Beschlussvorlage - B/18/0732

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt, für den Bereich der Paul-Reusch-Straße, ab der Einmündung der Langemarkstraße bis zum Ende der Sackgasse eine Parkverbots­zone (Verkehrszeichen 290.1/290.2) einzurichten.

 

Innerhalb der Parkzone wird das Be- und Entladen werktags in den Zeiten von 06:00 - 11:00 Uhr sowie von 20:00 - 21:00 Uhr zugelassen. Die Regelung wird durch entsprechende Zu­satzzeichen an der Zonenbeschilderung am Beginn des Abschnitts kenntlich gemacht.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 800 EUR (brutto) geschätzt und sind im Haushalt 2026 ff. durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – WBO abgedeckt.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde über den Haushalt und das HSK 2026 ff.

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Bezug

 

A/17/6426 – Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 2 der Ge­schäftsordnung für den Rat der Stadt: „Durchfahrt Paul-Reusch-Straße“

 

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Sachverhalt

 

Mit dem Antrag der CDU-Fraktion wurde die Verwaltung gebeten, geeignete Maßnahmen gegen das verkehrswidrige Durchfahren sowie das regelwidrige Parken auf der Paul-Reusch-Straße im Bereich der Hausnummer 26 zu ergreifen.

 

Die Paul-Reusch-Straße ist ab der Einmündung der Langemarkstraße als Bereich für den Be- und Entladeverkehr werktags in den Zeiten von 06:00-11:00 Uhr und 20:00-21:00 Uhr vorgesehen. Die vorhandene Beschilderung stellt jedoch keine eindeutige und unmittelbar erkennbare verkehrsrechtliche Anordnung im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dar (vgl. Abbildung 1). Eine verbindliche Nutzungsbeschränkung für Verkehrsteilnehmende ist damit nicht gegeben.

 

Abbildung 1: Hinweisbeschilderung (Quelle: Eigene Darstellung)

 

Im Januar/Februar 2026 wurde im betroffenen Abschnitt eine Verkehrserhebung durchge­führt. Dabei wurde ein tägliches Verkehrsaufkommen von rund 140 Kfz festgestellt. Die Ver­kehrsstärke ist insgesamt als sehr gering einzustufen. Auffällig ist jedoch, dass das Ver­kehrsaufkommen außerhalb der Lieferzeiten nicht nennenswert abnimmt. Dies deutet darauf hin, dass der Bereich vom Parksuchverkehr genutzt wird und der Straßenraum faktisch als Parkfläche dient.

 

Die Gestaltung des Straßenraums begünstigt diesen Eindruck: Durchgehende Pflasterung und fehlende räumliche Abgrenzung erwecken den Eindruck einer regulären Parkmöglichkeit (vgl. Abbildung 2). In Verbindung mit der unklaren Beschilderung ist die Regelung für Ver­kehrsteilnehmende nicht hinreichend erkennbar.

 

Abbildung 2: Parksituation Paul-Reusch-Straße (Quelle: Eigene Darstellung)

 

Zur Regelung des Verkehrs wird ab der Langemarkstraße bis zum Ende der Sackgasse eine Parkverbotszone eingerichtet. Diese ist für Verkehrsteilnehmende frühzeitig erkennbar und schafft eine rechtssichere Regelung für den gesamten Abschnitt. Durch die zeitlich be­schränkte Freigabe für den Be- und Entladeverkehr innerhalb der Zone bleibt die Erreichbar­keit für Lieferverkehre gewährleistet.

 

Die Umsetzung umfasst die Aufstellung der Zonenbeschilderung sowie die Ergänzung um Zusatzzeichen zur zeitlichen Freigabe des Be- und Entladens. Begleitend werden verstärkte Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst durchgeführt.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 800 EUR (brutto) geschätzt und sind im Haushalt 2026 ff. durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) beim Auftrag: 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – WBO abgedeckt.

 

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Anlagen

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