29.04.2026 - 4.5 Verkehrswidriges Durchfahren und Parken auf der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Buschmann, Frau Krauße, Frau Teuchert sowie Herr Bohnes stellen Nachfragen

bezüglich der Umsetzung der Vorlage.

Frau Wegmeyer gibt hierzu eine ausführliche Auskunft.

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Beschluss

Der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt, für den Bereich der Paul-Reusch-Straße, ab der Einmündung der Langemarkstraße bis zum Ende der Sackgasse eine Parkverbots­zone (Verkehrszeichen 290.1/290.2) einzurichten.

 

Innerhalb der Parkzone wird das Be- und Entladen werktags in den Zeiten von 06:00 - 11:00 Uhr sowie von 20:00 - 21:00 Uhr zugelassen. Die Regelung wird durch entsprechende Zu­satzzeichen an der Zonenbeschilderung am Beginn des Abschnitts kenntlich gemacht.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 800 EUR (brutto) geschätzt und sind im Haushalt 2026 ff. durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – WBO abgedeckt.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde über den Haushalt und das HSK 2026 ff.

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Anlagen zur Vorlage