Beschlussvorlage - B/18/0759

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss stimmt dem Abschluss eines Überlassungsvertrages mit dem Verein DJK Adler Oberhausen e. V. zu.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen ist Eigentümerin der Grundstücksfläche an der Tannenbergstraße/Ebertstraße, 46045 Oberhausen. Der seit den 1970er Jahren auf dieser Anlage beheimatete Verein DJK Adler Oberhausen e. V. betreibt dort eine Tennissportanlage (s. Anlage Lageplan, gelbe Markierung).

 

Der aktuelle Überlassungsvertrag läuft am 30.05.2032 aus. Aufgrund von erheblichen Investitionen in die Tennisanlage bittet der Verein um eine entsprechende langfristige Vertragsverlängerung.

 

Gleichzeitig wird die in der Anlage grün gekennzeichnete Fläche mit in den Vertrag aufgenommen. Um diese eingezäunte Fläche hat sich seit jeher der Verein gekümmert, obwohl diese nicht offiziell überlassen wurde. Dies soll nun ebenfalls im Interesse beider Vertragsseiten schriftlich fixiert werden.

 

In diesem Zuge verlegt der Verein auf eigene Kosten die Pflegezufahrt zur Tennisanlage auf die Seite zur Straße in das Gewerbegebiet (REWE). Hierdurch entsteht eine gefahrlose Alternative zur vorherigen Grundstückszufahrt über eine längere Strecke des Bürgersteigs zwischen der o. g. Fläche und der öffentlichen Grünfläche.

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Anlagen

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