Beschlussvorlage - B/18/1044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

1. Die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (§ 17 SchulG NRW) in der Stadt Oberhausen mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 auf Basis der Erkenntnisse einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW.

2. Die Errichtung erfolgt sukzessive mit Wirkung vom 01.08.2027, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5.

3. Die Integrierte Gesamtschule wird gemäß § 9 Abs. 1 SchulG NRW im gebundenen Ganztagsbetrieb errichtet.

4. Die Integrierte Gesamtschule wird als Schule des gemeinsamen Lernens errichtet. Bis zum Umzug in das finale Schulgebäude sollen die nach den geltenden schulrechtlichen Vorgaben zulässigen Klassenhöchstwerte ausgeschöpft werden.

5. Die Integrierte Gesamtschule wird unter dem Namen „Gesamtschule Lirich" geführt. Eine Änderung des Schulnamens kann ggf. nach Errichtung erfolgen.

6. Die Integrierte Gesamtschule wird vierzügig, d.h. mit vier parallelen Klassen je Jahrgang (von Klasse 5 bis 10), errichtet.

7. Die Integrierte Gesamtschule wird am Standort Eschenstraße 60, 46049 Oberhausen (ehemalige Hauptschule Lirich zurzeit noch genutzt durch die VHS) errichtet.

8. Der Standort wird zunächst temporär genutzt, bis der Neubau am noch festzulegenden neuen Standort fertiggestellt ist. Mit Umzug in das neue Schulgebäude wird die Schule in der Sekundarstufe I sechszügig geführt.

 

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Bezug

B/17/7052 – Schulentwicklungsplanung Stadt Oberhausen 2025-2035

 

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Sachverhalt

  1. Hintergrund der Neugründung der Gesamtschule Lirich und aktuelle Entwicklungen

 

Mit Beschluss vom 29.09.2025 hat der Rat der Stadt Oberhausen vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Stadtverwaltung beauftragt, die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule, vorzugsweise in Lirich, vorzubereiten. Die Errichtung soll ab dem 01.08.2027 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5, ggf. an einem Interimsstandort, erfolgen, um ein ausreichendes Schulplatzangebot in der Sekundarstufe I sicherstellen zu können. Hintergrund sind mehrere strukturelle Entwicklungen, die sich gegenseitig verstärken.

 

Hohe Übergangszahlen aus den Grundschulen in die Sekundarstufe I

 

Aktueller Jahrgang

Jahrgang Schuljahr 2026/2027

Übergang 4-5

Summe

4

5

2026/2027

2.003

3

4

2027/2028

2.166

2

3

2028/2029

2.185

1

2

2029/2030

2.127

Neuanmeldungen

1

2030/2031

2.046

Tabelle 1: Schülerzahlenentwicklung Übergang 4-5 Schuljahr 2026/2027-2030/2031 bereits im Schulsystem befindlicher Kinder

Datenquelle: SchILDzentral vom 28.05.2026

 

Für das kommende Schuljahr 2026/2027 wurden insgesamt 2.003 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien, Real- und Gesamtschulen angemeldet (Anmeldezahlen aus SchILDzentral Stand 28.05.2026). Wie aus Tabelle 1 (Anmeldezahlen – Kinder befinden sich bereits im Schulsystem) und Tabelle 2 (Kinderbestandsdaten – Kinder befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht im Schulsystem) zu erkennen ist, ergeben sich für die kommenden Schuljahre weiterhin hohe Schülerzahlen beim Übergang von den Grundschulen in die weiterführenden Schulen.

 

Geburtsjahr

Einschu-lungsjahr

Übergang
4-5

SR 71 Mitte / Styrum

SR 72 OB Ost

SR 73 Alsta-den / Lirich

SR 74 Ster-krade Mitte

SR 75 Ster-krade Nord

SR 76 Oster-feld

Summe

2020/2021

2027/2028

2031/2032

305

315

297

470

297

374

2058

2021/2022

2028/2029

2032/2033

311

345

278

433

258

371

1996

2022/2023

2029/2030

2033/2034

265

295

243

415

206

358

1782

2023/2024

2030/2031

2034/2035

292

314

272

394

196

325

1793

Tabelle 2: Schülerzahlenentwicklung nach Geburts-, Einschulungs- und Übergangsjahr pro Sozialraum und das gesamte Stadtgebiet Oberhausen

Datenquelle: Kinderbestandsdaten vom Bereich Statistik zum 31.12.2025

 

Besonders kritisch ist nach aktuellen Prognosen das Schuljahr 2028/2029 (vgl. Abbildung 1). Dort wird von einem Peak von knapp über 2.200 Schülerinnen und Schülern im Jahrgang 5 ausgegangen.

