DB InfraGO AG zustehen.

Dieser Betrag soll umgehend an die Bezirksregierung zurückgezahlt werden. Zur Auszahlung ist die Bereitstellung eines außerplanmäßigen Budgets erforderlich.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden zusammen mit dem derzeit erfolgenden Straßenbau voraussichtlich etwa 9.099.875 Euro betragen. Die Gesamtbeteiligung der DB InfraGO AG (ehem. DB Netz AG) wird, mit Berücksichtigung der bereits gezahlten Ablösung, auf ca. 5.948.027 Euro steigen.

Die zuwendungsfähigen Kosten werden auf ca. 3.151.848 Euro und die mögliche Zuwendung auf 2.363.900 Euro reduziert.

Der Eigenanteil der Stadt wird sich von den bisher geschätzten 1.483.212 Euro auf ca. 787.948 Euro verringern.

 

Für die Rückzahlung besteht eine Deckung im Rahmen der Baumaßnahme EÜ Osterfelder Straße (Auftrag 560012010121 – Brücke DB Osterfelder Straße, Kostenart 523700 – „Erstattung an private Unternehmen“), da die hierfür vorgesehenen konsumtiven Mittel infolge der Verschiebung des Baubeginns und Auszahlungsbeginns durch die DB InfraGO AG vom ursprünglich 3. Quartal 2026 in das 1. Quartal 2027, erst im Jahr 2027 fällig werden.

 

Übersicht Kosten:

 

Tabelle 2: Kostenübersicht

 

Antragstellung

Aktuelle Schätzung

Differenz

Gesamtkosten (Brücke & Straße)

11.534.696 EUR

9.099.875 EUR

- 2.434.821 EUR

Anteil DB

5.601.884 EUR

5.948.027 EUR

+ 346.143 EUR

Zuwendungsfähige Ausgaben

5.932.812 EUR

3.151.848 EUR

- 2.780.964 EUR

Zulässige Zuwendung (75%)

4.449.600 EUR

2.363.900 EUR

- 2.085.700 EUR

Eigenanteil Stadt

1.483.212 EUR

787.948 EUR

- 695.264 EUR

 

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Anlagen

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