Beschlussvorlage - B/18/0548

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Errichtung eines Neubaus der Freiwilligen Feuerwehr Königshardt mit voraussichtlichen Baukosten in Höhe von rund 16.187.000 Euro.

 

Mittel sind bislang wie folgt im investiven Haushalt 2026 ff. in Euro angemeldet worden:

 

Finanzstelle 610002150100003 – Freiwillige Feuerwehr

 

                                             HH 2026         HH 2027        HH 2028         HH 2029       Gesamt

7851.00

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

320.000

5.680.000

3.000.000

500.000

9.500.000

7851.01

Auszahlungen für

Ing.-Leist. Hochbau

490.000

850.000

490.000

150.000

1.980.000

 

In den Jahren 2023 bis 2025 sind bereits 466.000 EUR für die Leistungsphasen 1-3 ausgezahlt worden.

Die aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 16.186.905 Euro liegen somit höher als der bisher ausgezahlte bzw. angemeldete Gesamtkostenrahmen in Höhe von 11.946.000 Euro. Im Rahmen des anstehenden Haushaltsanmeldeverfahrens 2027 ff. wird der Mehrbedarf für die Baukosten in Höhe von 3.952.630 EUR und für die HOAI-Kosten in Höhe von 288.275 EUR für das Haushaltsjahr 2030 angemeldet. Die eingestellten Mittel für 2026 sind auskömmlich.

 

Neben den Auszahlungsbudgets besteht Verpflichtungsermächtigungsbudget in Gesamthöhe von 7.020.000 EUR (6.530.000 EUR kassenwirksam 2027 und 490.000 EUR kassenwirksam 2028).

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Bezug

Drucksache B/16/4727-01 für den Rat der Stadt vom 08.07.2019

„Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Oberhausen aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“

Drucksache B/17/2805-01 für den Rat der Stadt vom 20.03.2023

„Bebauungsplan Nr. 56 – Königshardt – Einleitender Beschluss zur teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes“

Drucksache B/17/4510-01 für den Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss vom 07.03.2024

„Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 56 – Königshardt – Beschluss zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB“

Drucksache B/17/5518 für den Rat der Stadt vom 23.09.2024

„Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 56 – Königshardt – westlich der Falkestraße; Entscheidung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen und Satzungsbeschluss“

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Sachverhalt

Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan der Stadt Oberhausen wurde am 08.07.2019 durch den Rat der Stadt beschlossen. Im Rahmen dessen Erstellung wurde auch die Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr in Königshardt (Falkestraße 39) gutachterlich betrachtet. Neben der nicht vorhandenen Möglichkeit der Kapazitätserweiterung und den damit einhergehenden Problemen sind Missstände in den Themenfeldern Gesundheitsschutz und Unfallverhütung nicht mehr sachgerecht zu korrigieren. Des Weiteren sind laut Gutachten die Kapazitäten der Stellplätze sowie der Umkleidemöglichkeiten erschöpft und entsprechen nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Es fehlt eine Schwarz-Weiß-Trennung und die Kapazität der Funktionsräume ist nicht ausreichend. Zudem sind zu wenige Alarmparkplätze vorhanden und die Bausubstanz ist sanierungsbedürftig. Letztlich wurde bemängelt, dass die aktuell zu nutzenden Fahrzeuge und Gerätschaften nicht mehr in die Hallen passen und teilweise im Freien abgestellt werden müssen.

 

Die Feuerwehr der Stadt Oberhausen ist unterteilt in eine Berufsfeuerwehr und eine Freiwillige Feuerwehr. Sie nehmen im gesamten Einsatzgebiet alle Aufgaben des Abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahr. Die Freiwillige Feuerwehr ist in 4 selbständige Löschzüge (Süd, Mitte, Sterkrade und Königshardt) unterteilt, wobei der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Königshardt in einer eigenen Feuerwache im Norden untergebracht ist.