 

Die Prognosen basieren auf:

  •           stark besetzten Grundschuljahrgängen,
  •           steigenden Schülerzahlen in den unteren Jahrgängen,
  •           Wiederholungen in der Schuleingangsphase,
  •           Zuzügen nach Oberhausen,
  •           steigenden Förderbedarfen,
  •           zusätzlichen Seiteneinsteigenden.

 

Abbildung 1: Entwicklung der Schülerzahlen in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen

Datenquellen: Anmeldungen Sek I aus SchILDzentral für das SJ 2026/2027; SchILDzentral-Daten der Grundschuljahrgänge (SJ 2027/2028- 2030/2031); Kinderbestandsdaten mit Stand vom 31.12.2025 (ab SJ 2031/2032)

 

Aus Abbildung 1 lässt sich ab dem Schuljahr 2032/2033 ein Rückgang der Schülerzahlen in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I erkennen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Prognosen auf den Kinderbestandsdaten basieren (Stichtag 31.12.2025, Quelle: Bereich Statistik), welche aufgrund leicht rückläufiger Geburtenzahlen bereits einen abnehmenden Trend zeigen. Die Prognosegenauigkeit nimmt jedoch mit zunehmendem Zeithorizont ab: Weltweite Krisen oder politische Entwicklungen können zu zusätzlichen Zuzügen führen und die gegenwärtigen Zahlen beeinflussen.

 

Dauerhaft steigende Schülerzahlen in der Sekundarstufe I

 

Die Schulentwicklungsplanung stellt fest, dass die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an Real-, Gesamt- und Gymnasialschulen in den kommenden Jahren massiv ansteigen wird (das Maximum wird im Schuljahr 2032/2033 mit 15.970 Schülerinnen und Schülern erreicht). Die Planung verweist ausdrücklich darauf, dass selbst bei künftig leicht sinkenden Geburtenzahlen und leicht sinkenden Schülerzahlen in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler bis weit in die 2030er Jahre hoch bleibt. Das externe Beratungsunternehmen Lexis & Rother kommt zudem zu dem Ergebnis, dass bis mindestens 2040 von dauerhaft erhöhten Schülerzahlen im Oberhausener Schulsystem auszugehen ist.

 

Abbildung 2: Entwicklung der Schülerzahl an Real-, Gesamtschulen und Gymnasien

Datenquelle: IT.NRW, Auswertung vom Beratungsbüro Lexis & Rother

 

Fehlende Kapazitäten und hohe Belastung der bestehenden Schulen

 

Die vorhandenen Schulen arbeiten bereits heute an oder über ihren Kapazitätsgrenzen. Raumkapazitäten sind eingeschränkt und Erweiterungsmöglichkeiten an vielen Standorten nur selten oder gar nicht vorhanden. Im laufenden Schuljahr 2025/2026 befinden sich insgesamt 16 Mehrklassen im System der Sekundarstufe I (Auswertung SchILDzentral Stand Mai 2026). Für das Schuljahr 2026/2027 wird aktuell von 14 Mehrklassen im System ausgegangen – hierbei wurden noch keine potentiellen Mehrklassen berücksichtigt, welche sich aus schulformwechselnden sowie wiederholenden Schülerinnen und Schülern ergeben könnten. Im Schuljahr 2025/2026 wurden aus diesem Grund zwei Mehrklassen gebildet sowie in der Mittelstufe zum Teil die Klassenfrequenzen erhöht, da insgesamt 125 Schülerinnen und Schüler aufgrund schulrechtlicher Vorgaben die Schulform wechseln mussten. Für das Schuljahr 2026/2027 wird die Koordinierungssitzung im Juni 2026 stattfinden. Hier ist aktuell von 185 maximal möglichen (wovon mindestens ca. 50 bereits feststehen) schulformwechselnden bzw. wiederholenden Schülerinnen und Schülern auszugehen, wodurch es zu weiteren Mehrklassenbedarfen oder Klassenfrequenzsteigerungen kommen kann.

