Beschlussvorlage - B/18/1011
Grunddaten
- Betreff:
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Verlängerung der Schnellbuslinie 94 von Essen-Unterstraße über Essen-Frintrop nach Oberhausen-Borbeck zum Fahrplanwechseltermin im Januar 2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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24.06.2026
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Beschlussfassung
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08.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss der Stadt Oberhausen stimmt der Verlängerung der Schnellbuslinie 94 (SB 94) von Essen-Unterstraße über Essen-Frintrop nach Oberhausen-Borbeck zum Fahrplanwechseltermin im Januar 2027, gemäß Nahverkehrsplan 2017, zu. Die Umsetzung der Linienverlängerung wird durch innerbetriebliche Einsparungen der STOAG kompensiert. Eine Belastung des städtischen Haushalts erfolgt nicht.
Bezug
A/15/3300-01 – Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen zur Verlängerung der Linie SB 94 in den Ortsteil Borbeck
M/16/0306-01 – Prüfung einer möglichen Verlängerung der Linie SB94 bis zum Ortsteil OB-Borbeck und E-Dellwig Bf. Anträge der CDU- (Drucksache A/15/3300-01) und SPD-Fraktion, DIE GRÜNEN und FPD (Drucksache A/15/3382-01) Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 26.03.2014
A/17/5177 – Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt – Busanbindung Borbeck
M/17/5597 – Beantwortung des Antrags (A/17/5177) der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt – Busanbindung Borbeck
B/17/4175-01 – „Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr – Mobilitätsimpuls.RUHR 2023“
A/18/0361 – Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt - ÖPNV-Anbindung des Ortsteils Oberhausen-Borbeck
Sachverhalt
Die verkehrliche Erreichbarkeit des Stadtteils Oberhausen-Borbeck hat sich in den vergangenen Jahren infolge fortdauernder Baumaßnahmen im Stadtteil selbst sowie auf den wesentlichen Zufahrtsachsen spürbar verschlechtert. Besonders gravierend wirkt sich die seit April 2024 bestehende Sperrung der Rhein-Herne-Kanalbrücke in der Einbleckstraße für den Busverkehr aus. Seither erfolgt die ÖPNV-Anbindung ausschließlich über die Linie 957 mit Führung über die Ripshorster und Osterfelder Straße. Diese Erschließung mit nur einer Buslinie stellt weder hinsichtlich der Kapazität noch der betrieblichen Stabilität eine zukunftsfähige Lösung dar.
Die Verlängerung der SB 94 ist keine optionale Angebotsausweitung, sondern eine notwendige strukturelle Stabilisierungsmaßnahme, die bereits im Nahverkehrsplan 2017 beschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Stadt Oberhausen seit 2014 konsequent das Ziel, die ÖPNV-Anbindung Borbecks strukturell und nachhaltig zu verbessern. Grundlage hierfür ist ein politischer Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen aus dem Jahr 2014 (A/15/3300-01), mit dem die Verwaltung im Einvernehmen mit der STOAG beauftragt wurde, die Verlängerung der Schnellbuslinie SB 94 bis nach Oberhausen-Borbeck zu prüfen. Die Maßnahme wurde folgerichtig in den Nahverkehrsplan (NVP) 2017 aufgenommen und darüber hinaus im interkommunalen Kontext im Endbericht „Mobilitätsimpuls.RUHR 2023“ (B/17/4175-01) berücksichtigt. Damit besteht seit Jahren ein klar dokumentierter verkehrspolitischer Entwicklungsauftrag.
Die Verlängerung der SB 94 stellt verkehrlich wie strukturell einen erheblichen Mehrwert für Oberhausen-Borbeck, Essen-Frintrop und Alt-Oberhausen dar. Durch die direkte Linienführung entsteht eine schnelle, umsteigefreie Verbindung zwischen Borbeck und dem östlichen Bereich Alt-Oberhausens. Die Linienverlängerung der SB 94 ist in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1: Darstellung Linienverlängerung SB94 und weiterer Buslinien
Bestehende Fahrgastpotenziale – insbesondere mit Ziel Innenstadt – werden gezielt aktiviert. Zugleich verbessert sich die Anbindung an den Oberhausener Hauptbahnhof und damit an den Schienenpersonennahverkehr deutlich. Die Verknüpfung mit der Straßenbahnlinie 105 an der Haltestelle (Essen-)Unterstraße wird gestärkt, wodurch zusätzliche intermodale Umsteigebeziehungen entstehen. Insgesamt führt die Maßnahme zu einer spürbaren Qualitätssteigerung durch verkürzte Reisezeiten, reduzierte Umstiege und erhöhte betriebliche Stabilität. Gleichzeitig wird die derzeit bestehende, strukturell problematische Abhängigkeit von der Linie 957 wirksam reduziert. Aus Sicht der Stadt ist die Verlängerung der SB 94 ein strategisch sinnvoller und strukturell nachhaltiger Schritt zur Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der ÖPNV-Anbindung Borbecks. Sie stärkt die interkommunale Verflechtung, erhöht die Standortattraktivität und verbessert die verkehrliche Resilienz des Stadtteils deutlich.