 

Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr sind die eigenständige Übernahme von Einsätzen im Bereich des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung, unterstützende Tätigkeiten bei länger dauernden Einsätzen und/oder größeren Einsätzen. Angesichts der aktuell teilweise notwendigen Vorlaufzeiten bis zum Ausrücken soll geprüft werden, die Freiwillige Feuerwehr stärker spezialisiert in Aufgaben einzubinden, die das laufende Einsatzgeschehen sekundär unterstützen. Die Hauptaufgaben sind:

 

-  Retten: Abwendung von Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen, Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen

-        Bergen: Befreien von Menschen und Tieren aus Zwangslagen

-        Löschen: Bekämpfung von Bränden und Explosionen

-        Schützen: Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor Schäden durch Brände, Explosionen, Unfälle und Naturkatastrophen

 

Weiterhin ist die Öffentlichkeitsarbeit, Nachwuchsgewinnung - bei öffentlichen Veranstaltungen - und die Betreuung der Jugendfeuerwehr Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr und daher für die Gesamteinheit der Feuerwehr Oberhausen unentbehrlich.

 

Die derzeit hohe Motivation der ehrenamtlichen Angehörigen der Löschzüge ist durch die veraltete, unzulängliche räumliche Ausstattung und der seit Jahren angekündigten und nicht verwirklichten Abhilfe nur schwer aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wurden an den übrigen Standorten der Freiwilligen Feuerwehren bauliche Maßnahmen identifiziert und zum Teil – mit Ausnahme am Standort Falkestraße - bereits umgesetzt.

 

 

Geplante Baumaßnahme an der Falkestraße

Die ermittelten Raumbedarfe und die festgestellte Notwendigkeit zum Erhalt der Freiwilligen Feuerwehr Königshardt erfordern auch hier ein Beheben der festgestellten Mängel. Ein Umbau im Bestand bzw. eine Erweiterung des Standortes ist nicht umsetzbar, sodass im Jahre 2022 eine umfassende Standortsuche für einen Neubau durchgeführt wurde.  

 

Im Zuge dieser Standortsuche wurden durch die SBO, die Fachverwaltung und die Freiwillige Feuerwehr insgesamt neun Standortalternativen im Oberhausener Norden geprüft. Letztlich erfüllt nur der Standort im Bereich der Friedhofserweiterungsfläche das objektive Anforderungsprofil und findet zudem die uneingeschränkte Akzeptanz bei den zukünftigen Nutzern.

 

Um einen Neubau auf der vorgenannten Fläche realisieren zu können, wurde mit Ratsbeschluss vom 23.09.2024 eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 56 - Königshardt - erwirkt, wodurch eine Bebauung im Außenbereich nach § 35 BauGB im Rahmen der Bauantragsgenehmigung ermöglicht werden kann. Hier kann nach Abs. 2 eine Bebauung im Einzelfall zugelassen werden, wenn nach Abs. 3, Nr. 5 Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes u. a. nicht beeinträchtigt werden. Diese Bedingungen wird die geplante Baumaßnahme erfüllen.

 

Auf Grundlage einer entsprechenden Machbarkeitsstudie hat das beauftragte Architekturbüro mittlerweile die Erstentwürfe nach Hinweisen aus dem Gestaltungsbeirat und in Abstimmung zwischen Feuerwehr, Verwaltung und SBO weiterentwickelt. Nach der Bestimmung des favorisierten Entwurfs wurden die Fachplaner ausgeschrieben und die Planungen konnten anschließend fortgeführt werden.

 

Ergänzend zum Raumprogramm der Feuerwehr sollen auch Räume für die im Ehrenamt Tätigen, den Nachwuchs und für Schulungen realisiert werden. Daraus ergibt sich ein mehrteiliges Ensemble mit eingeschossiger Fahrzeughalle sowie zwei flankierenden Bauteilen in ein- bis zweigeschossiger Ausführung unter begrünten Flachdächern. Für die Materialisierung der Fassaden sowie die Adressbildung im Straßenraum mittels zufahrtbegleitender Mauern ist ein rötlicher Klinker vorgesehen.