 

Wie Tabelle 3 zu entnehmen ist, hat sich die Zahl der seiteneinsteigenden Schülerinnen und Schüler, die sich in der Sekundarstufe I in der Erstförderung befinden, im Vergleich zwischen den beiden betrachteten Stichtagen leicht verringert. Diese Kinder und Jugendlichen werden entweder im Rahmen innerer Differenzierung, in teilweiser oder in vollständig äußerer Differenzierung (z.B. in Form von Internationalen Vorbereitungsklassen) unterrichtet. Je nach Differenzierungsart sind unterschiedliche schulorganisatorische Maßnahmen – insbesondere gesonderte Räumlichkeiten – erforderlich. Entsprechend trägt die hohe Zahl von Seiteneinsteigenden zu den bestehenden Kapazitätsengpässen bei.


 

 

Stichtag

Anzahl Schülerinnen und Schüler in Erstförderung

10.06.2025

301

29.04.2026

246

Tabelle 3: Schülerinnen und Schüler in Erstförderung Sekundarstufe I Stadt Oberhausen

 

Ein zukünftiges Risiko birgt zudem das sogenannte Stadtkinderprinzip (§ 46 SchulG NRW) benachbarter Städte, welches mittel- und langfristig zu höheren Platzbedarfen in Oberhausen führen könnte. Die Stadt Bottrop wendet dieses bereits seit dem Schuljahr 2021/2022 an. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Stadt Dinslaken ebenfalls von diesem Prinzip Gebrauch machen. Abbildung 3 stellt dar, wie viele Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2025/2026 in den weiterführenden Schulformen (Haupt-, Real-, Sekundar-, Waldorf-, Gesamtschulen und Gymnasien) zwischen Oberhausen und den angrenzenden Kommunen ein- und ausgependelt sind. Es zeigt sich, dass aktuell mehr Schülerinnen und Schüler aus Oberhausen in benachbarte Städte auspendeln als andersherum. Betrachtet man die Entwicklung seit dem Schuljahr 2021/2022 bis zum Schuljahr 2025/2026, so ist zu erkennen, dass dieser Trend rückläufig ist. Pendelten im Schuljahr 2021/2022 noch 731 Schülerinnen und Schüler mehr aus als ein, sind dies im Schuljahr 2025/2026 nun nur noch 571 Schülerinnen und Schüler. Dieser Trend könnte sich aufgrund des angewandten Stadtkinderprinzips der genannten Nachbarkommunen fortsetzen. 

 

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Abbildung 3: Ein- und Auspendler*innen an weiterführenden Schulformen in angrenzenden Kommunen im Schuljahr 2025/2026

Datenquelle: Bereich Statistik (Schuldatensätze; IT.NRW) Stand Schuljahr 2025/2026

  1. Schlussfolgerung

 

Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass

 

  •           Zügigkeitserhöhungen allein nicht ausreichen,
  •           viele Schulen räumlich nicht mehr erweitert werden können,
  •           insbesondere an Gesamtschulen aufgrund von Schulformwechselnden und Wiederholenden hohe Kapazitäten benötigt werden,
  •           die bestehenden Kapazitäten dauerhaft nicht ausreichen.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt ausdrücklich die Gründung der neuen Gesamtschule Lirich. 

 

Die Verwaltung bewertet die Gründung der Gesamtschule Lirich als elementar notwendige schulorganisatorische Maßnahme, um die notwendigen Schulplatzkapazitäten zur Verfügung stellen zu können.

 

Die Gesamtschule Lirich wird

 

  •           zusätzliche Schulplätze schaffen, ohne bestehende Schulen und Systeme zu gefährden,
  •           perspektivisch schulformwechselnde Schülerinnen und Schüler aufnehmen,
  •           sowie langfristig zur Versorgungssicherheit in der Sekundarstufe I beitragen.

 

Abbildung 4 stellt dar, wie sich die Gesamtanzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 vom Schuljahr 2026/2027 bis 2031/2032 entwickeln wird. Zusätzlich wird diese Prognose jeweils mit der Annahme von plus und minus 2 % dargestellt. Um zu zeigen, wie diese Bedarfe gedeckt werden sollen, werden darüber hinaus bereits gesicherte zukünftige Kapazitäten sowie Kapazitäten nach geplanten Maßnahmen abgebildet.

 

Abbildung 4: Darstellung der Kapazitätsentwicklung nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen für die Jahrgangstufe 5. Datenquellen analog zu Abbildung 1

Gesicherte zukünftige Kapazitäten berücksichtigen

 

  •           die Umsetzung von sechs Zügen an der Gesamtschule an der Knappenstraße seit dem Schuljahr 2025/2026
  •           die Erweiterung der Gesamtschule Weierheide auf sechs Züge ab dem Schuljahr 2027/2028
  •           Zügigkeitserweiterungen an der Heinrich-Böll-Gesamtschule von sechs auf sieben und an der Theodor-Heuss-Realschule von vier auf fünf Züge ab dem Schuljahr 2026/2027.