Die Verlängerung der SB94 ist bereits im Nahverkehrsplan 2017 der Stadt Oberhausen verankert. Im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde die Maßnahme durch ein externes Gutachterbüro fachlich geprüft und bestätigt. Sie basiert somit auf einer belastbaren planerischen Grundlage und entspricht den verkehrspolitischen Zielsetzungen der Stadt. Darüber hinaus wird derzeit im Auftrag der STOAG durch ein externes Gutachterbüro eine ganzheitliche Überplanung des Liniennetzes für das Oberhausener Stadtgebiet durchgeführt. Aus dem bislang unveröffentlichten Abschlussbericht zeichnet sich ein zusätzlicher Bedarf für eine südliche Verbindung zwischen Alt-Oberhausen und Oberhausen-Borbeck ab. Im Rahmen der Untersuchung werden zudem für das Gesamtnetz potenzielle Einsparmaßnahmen identifiziert, die eine finanzielle Kompensation der vorgeschlagenen Maßnahme ermöglichen können.
In Oberhausen-Borbeck bedarf es zudem einer Einrichtung einer Endhaltestelle in der Ankerstraße. Die Wendefahrt erfolgt von dem Knotenpunkt an der Quellstraße links in die Ankerstraße, dann rechts in die Hafenstraße und wiederum links in Ankerstraße zur Endhaltestelle. Von dort aus beginnt der Linienweg wiederum. Der Linienbus fährt geradeaus weiter und biegt rechts in die Quellstraße. Aufgrund einer fehlenden Wendeanlage im Stadtteil muss der Linienbus im Wohngebiet wenden. Aufgrund der Schleppkurven eines Gelenkbusses bedarf es einer Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Anker- und Hafenstraße, so dass einzelne Parkplätze entfallen werden. Die Endhaltestelle wird auf einem bestehenden Längsparkstreifen der Ankerstraße in Höhe der Sportanlage „SuS 21 Oberhausen e.V.“ realisiert. Die Lage der Endhaltestelle in der Ankerstraße ist in Abbildung 2 dargestellt.
Abbildung 2: Zukünftige Endhaltestelle der SB94 in der Ankerstraße
Die Linienverlängerung kann ab der Haltestelle „Unterstraße“ ausschließlich über Essener Stadtgebiet geführt werden. Die Umsetzung setzt daher zwingend die Mitwirkung der Stadt Essen voraus. Üblicherweise ist in solchen Fällen eine anteilige Kostenübernahme für den auf dem jeweiligen Stadtgebiet erbrachten Leistungsanteil vorgesehen. Die Stadt Essen befürwortet die Verlängerung grundsätzlich. Sie befindet sich derzeit in der Fortschreibung des NVP und entscheidet nach der Sommerpause 2026 über drei Planungsvarianten zur Fortführung der weiteren Planung im NVP-Prozess. Nach Vorliegen der Entscheidung des Rates der Stadt Essen, kann sie in Abhängigkeit von der Planfallentscheidung prüfen, ob eine Mitfinanzierung der Linie SB94 vorab beschlossen und damit ab dem Fahrplanwechseltermin im Januar 2027 angestoßen werden kann. Sollte jedoch der Rat der Stadt Essen für eine Angebotsreduzierung im ÖPNV für ihren NVP entscheiden, so sind die Gesamtkosten, auch auf Essener Stadtgebiet bis zur Umsetzung der Maßnahmen im NVP der Stadt Essen, durch die Stadt Oberhausen zu tragen.
Die Verlängerung der Linie SB94 kann zum nächstmöglichen Fahrplanwechsel im Januar 2027 umgesetzt werden. Die Streckenverlängerung umfasst insgesamt 6,5 km im Hin- und Rückweg, davon 3,9 km auf dem Gebiet der Stadt Oberhausen und 2,6 km auf dem Gebiet der Stadt Essen. Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich auf insgesamt 230.000 EUR, wovon 138.000 EUR auf die Stadt Oberhausen und 92.000 EUR auf die Stadt Essen entfallen. Mit 2,10 EUR je Fahrplankilometer liegen die Betriebskosten der Verlängerung im Vergleich zu anderen Linien des Netzes auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass für die Umsetzung weder ein zusätzliches Fahrzeug noch zusätzliches Fahrpersonal erforderlich sind.
Die Maßnahme wird insgesamt kostenneutral umgesetzt. Sollte der Rat der Stadt Essen die Finanzierung des auf Essener Stadtgebiet entfallenden Kostenanteils nicht übernehmen, wird die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen des Gesamtnetzes in Oberhausen sichergestellt. Die Entwicklung der verkehrlichen Nachfrage in Borbeck im Zusammenhang mit der Linienverlängerung wird unter Berücksichtigung des bestehenden ÖPNV-Angebots sowie der örtlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich beobachtet und bewertet. Im Zuge zukünftiger Weiterentwicklungen des Liniennetzes sowie der Fortschreibung des Nahverkehrsplans können erforderliche Anpassungen mit Auswirkungen auf den betreffenden Stadtteil berücksichtigt und umgesetzt werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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