 

Der nach Leistungsphase 3 entstandene Entwurf (vgl. Anlage) beinhaltet ebenerdig anzudienende Lagerräume im Erdgeschoss. Ebenso können die zum Einsatz gerufenen Feuerwehrleute direkt vom Parkplatz zu den Umkleiden und auf direktem Weg in die Fahrzeughallen, um im Anschluss auszurücken. Die für die Einsatzbereitschaft weniger wichtigen Räume, die nicht zwingend ebenerdig liegen müssen, wie Schulungsräume und Einsatzküche, wurden im Obergeschoss eingeplant. So können die Einsatzfähigkeit und die Ausbildungsmöglichkeiten der Einsatzkräfte grundlegend verbessert werden.

 

Neben der Grünbedachung ist die Installation einer PV-Anlage geplant. Die Wärmeversorgung erfolgt durch zwei Wärmepumpen, die die Räumlichkeiten durch ein Belüftungssystem klimatisieren, wobei diese die Waschhalle und Fahrzeughalle auf eine Temperatur von 15 Grad Celsius aufheizen sollen. Zur besseren Wärmeisolierung wird eine 3-fach-Verglasung im gesamten Gebäude geplant. Für die Südseite des Gebäudes sind außerdem Außenrollos als Hitzeschutz vorgesehen.

 

Die Errichtung des Gebäudes soll über einen Generalunternehmer (GU) abgewickelt werden. Eine entsprechende Ausschreibung soll nach Ratsbeschluss und Vorlage der Baugenehmigung erfolgen.

 

 

Baumfällarbeiten

Zur Nutzung des Standortes sind vor der Realisierung und mit Blick auf eine zu gewährleistende Standsicherheit mehrere Bäume im Baufeld zu entnehmen.

 

Um den Erhalt der bestehenden Alt-Eichenreihe im westlichen Teil des Baufelds sicherzustellen, wurde ein Vor-Ort-Termin mit einem Baumexperten durchgeführt. Im Rahmen dieses Termins verschaffte sich der Experte einen umfassenden Eindruck von der aktuellen Situation sowie den örtlichen Gegebenheiten. Er bestätigte, dass die Baumreihe erhalten bleiben kann. Um den bestmöglichen Schutz der Bäume zu gewährleisten, wurden seitens des Experten konkrete Maßnahmen empfohlen, die im Vorfeld der Bauarbeiten, während der Ausführung sowie nach deren Fertigstellung umzusetzen sind (u.a. die punktgenaue Einmessung der Baugrube und des Andienungsbereiches, die Festlegung von Tabubereichen zum Schutz der Baumwurzeln, geeignete Schutzmaßnahmen und Begleitung des Baumexperten während der Bauphase, Pflegekonzept für die Baumreihe). Die vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen aus Sicht des SBO Baumanagements realistisch und umsetzbar. Durch die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben kann sichergestellt werden, dass die Baumreihe nachhaltig geschützt und erhalten bleibt.

 

 

Finanzielle Situation

Die Kostenberechnung beinhaltet die Neubaukosten, die Herrichtung der Außenanlage und die Honorarkosten. Zusätzlich werden ein Zuschlag als Sicherheitspuffer als auch die erwartete Indexsteigerung bis zum Baubeginn eingerechnet. Die Kosten sind in brutto dargestellt.

 

Baukosten Neubau

9.824.900 EUR

Außenanlage

1.112.200 EUR

Sicherheitspuffer (20%)

2.187.420 EUR

Indexsteigerung (3%)

328.110 EUR

Summe Baukosten

13.452.630 EUR

Honorarkosten Planung Neubau

2.456.225 EUR

Honorarkosten Außenanlagenplanung

278.050 EUR

Gesamtkosten

16.186.905 EUR

 

Der Zuschlag als Sicherheitspuffer umfasst die durchschnittliche Abweichung zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung von 20-25%. Aufgrund eines Neubaus auf „grüner Fläche“ wird ein Sicherheitspuffer von 20% angenommen.

 

Weiterhin ist die Indexsteigerung für den Zeitraum der Kostenberechnungserstellung bis zum Baubeginn zu beachten. Für den Neubau ist somit ein Zeitraum von einem Jahr angesetzt worden. Der Zuschlag beträgt somit 3% der baulichen Herstellungskosten.

 

Unter Beachtung der Kostenberechnung und der genannten Zuschläge ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 16.186.905 EUR.

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Anlagen

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