Antragsvorlage - A/18/0962

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beauftragt die Verwaltung, auf der Schwartzstraße, im Abschnitt von der Tannenbergstraße bis zur Mülheimer Straße, die Einführung eines Tempolimits von 30 km/h zu prüfen.

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Bezug

 

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Sachverhalt

Die Einführung eines Tempolimits von 30 km/h auf dem genannten Straßenabschnitt ist aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr geboten.

 

Hohe Bedeutung für den Fußverkehr
Die Schwartzstraße wird stark von Fußgänger*innen genutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich unter anderem eine Schule sowie das Rathaus, wodurch täglich ein erhöhtes Aufkommen an Kindern, Jugendlichen, Eltern sowie Beschäftigten und Besucher*innen entsteht. Ein reduziertes Tempolimit trägt wesentlich zur Erhöhung der Sicherheit dieser besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmenden bei.  

 

Unzureichende Infrastruktur für den Radverkehr

Der vorhandene Radweg entspricht nicht in Gänze den Anforderungen an eine sichere und zeitgemäße Radverkehrsführung. Ein Tempolimit von 30 km/h reduziert Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen Kfz- und Radverkehr und verbessert damit die Sicherheit für Radfahrende erheblich. 

 

Keine wesentlichen Nachteile für den ÖPNV
Negative Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr sind nicht zu erwarten. Dieser Abschnitt ist durch Zebrastreifen geprägt, an denen auch Busse regelmäßig anhalten müssen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt daher zu keinen relevanten Zeitverlusten im Betriebsablauf. 

 

Beitrag zu einem ruhigeren und sichereren Stadtverkehr
Tempo 30 wirkt sich positiv auf das allgemeine Verkehrsverhalten aus, senkt Lärm- und Abgasemissionen und steigert die Aufenthaltsqualität im Umfeld öffentlicher Einrichtungen.

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Anlagen

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