Beschlussvorlage - B/18/0977

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss beschließt die Festlegung der Betrachtungsräume

Lirich, Reinersbach und Schladviertel als Grundlage für zukünftige Projekte im Bereich der Klimaanpassung im Rahmen des Landesförderprogramm KRIS

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Festlegung der Betrachtungsräume

 

Für zukünftige Projekte im Bereich der Klimaanpassung stellt sich insbesondere das Landesförderprogramm KRiS (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft) in den Mittelpunkt der Planungen. Durch die Kooperation mit den Wasserverbänden (EGLV) ergibt sich für die Stadt daraus eine historisch günstige Finanzierungssituation. Die Förderquote für wasserwirtschaftliche Maßnahmen der Kommunen beträgt 100 %, dessen Beantragung jedoch an Bedingungen geknüpft ist. Gültigkeit hat das Programm nur in ausgewählten Betrachtungsräumen, die eine Mindestgröße von 5 ha aufweisen und eine dortige Abkopplung des Regenwassers von der Kanalisation zu mind. 25 % ermöglichen. Die Stadt Oberhausen hat gemeinsam mit dem Umweltbüro Bolle aus Essen und der Emschergenossenschaft auf dem Oberhausener Stadtgebiet drei solcher Betrachtungsräume (Reinersbach, Schladviertel, Lirich) ermitteln können (siehe Anlage). Für künftige Förderantragsstellungen ist ein Gremienbeschluss zur Festsetzung der Betrachtungsräume notwendig. Entsprechende Anträge können bis 2030 gestellt werden, die Umsetzungsfrist endet 2033.

 

 

Vorbereitende Maßnahmen

 

Die Teilnahme am KRiS-Programm ermöglicht der Stadt Oberhausen die Realisierung umfangreicher Klimaanpassungsprojekte. Diese Maßnahmen führen neben der rein funktionalen Klimaanpassung zu einer signifikanten Aufwertung des Stadtbildes und der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger. Hierzu müssen jedoch bei einigen Maßnahmen in der Planungsphase vorab Untersuchungen und Gutachten im Sinne der Grundlagenermittlung durchgeführt werden. In der Kalkulation wird daher, je nach Aufgabe und Aufwand, ein Ansatz von 10 %–15 % der gesamten Baukosten als zusätzliche Kosten für Planungskosten, Fachplanungskosten und Gutachten hinzugenommen, was für die KRIS-Maßnahmen zu zusätzlichen nicht förderfähigen Planungskosten in Höhe von voraussichtlich 1.445.000 EUR führt. Diese sind durch entsprechende Einsparungen bei anderen Maßnahmen zu kompensieren.

 

Für eine folgende fachgerechte Ausführung der Maßnahmen fallen bei manchen Gewerken auch zusätzliche Arbeiten an, die nicht durch die Fördermittel abgedeckt werden. Ebenso kann es vorkommen, dass zusätzliche Kosten durch unvorhergesehene Faktoren entstehen, die erst durch die Erstellung eines Gutachtens ersichtlich werden. Bei Maßnahmen z.B., bei denen eine Versickerung vor Ort in Form einer Mulden-/Flächenversickerung und/oder in Rigolen vorgenommen wird, ist davon auszugehen, dass ein Bodenaustausch stattfinden wird und ein Anteil des Bodenaushubs belasteter Boden ist. Daher werden ca. 20 % des Bodenaushubs als belasteter oder hochbelasteter Boden angesehen, was im Falle der Entsorgung des Bodens Mehrkosten verursacht. Bei der Ausführung von Dachbegrünung auf Bestandsdächer ist eine vorherige Ertüchtigung der Dachabdichtung sowie der Einbau von Absturzsicherungen als Voraussetzung zukünftiger Wartungsarbeiten einzuplanen. Diese zusätzlichen Kosten sind durch entsprechende Einsparungen bei anderen Maßnahmen zu kompensieren.

 

Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden im Nachgang mehrmals jährlich oder alle 2-3 Jahre Wartungsvorgänge und/oder Reinigungsvorgänge durchgeführt. Dies führt zu Folgekosten, die noch nicht beziffert werden können.

Diese Mittel sind nicht im bisherigen Haushalt vorgesehen und müssen zusätzlich eingestellt werden. Notwendige Beschlüsse hierzu werden den Gremien entsprechend vorgelegt.  

 

Vor dem Hintergrund des erheblichen Projekt- und Fördervolumens, das an verbindliche Fristen (Antragstellung bis 2030, Umsetzung innerhalb von drei Jahren) geknüpft ist, ist die Einrichtung zusätzlicher personeller Kapazitäten im Bereich Mobilität (1,5 Stellen) und der SBO Freianlagenplanung (2 Stellen) zwingend erforderlich. Entstehende Personalkosten können über Entwässerungsgebühren refinanziert werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den Gremien nach der Sommerpause vorgelegt.

 

 

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Anlagen

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