 

Die Kapazitäten nach geplanten Maßnahmen ergänzen die gesicherten zukünftigen Kapazitäten um

 

  •           eine temporäre Klassenstärkenanpassung an allen Gesamt- und Realschulen des Gemeinsamen Lernens auf 28 Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2026/2027
  •           Mehrklassenbildungen in der Jahrgangsstufe 5 am Sophie-Scholl-Gymnasium und Bertha-von-Suttner-Gymnasium im Schuljahr 2026/2027
  •           die neue Gesamtschule Lirich, die ab dem Schuljahr 2027/2028 vierzügig und ab dem Schuljahr 2031/2032 sechszügig geführt werden soll.

 

Um temporäre Bedarfsspitzen decken zu können, wird es auch zukünftig notwendig sein, situativ mit der Bildung von Mehrklassen zu reagieren. Gleichzeitig gilt aber auch, dass zukünftig bei Kapazitätsüberhängen die Möglichkeit besteht, dass Zügigkeiten und Klassenstärken reduziert werden könnten.

 

Die Gesamtschule Lirich soll zum Schuljahr 2027/2028 vierzügig und zunächst mit einer Klassenstärke von 29 Schülerinnen und Schülern geführt werden, ehe diese nach Errichtung eines dauerhaften Standortes (Informationen hierzu folgen zu einem späteren Zeitpunkt) sechszügig ausgebaut und als Schule des Gemeinsamen Lernens entsprechend mit einer Klassenstärke von 27 Schülerinnen und Schülern geführt wird. § 82 Abs. 1 SchulG NRW gibt vor, dass die für die Errichtung einer neuen Gesamtschule erforderliche Klassenmindestgröße 25 Schülerinnen und Schüler umfassen muss und diese prognostisch für mindestens fünf Jahre gewährleistet sein muss. Wie Abbildung 4 zu entnehmen ist, zeigen die aktuellen Zahlen, dass der Bedarf vorhanden sein und die Vorgabe voraussichtlich erfüllt werden wird.

Da die Gründung bereits in 2027 erfolgen muss, soll die Gesamtschule Lirich an dem Interimsstandort Eschenstraße 60, 46049 Oberhausen in dem ehemaligen Gebäude der Hauptschule Lirich gegründet werden. Sobald der endgültige Standort der Gesamtschule Lirich feststeht, ist hierzu ein erneuter Beschluss sowie eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf notwendig (§ 81 Abs. 3 SchulG NRW i. V. m. § 88 Abs. 2 SchulG NRW), da es sich gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW um die Änderung einer Schule handelt.

 

Die Standortprüfung durch die Servicebetriebe Oberhausen – SBO sowie die Schulverwaltung hat ergeben, dass sich das Gebäude als Interims- und Gründungsstandort der Gesamtschule Lirich eignet. Welche schulspezifischen konkreten Änderungen baulich vorgenommen werden müssen, wird aktuell noch abschließend geklärt, sodass eine Kostenermittlung der in Rede stehenden Umbauarbeiten von Räumen und im Außenbereich für einen Schulhof noch nicht erfolgen konnte. Lediglich eine erste Ermittlung von Kosten für Änderungen mit Blick auf den Brandschutz konnten mit der Feuerwehr ermittelt werden (Kostenschätzung 300.000 EUR plus 10-15 % Sicherheitsaufschlag).

Demzufolge werden im Rahmen dieses Beschlusses noch keine finanziellen Konsequenzen aufgeführt. Haushaltsmittel werden zum Haushalt 2027 ff. nach erfolgter Kalkulation entsprechend angemeldet.

 

Die Angebote der VHS, die aktuell in der Eschenstraße 60 vorgehalten werden, sollen in Räumlichkeiten des Hans-Sachs-Berufskollegs umziehen und nach jetzigem Stand nach Freiziehen durch die neue Gesamtschule wieder zur Eschenstraße 60 verlagert werden.

 

Diese Vorlage dient zunächst als Grundlage für die unbedingt notwendige Einholung der Genehmigung der Schulgründung bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf muss die Beantragung der Errichtung der neuen Gesamtschule umgehend erfolgen, da die Bezirksregierung andernfalls die Auswahl des notwendigen Personals (Schulleitung, etc.) nicht weiterfortführen kann und die zeitlichen Rahmenbedingungen für das Schuljahr 2027/2028 nicht eingehalten werden können.

 

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